Tichys Einblick
Selbstbestimmungsgesetz:

CDU/CSU-Fraktion stellt viele Fragen

Die CDU/CSU-Fraktion zerpflückt mit mehr als hundert Fragen das geplante Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) der „Ampel“. Die Ideologie hinter dem SBGG: Der Mensch soll sich dekonstruieren und ideologiegeleitet neu konstruieren.

IMAGO / Christian Ohde

Mehr als hundert Fragen hat die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages am 20. Dezember 2023 zur Umsetzung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im Rahmen einer „Kleinen Anfrage“ an die Bundesregierung gestellt. Durchnumeriert sind es 92 Fragen, dazu kommen 13 Unterfragen (siehe hier).

„Endlich“, könnte man sagen, ist die Union aufgewacht und zerpflückt dieses „Ampel“-Projekt als das, was es ist: ein hochideologisches Projekt, ein Zuckerl für bestimmte Lobbys, gesetzgeberischer Pfusch, in den rechtlichen Konsequenzen und vor allem in den individuellen Folgeschäden nicht einmal angedacht, geschweige denn durchdacht. Lange hat die CDU/CSU-Fraktion gebraucht, um sich diesen Gesetzentwurf dezidiert zur Brust zu nehmen. Noch am 28. November hatte die CDU/CSU-Fraktion zu einem „Ampel“-(Schein-)Hearing zwar drei renommierte Fachleute aufgeboten, bei der Besetzung dieser Posten aber auch erst einmal peinlich herumgeeiert.

Jedenfalls will die „Ampel“ dieses Prestigeprojekt durchziehen. Federführend sind das SPD-geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das FDP-geführte Bundesministerium der Justiz (BMJ). Das Gesetz soll am 1. November 2024 in Kraft treten. Und darum geht es: Das „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG) soll das seit 1980 geltende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen soll die Änderung von Namens- und Geschlechtseintrag erleichtert werden, und zwar so, dass es keiner professionellen Begutachtung mehr bedarf – ohne jede Prüfung der Ernsthaftigkeit und Beständigkeit des Wunsches und ohne eine obligate professionelle Beratung.

Statt wie bisher zwei psychiatrischer Gutachten sowie einem Gerichtsbeschluss soll mit dem SBGG – quasi auf Zuruf – nur noch eine einfache Erklärung beim Standesamt notwendig sein. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. Minderjährige ab 14 Jahren sollen die notwendige Erklärung selbst abgeben dürfen; die Erklärung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen diese nicht zu, kann die Zustimmung vom Familiengericht ersetzt werden; und zwar dann, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Peinlich und zugleich interessant ist, dass die „Ampel“ im Vorspann zum SBGG-Entwurf auch noch – pi-mal-Daumen – von Einsparungen schwadroniert. Wörtlich: „Da zukünftig bei Abweichen der Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag keine zwei Gutachten mehr für die Änderung des Geschlechtseintrags erforderlich sein werden, entfallen jährlich 3 736 000 Euro an Verfahrenskosten und jährlich 21 600 Stunden Zeitaufwand für die betroffenen Personen … Bei den Ländern werden durch den Wegfall der gerichtlichen Verfahren Kosten in Höhe von gerundet 185 000 Euro eingespart …Durch die Neuregelungen werden Kosten im richterlichen Bereich von jährlich gerundet 500 000 Euro eingespart.“ Peinlich inkonsequent übrigens auch, dass der Entwurf an vielen Stellen, insbesondere im Rechtsverkehr, selbst weiterhin auf das biologische Geschlecht abhebt und nicht auf die „Geschlechtsidentität“.

CDU/CDU-Fraktion bohrt hinein

Zur CDU/CSU-Fraktion: Sie will mit ihren mehr als hundert Fragen einiges wissen – wir fassen zusammen:

(Am Rande: Selbst führende CDU-Leute wie Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner wollen mittlerweile ja den Artikel 3 des GG umformulieren. Wegner sagte am 22. Juli 2023 beim Berliner Christopher Street Day: „Meine feste Zusage für diesen Berliner Senat ist: Wir wollen den Artikel 3 des Grundgesetzes ändern. Da muss die sexuelle Identität mit rein.“ „Das ist mein Versprechen … Wir werden das gemeinsam mit euch auch hinbekommen.“)

Bei anderen verkorksten Gesetzesvorhaben würde man vielleicht verständnisvoll sagen: Der Teufel steckt eben im Detail. Damit kann man es bei SBGG nicht bewenden lassen. Denn dieser SBGG-Entwurf ist Ergebnis einer dekonstruktivistischen Ideologie, die Menschen, zumal Heranwachsende, in einem Maße verunsichern und indoktrinieren will, bis sie sich „selbst“ so konstruieren, wie es der links-grün-(liberal?)-queer-woken Ideologie entspricht.

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