Der Kampf um die Verabschiedung des europarechtswidrigen, verfassungswidrigen und internationales Völkerrecht verletzenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geht weiter. Am kommenden Montag findet vor dem Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu diesem Gesetz statt. Um sicherzustellen, dass sämtliche Mitglieder des Ausschusses über die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und über die Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für Meinungsfreiheit an die Bundesregierung bei Anhörungsbeginn informiert sind (oder sich dieser Kenntnis, für ein Mitglied des Rechtsausschusses unentschuldbar, entzogen haben), habe ich heute die nachstende Mail sämtlichen Ausschussmitgliedern persönlich übersandt.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Künast,
sehr geehrter Herr stellv. Vorsitzender Dr. Hoppenstedt,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz,
am kommenden Montag, 19.06.2017, findet die Anhörung zur Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken vor ihrem Ausschuss statt. Ich möchte sämtliche Mitglieder auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu diesem Gesetzentwurf, sowie eine sich mit diesem Gesetzentwurf befassende Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung aufmerksam machen.
In einem Gutachten vom 29.05.2017 (PE 6 – 3000 – 32/17, „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip“), kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier: https://www.steinhoefel.com/2017/06/schlappe-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-haelt-netzwerkdurchsetzungsgesetz-fuer-europarechtswidrig.html
In einem weiteren Gutachten vom 12.06.2017 (WD 10 – 3000 – 037/17, „Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit“) kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf in verfassungswidriger Weise die Meinungsfreiheit verletzt. Ausführliche Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier:In der Folge hat u.a. auch die „Bild-Zeitung“ dies aufgegriffen: http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/maas-gesetz-gegen-hass-im-internet-experten-kritik-52155376.bild.html
Der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, hat sich Anfang Juni aufgrund massiver Bedenken wegen des Gesetzes an die Bundesregierung gewandt. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Das Original der Anfrage OL DEU 1/2017 finden Sie hier:http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf
Ich möchte sämtliche Mitglieder des Ausschusses nachdrücklich bitten, sich vor der Anhörung unbedingt mit diesen drei Dokumenten vertraut zu machen.
Mit freundlichen Grüssen
Joachim Steinhöfel