Tichys Einblick
In Malu Dreyers Rheinland-Pfalz

Muslimische Schüler können zu Ramadan vom Schulunterricht befreit werden

Frei am Zuckerfest. Klassenarbeiten und den Sportunterricht sollen Schulen so einrichten, dass sie mit dem Ramadan harmonieren. Malu Dreyers Rheinland-Pfalz passt sich den Vorgaben des islamischen Fastenmonats an.

Symbolbild

IMAGO

Das Faltblatt „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“ regelt in Rheinland-Pfalz den Umgang mit religiösen Feiertagen wie Ramadan, Es kommt im gewohnt beschönigenden Singsang daher: „Moderne Demokratien sind von der Vielfalt der Kulturen, von Toleranz, dem Austausch von Erfahrungen sowie von der Bereitschaft zu gegenseitigem Vertrauen geprägt“. Und die Verfasser schränken den Norm gebenden Charakter ihrer Schrift ein: „Die Anregungen … verstehen sich als Grundlage und Leitfaden für das Erarbeiten von Lösungen, die Lehrkräfte … Schüler sowie Eltern jeweils gemeinsam für ihre Schule finden müssen.“

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Was ist diese Broschüre also nun? Eine Anregung, ein Infoblatt oder doch eine Anleitung? Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz antwortet auf TE-Nachfrage: „Auch wenn die Broschüre von ,Informationen, Orientierungen und Empfehlungen‘ spricht, basieren viele der darin enthaltenen Grundsätze auf schulrechtlichen Regelungen und sind in diesem Rahmen also auch verbindlich.“

Die verbindliche Unverbindlichkeit bleibt der Ton, den die Landesregierung Malu Dreyers (SPD) den Schulen weiter vermittelt. So heißt es in der Broschüre, der Ramadan bringe Probleme mit sich, wenn er in eine Phase fällt, in der viele Klassen- oder Kursarbeiten geschrieben würden. Im nächsten Satz steht dann: „Auch die Belastungen im Sportunterricht sollen diesen Rahmenbedingungen angepasst werden.“

Die rheinland-pfälzische Landesregierung schreibt nicht, die Klassenarbeiten sollen dem Ramadan angepasst werden. Politisch derart unklug ist sie nicht. Sie spricht nur im nächsten Satz von einem „auch“ im Zusammenhang mit dem Anpassen an den Ramadan. Die Chance, dass Klassenarbeiten und Ramadan zusammenfallen, ist recht hoch. Außerhalb der Ferien vergehen kaum 30 Tage an einer Schule ohne Klassenarbeiten.

Zur Befreiung während des gesamten Ramadans schreibt das Bildungsministerium auf TE-Nachfrage: Für den gesamten, 30 Tage dauernden Ramadan, könnten muslimische Schüler weder vom Sport- noch vom allgemeinen Unterricht befreit werden. Ebenso wenig von Klassen- oder Kursarbeiten. Das Ministerium verweist zudem auf die Broschüre, die Eltern daran erinnert, dass Minderjährige von der Fastenpflicht ausgenommen seien, und appelliert an sie, dass ihre Kinder genug essen, um den Unterricht und die Klassenarbeit bestehen zu können. So weit, so unklar.

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Denn: Wie sollen Schulen mit Eltern und ihren Kindern umgehen, die sich nicht an diese Empfehlungen halten? „Die Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler gehen also umsichtig mit der Situation um“, schreibt das Ministerium. Im Faltblatt heißt es: „Unabhängig davon sollten bei der Planung von Schulfahrten und der Festlegung von Praktika, Schulfesten und ähnlichem seitens der Schulen auch die Zeiten des Ramadan wenn möglich berücksichtigt werden.“

Die Landesregierung habe die Schulen aufgefordert, antwortet das Ministerium TE, „die Termine (muslimischer Feiertage) bei der Schuljahresplanung zu berücksichtigen, insbesondere bei der Planung von Klassen- und Kursarbeiten sowie sonstigen Leistungsüberprüfungen“. Letztlich übt Dreyers Landesregierung Druck auf Schulen aus, sich an den Ramadan anzupassen – auch wenn sie das mit ihren Formulierungen verschleiert.

Eindeutig wird die Landesregierung, wenn es um die Befreiung zum Zuckerfest geht, mit dem der Ramadan endet und das dieses Jahr auf den 10. oder 11. April fällt. „Schülerinnen und Schüler können sich anlässlich des Ramadanfestes für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien lassen“, schreibt das Ministerium. Dafür müssten entweder Eltern oder volljährige Schüler zuvor einen schriftlichen Antrag beim Direktoriat einreichen.

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