Die topaktuelle Vorgeschichte ist schnell erzählt: Am 7. Oktober 2023 überfallen Hamas-Terroristen Israel; bestialisch töten, zerstückeln, verschleppen, vergewaltigen sie Hunderte von Israelis, feuern Tausende an Raketen auf Israel. Israel schlägt militärisch massiv zurück. Auf Deutschlands Straßen randaliert ein pro-palästinensischer Mob gegen Israel und Juden. Am 12. Oktober kündigt Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag ein Betätigungsverbot für Hamas in Deutschland an. Zudem soll das palästinensische Netzwerk Samidoun verboten werden. Man werde, so Scholz, das „scharfe Schwert“ des Vereinsrechts ziehen. „Hass und Hetze nehmen wir nicht tatenlos hin“, sagte er. Es gelte „null Toleranz für Antisemitismus“, dies würden Sicherheitsbehörden mit aller Konsequenz ahnden.
Zuständig für solche Verbote ist das Bundesinnenministerium (BMI), geführt von Scholz’ SPD-Genossin Nancy Faeser. Diese kündigt am 31. Oktober (in Rabat, Marokko) ein Verbot von Hamas und Samidoun „in wenigen Tagen“ an.
Schneller ging’s wohl nicht, denn Faeser musste sich ja – während in Deutschland der islamistische Mob auf den Straßen und an der Küste der Ostsee tobten – auf Mallorca von den Strapazen des hessischen Wahlkampfes erholen, dann vollmundig eine Steigerung der Abschiebezahlen um 5 Prozent (jährlich um 600, bei täglich rund tausend neu Ankommenden) und schließlich einen Stasi-ähnlichen Bespitzelungs-Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Wenn das keine Dynamik ist.
Diese Verbote sind seit vielen Jahren überfällig
Wir erinnern uns und unsere Leser: Hamas (arabisches Wort für Begeisterung, Eifer) ist die Abkürzung für „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“. Gemeint ist die „Bewegung des Islamischen Widerstands“, die anlässlich der Intifada von 1987 im Gaza-Streifen als regionaler Ableger der Muslimbruderschaft durch Scheich Ahmed Yassin und weitere Muslimbrüder am 10. Dezember 1987 gegründet wurde. Ziel der Hamas ist die Vernichtung Israels, zum Hamas-Bekenntnis gehört die Leugnung des Holocausts.
2001 trat Hamas militärisch-terroristisch in größerem Stil in Erscheinung – mit ersten Raketenangriffen auf Israel. Von der EU, den USA, Australien, Kanada, Japan und anderen Ländern wird Hamas als Terrororganisation eingestuft. Finanziert wird Hamas zum größten Teil aus dem Iran und aus Katar. Katar hat allein im Jahr 1,5 Milliarden Euro „gespendet“. Hamas kommt auch in den Verfassungsschutzberichten, hier des Bundes und des Jahres 2022, vor. Man geht dort für die Jahre 2020 bis 2022 – vermutlich „pi mal Daumen“ – unverändert von einem 450-köpfigen Mitgliederpotenzial in Deutschland aus.
Was aber fast noch wichtiger ist: Die Gründung des „Vereins Islamischer Bund Palästina (IPB)“ als Vertreterorganisation der Hamas in Deutschland ging einher mit der Gründung des publizistisch tätigen Tarnvereins Al-Aqsa e. V. in Aachen. Dieser konnte bis 2002 Spendengelder für die Hamas sammeln, bevor es am 31. Juli 2003 (!) zu einem Vereinsverbot durch den Bundesminister des Innern kam, welches 2004 (!) durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Anschließend gründete sich der „Verein Yatim Kinderhilfe e. V.“ in Essen, der ebenfalls verboten wurde. Am 25. April 2015 fand in Berlin – zum vierten Mal in Deutschland – die „13. Konferenz der Palästinenser in Europa“ statt, die durch das Palestinian Return Centre (PRC) aus London, welches der Hamas nahesteht, sowie durch die Palästinensische Gemeinschaft Deutschland organisiert wurde.
Sogar das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass Hamas sich insgesamt gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall als politische, soziale oder terroristische Struktur in Erscheinung tritt. Da fragt man sich doch: Warum hat es der Rechtsstaat, auch der von Merkel-Regierungen zu verantwortende, nicht geschafft, der Hamas in Deutschland endlich das Handwerk zu legen?
Samidoun und „Rote Hilfe“ Hand in Hand
Vergleichbares denkt man sich beim angekündigten Verbot des islamistischen Basisnetzwerkes von „Samidoun“ mit Sitz in London und Aktivitäten in Deutschland. „Samidoun“ versteht sich als „Palestinian Prisoner Solidarity“. Es finden von dort Spendensammlungen statt, um die einsitzenden Terroristen und deren Familien zu unterstützen. Auf das angekündigte Verbot verkündete Samidoun gegenüber Öffentlichkeit und seinen 35.000 Abonnenten am 12. Oktober trotzig: „Wir bleiben standhaft!“ Im Verfassungsschutzbericht kommt Samidoun nicht vor. Schließlich hat man im Bundesamt für Verfassungsschutz des Präsidenten Haldenwang ja andere Aufgaben – vor allem im Kampf gegen Rechts.
Interessant ist jedenfalls, dass Samidoun mit der linksextremistischen „Roten Hilfe“ zusammenarbeitet. Diese „Hilfe“ mit ihren vermutlich rund 15.000 Mitgliedern leistet Tätern aus dem linksextremistischen Spektrum politische und finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen und Geldbußen. Wenigstens kommt diese „Hilfe“ im Verfassungsschutzbericht vor. Verboten ist sie aber auch nicht. Einen entsprechenden Verbotsantrag der AfD im NRW-Landtag im Jahr 2019 lehnten die sonstigen Parteien geschlossen ab. Der Ministerpräsident dort hieß damals noch nicht Hendrik Wüst (CDU), aber er hat als MdL und als Minister gegen das „Rote-Hilfe“-Verbot mitgestimmt. In diesem Sinne ist auch sein jüngster X-Post vom 28. Oktober zu verstehen: „Der größte Feind unserer Demokratie ist die AfD. Das sind keine Patrioten, denen geht es nicht um Heimat. Sie sind eine Gefahr für unser Land und Gegner für uns alle. Gib Nazis keine Chance!“
Guten Morgen, Herr Ministerpräsident!