Bis auf wenige Failed States gilt in allen organisierten Formen des Zusammenlebens von Menschen das Gewaltmonopol des Staates. Es dient der Durchsetzung von verbindlichen Regeln im Inneren, aber auch im Verhältnis nach Außen. Das Eine ist die Aufgabe der Polizei, das Andere liegt in den Händen der Streitkräfte, in Deutschland also der Bundeswehr. Im Normalfall garantiert ein Konsens das regelgerechte Funktionieren eines Gemeinwesens. Erst, wenn Einzelne oder Teile der Bevölkerung den Wertekonsens aufkündigen und verletzen, muss der Staat zum Schutz der Rechte Dritter oder der ganzen Gesellschaft eingreifen – in extremen Fällen auch mit der Anwendung von Gewalt.
Das ist zwingend und immer dann der Fall, wenn Andere das Gewaltmonopol des Staates nicht anerkennen und selbst, ungeachtet der Motive, zur Durchsetzung ihrer Ziele Gewalt anwenden. Dies trifft sowohl auf innere Bedrohungen, wie auch für Angriffe von Außen zu.
Beim letzteren tritt der Verteidigungsfall ein und die Bundeswehr ist gefordert.
Es ist nur logisch, dass das Bestehende von seinen Gegnern fortwährend in diskreditierender Weise angegriffen und übel verleumdet wird.
Das jüngste Beispiel ist die Behauptung der SPD-Vorsitzenden Esken, die deutsche Polizei sei von latentem Rassismus durchdrungen. Von einer Dame, die sich selbst zur Angehörigen der linksextremen und gewaltverherrlichen Antifa erklärt, ist auch nichts anderes zu erwarten. Da machte es dann auch gar nichts aus, dass für die ungeheuren Behauptungen keinerlei Belege vorgelegt wurden. Das Ziel aber ist erreicht: Das gesellschaftliche Klima ist vergiftet, die Polizei eingeschüchtert und verunsichert. In die gleiche Richtung zielt das neue „Antidiskriminierungsgesetz“, welches die rot-dunkelrot-grüne Mehrheit in Berlin verabschiedet hat. Nicht nur, dass jedem Polizisten eine rassistische Haltung unterstellt wird – denn was sonst ist es, wenn jeder Beamter in die Beweispflicht genommen wird, den Vorwurf rassistischen Verhaltens beweiskräftig zu widerlegen – nein, die Unschuldsvermutung wird in unserem Rechtssystem für Polizisten aufgehoben.
Im Alltag könnte dies bedeuten, dass beispielsweise bei Verdachtskontrollen immer darauf zu achten ist, dass Polizisten nicht ein sogenanntes „racial profiling“ vorgeworfen werden kann. Zum Verständnis: Wenn eine Polizeistreife an einem Schwerpunkt des Drogenhandels eine Gruppe von Personen erkennbar nicht europäischer Herkunft mit tätertypischen Verhaltensweisen ausmacht, ist es künftig den Beamten zu empfehlen, zunächst eine andere Personengruppe, beispielsweise einen Seniorenkreis, der sich auf einem Ausflug befindet, ausgiebig zu kontrollieren und zu befragen, bevor man sich den erst beschrieben Personen zuwendet. Nach allgemeiner Lebenserfahrung dürfte sich dieser mittlerweile aus dem Staub gemacht haben. „Ist ja egal“, mögen die Beamten denken, auf jeden Fall bekommen wir keine Anzeige wegen Rassismus. Wie absurd! Aber, auch hier ist das Ziel erreicht.
Ähnlich verhält es sich mit der Berichterstattung, insbesondere der öffentlich rechtlichen Anstalten, über gewalttätige Ausschreitungen linker Chaoten bei oder nach Demonstrationen. Immer hat die Polizei eine „unverhältnismäßige Härte“ an den Tag gelegt, oder die Demonstranten allein durch ihr martialisches Auftreten provoziert. Der Wahrung des inneren Friedens und der glaubhaften Wehrhaftigkeit unserer Demokratie nutzt das alles nicht. Ebenso wenig wie die mittlerweile hingenommenen Beschimpfungen widerlichster Art oder das Bespucken, ja sogar Bewerfen mit Fäkalien, die inzwischen zum Alltag unserer Beamten gehören. Niemanden darf es verwundern, wenn sich die oft noch sehr jungen Staatsdiener von der Gesellschaft alleingelassen fühlen und – früher oder später – innerlich kündigen.
Auch der Bundeswehr ergeht es nicht viel besser. Aktuell im Visier: das „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) in Calw. Allgemein erfährt man wenig über die Einsätze dieser deutschen Elitesoldaten an weit entfernten Orten im Kampf, vor allem gegen den „islamistischen Terror“. Das verlangt Mut und Härte. Vor allem aber die Bereitschaft, täglich sein Leben zur Einhaltung der Normen der Zivilisation zu gefährden.
Von den Angehörigen der Eliteeinheiten anderer Länder hört man immer wieder Bewunderung für die Professionalität, die hohe Verlässlichkeit und die Kameradschaft ihrer deutschen Mitstreiter. Nur zuhause, also hierzulande, hört man darüber nichts. Dabei hätten wir allen Grund dazu, auf diese Menschen stolz zu sein. Doch fast scheint es so, als schäme das „offizielle Deutschland“ sich für ihren Einsatz. In die Schlagzeilen gerät das KSK nur dann, wenn es um rechtsextremistische Taten Einzelner geht, die sofort verallgemeinert werden.
Letztendlich sollen die Soldaten zu Leuten gemacht werden, mit denen man eigentlich nichts zu tun haben will. Natürlich sind diese Männer vom Typ her keine Besucher von Gender-Seminaren, Selbstfindungsgruppen oder Kursen gegen toxische Männlichkeit. Wenn sie das wären, wären sie für ihren Job ungeeignet. Sie gelten demzufolge von vornherein als politisch unkorrekt. So empfiehlt die Polizei Soldaten der Bundeswehr, nicht in Uniform bestimmte Bezirke der Deutschen Hauptstadt zu betreten. Der Berliner Senat hat den Besuch von Jugendoffizieren der Bundeswehr in den Schulen untersagt. Und allgemein ist bekannt, dass man die Angehörigen der Bundeswehr jederzeit öffentlich als Mörder bezeichnen kann.
Da muss es nicht wundern, wenn sich unter derart Ausgestoßenen ein bestimmter Korpsgeist entwickelt und eine Bitterkeit, die möglicherweise anfällig für bestimmte Strömungen macht. So gut es ist, dass der Rechtsstaat jetzt derartigen Umtrieben noch konsequenter nachgeht. Genauso wichtig ist es aber auch, den Angehörigen des KSK die öffentliche Anerkennung zuteil werden zu lassen, die sie für ihren gefährlichen Einsatz für uns Alle verdienen.