Tichys Einblick
Erlaubte und verbotene Demos

Am Tag des Grundgesetzes zweierlei Recht für Demonstranten

Der überaus kühne Einsatz der Polizei gestern, die heldenhafte Einkesselung von Familien, von Eltern und Kindern ereignete sich in Berlin, in der von Rotgrünrot beherrschten Stadt. Man weiß spätestens jetzt, was man von Grünrotdunkelrot im Bund zu halten hat.

picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Gestern war die Berliner Polizei im Großeinsatz, nicht etwa gegen Demonstrationen gegen Israel, nicht etwa gegen Demonstranten, die antisemitische Parolen skandieren, da erlebt man Polizisten in großer Zurückhaltung. Nein, die Berliner Polizei schöpfte beherzt aus dem gesamten ihr zur Verfügung stehenden Arsenal: Hubschrauber, Wasserwerfer, berittene Polizisten, Verstärkung aus dem Bundesgebiet. Rund 3000 Beamte waren nach Presseberichten im Einsatz, bis an die Zähne gerüstet gegen Rentner, gegen Familien, gegen Kinder, die sich friedlich gegen die Corona-Politik der Regierung versammeln wollten, wie es nach dem noch gültigen Grundgesetz das Recht eines jeden Deutschen ist. Aber Deutschland soll es  wohl nach der Ideologie der Grünen nicht mehr geben, und Deutsche demzufolge auch nicht. Ausgerechnet am Tag des Grundgesetzes, das zukünftig Verhandlungssache ist, folgt man dem Bundespräsidenten, wird schon mal vorgeführt, dass es zweierlei Recht gibt: Für staatsgenehme und staatskritische Demonstranten. Aber nennt man staatsgenehme Demonstranten so – oder sind es nur Aufmärsche der Regierung und ihrer Massenorganisationen?

“Infektionsschutz ade”
Corona-Demos in Berlin: Polizei hält Hunderte von Demonstranten vorübergehend fest
Der überaus kühne Einsatz der Polizei gestern, die heldenhafte Einkesselung von Familien, von Eltern und Kindern ereignete sich in Berlin, in der von Rotgrünrot beherrschten Stadt. Man weiß spätestens jetzt, was man von Grünrotdunkelrot im Bund zu halten hat.

Wie man aus dem Wahlprogramm der Grünen erfahren kann, gehört die Freiheit nicht zu den Werten der Grünen, Verbote, zumeist aus ideologischen Gründen, dafür um so mehr.

Freiheit vorübergehend beschränkt

Verwunderlich, wenn auch nicht überraschend verbot das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Regierung. Die Begründung für das Verbot, gegen das jeder Widerspruch vom OVG ausgeschlossen wurde, kaschiert m.E. nur dürftig den politischen Willen, der hinter dem Urteil steckt. Das OVG Berlin-Brandenburg war sich jedenfalls nicht zu schade dafür, laut WELT als Begründung die „negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der „Querdenker-Szene“ anzugeben. Das Gericht verbietet, weil das Gericht erwartet. Komisch, bei antisemitischen oder linken Demos scheint das Gericht zu erwarten, dass die Hygieneregeln eingehalten werden.

Reportage von den Straßen Berlins
Wenige Hundert demonstrieren gegen Antisemitismus, Tausende für die Vernichtung Israels
Auch hatte das OVG Berlin-Brandenburg anscheinend keine negative Erfahrungen weder in der Vergangenheit, noch in den letzten Tagen mit linken Demonstrationen wie in Berlin zum 1. Mai und mit Demos aus dem Umfeld palästinensischer und muslimischer Organisationen gemacht, so dass eine Demonstration unter dem Motto „Die Geschehnisse in Palästina und die deutschen Medien“ stattfinden konnte, auf der es erwartbar zu antisemitischen Parolen wie „Palestine will be free from the river to the sea“ (deutsch: „Palästina wird vom Fluss bis zum Meer frei sein“) kam. Eine andere pro-palästinensische Demo musste sich nur umbenennen, schon durfte sie stattfinden.

Nicht diese Demonstranten wurden von einem Großaufgebot der Polizei eingekesselt, von berittenen Polizisten bedrängt, nicht auf diesen beiden Demonstrationen wurden über 300 Demonstranten „in ihrer Freiheit vorübergehend beschränkt“. Vergleicht man die Demonstrationen am Wochenende stellt sich die Frage, wie das OVG zum Grundgesetz steht, denn Demonstrationen gegen die Politik der Regierung sind laut Grundgesetz ausdrücklich erlaubt, das Demonstrationsrecht ist wohl noch verbrieft, doch unser Grundgesetz akzeptiert keinen Antisemitismus, keine Volksverhetzung. Man kann zur Querdenker-Bewegung stehen, wie man will, man kann sie ablehnen, sie kritisieren, sich mit ihnen auseinandersetzen, aber eines ist außerhalb jeglicher demokratischen Norm, ihnen das Demonstrationsrecht zu entziehen. Regierungskritische Demonstrationen wurden bisher nur in Diktaturen verboten.

Brennende Autos, Polizisten im Krankenhaus
Bilder vom 1. Mai in Berlin: Gewaltexzesse mit Ansage
Mit Verstößen gegen das Hygienekonzept bei einer Aktion gegen den „Mietenwahnsinn“ mit 10.000 Teilnehmern rechnet man heute offensichtlich im rotrotgrünen Berlin nicht, denn diese Demonstration ist wie die 1. Mai Demo in der DDR staatskonform. Staatskonform dürften im rotgrünroten Berlin auch die „nicht verbotenen pro-palästinensischen Proteste“ sein, „von denen“, wie der Tagesspiegel berichtete „jedoch keine Zwischenfälle bekannt wurden.“ Sind antisemitische Parolen auf Demonstrationen in Deutschland für den Berliner Senat, für die Berliner Polizei und für den Tagesspiegel nicht einmal „Zwischenfälle“?.

Der eigentliche Skandal lautet: in Deutschland werden regierungskritische Demonstrationen verboten.

Gerichte als Diener und nicht Kontrolleure der Macht

Wie beim Klimaschutzurteil häufen sich in letzter Zeit Gerichtsbeschlüsse, die im Sinne der Exekutive sind. In Berlin wurde an diesem Wochenende mit richterlicher Hilfe gegen das Demonstrationsrecht und gegen das Prinzip der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und den Institutionen des Staates verstoßen. Die Ebene ist schief, der Trend wird sich fortsetzen. Die Judikative läuft Gefahr, ihre Unabhängigkeit aufzugeben. Es hat den Anschein, dass Angela Merkel weitgehend ohne Einsprüche der Judikative und der Legislative regieren kann, denn auch das Klimaschutzurteil war vollkommen in ihrem Sinne, war die erhoffte, nur erhoffte?, Rechtfertigung für ein Klimaschutzgesetz, das mit Klima wenig und mit Wirtschaftsvernichtung und Erhöhung der Steuer- und Abgabenlast viel zu tun hat.

Hygieneregel-Demo in Berlin
Gute Demos, schlechte Demos
Die Flammenschrift an der Wand leuchtet indessen: Mene mene tekel u-parsin. Wenn man im historischen Rückblick einmal vom System Merkel oder vom Merkelismus sprechen wird, dann von der schrittweisen Auflösung der Gewaltenteilung. Die Kehrseite der Medaille besteht allerdings darin, dass dadurch die Institutionen ihre Akzeptanz in der Bevölkerung verlieren.

Nur allzu schnell kann aus der vorübergehenden Beschränkung der Freiheit für Demonstranten die uneingeschränkte Beschränkung der Freiheit aller werden – der Grund mag Corona oder Klimaschutz heißen, ganz gleich, wie sie es nennen, Gründe finden sich immer, juristische Begründungen selbst für das Krudeste kennt die Geschichte nicht zu knapp. Wenn Regierungen einmal auf den Geschmack gekommen sind, Freiheit einzuschränken, Freiheit abzuschaffen – und sie darin weder vom Gesetzgeber, noch von Gerichten gehindert werden, dann werden sie sich immer weniger Beschränkungen und den Bürgern immer mehr Verbote auferlegen, bis aus den Bürgern Untertanen geworden sind. Die Beschränkung der Rechte der Bürger, entspricht der unbeschränkten Machtausübung der Regierung. Man täusche sich nicht, nichts ist in diesem Zusammenhang vorübergehend.


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