Soeben berichtet der Focus: Die Bundesinnenministerin habe gezielt ein Mobbing gegen den vormaligen Chef der bundesdeutschen Cyber-Abwehr, Arne Schönbohm, inszeniert. TE hat wiederholt darüber berichtet. Zuletzt am 31. August.
Recherchen von Focus zufolge instrumentalisierte Faeser laut Aktenvermerken das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), um Munition für den Rauswurf Schönbohms zu suchen. BfV-Chef Haldenwang (CDU-Mitglied) war ihr da treu zu Diensten. Aber es fand sich nichts Belastendes gegen Schönbohm, der mittlerweile auf einen minderrangigen Posten strafversetzt worden war.
Auf der Basis von innerministeriellen Aufzeichnungen berichtet der Focus weiter: Im Herbst 2022 sei Faeser wegen der Erfolglosigkeit der Suche nach Fehlern von Schönbohm der Kragen geplatzt. Auffällig gereizt im Ton, so ein Vermerk eines leitenden Mitarbeiters, forderte Faeser belastende Fakten. Martin von Simson, Chef der Zentralabteilung im Bundesinnenministerium (BMI), konnte in den Unterlagen über Schönbohm allerdings nichts finden, was eine Amtsenthebung hätte begründen können.
Ein hoher BMI-Beamter hielt diese Maßnahmen schon im Frühjahr 2023 für unverhältnismäßig: „Die Frau Ministerin hat total überzogen, sie hat mit Kanonen auf Spatzen schießen lassen. Dafür muss sie sich jetzt verantworten!“ Zudem musste Faesers Haus schriftlich einräumen, dass an der Russland-Nähe Schönbohms nichts dran sei. Also ein klassischer Fall von Bossing – also von Mobbing eines Chefs gegen Untergebene!
Schönbohms Anwalt Professor Christian Winterhoff sagt: „Herr Schönbohm hat bereits im vergangenen Oktober auf schnelle Aufklärung gedrängt, allerdings wurde das Verfahren durch seine Vorgesetzten verschleppt. Damit hat das Ministerium gegen die rechtlichen Vorgaben verstoßen, binnen drei Monaten die disziplinarischen Vorermittlungen abzuschließen.“ Zudem bemängeln die Anwälte, dass sich die Dienstherrin nie öffentlich vor ihren BSI-Präsidenten gestellt hat. Winterhoff hat zunächst im Namen seines Mandanten auf Schadenersatz in Höhe von 5000 Euro durch den Bund geklagt. „Diese Summe kann sich im Laufe des Verfahrens deutlich erhöhen“, erklärt der Anwalt. Sollten die Bundesinnenministerin und ihr Haus unterliegen, wäre der Skandal perfekt.
Getoppt wird der Skandal durch die offenbar glaubhafte Vermutung, dass das ZDF inklusive Böhmermann von der Unrichtigkeit ihrer Darstellungen wusste. Markus Hennig, Medienanwalt des einstigen BSI-Präsidenten, kündigte im Gespräch mit Focus online eine Klage gegen das Zweite Deutsche Fernsehen an. Die Schadenssumme sollte demnach nicht unter 100.000 Euro liegen.
Faeser als Dienstherrin und als Verfassungsministerin untragbar
Wir erinnern uns: Ein Dienstherr ist zur Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten verpflichtet. Das impliziert, dass es Pflicht eines Dienstherrn ist, die eigenen Beschäftigten vor Unrecht zu schützen. Und nicht auch noch Unrecht hinzuzufügen.
Wir erinnern uns außerdem: Der Bundesinnenminister ist zugleich der für das Grundgesetz und dessen Schutz zuständige Minister. Als solche hat Faeser versagt. Mehr noch: Sie hat gegen ihre Pflichten verstoßen und ist ihren Aufgaben nicht gerecht geworden. Kanzler Scholz müsste Faeser – wenn er denn mal nicht unter Gedächtnislücken leidet – umgehend entlassen. Denn eine Nancy Faeser kann nicht mehr als Vorbild für Hunderttausende von öffentlich Bediensteten und deren Treueverpflichtung gegenüber dem Staat gelten.