Tichys Einblick
Saboteure Grüne, Linke, Antifa, Asylindustrie

Der Missbrauch der Bezahlkarte stinkt zum Himmel

Mit der Bezahlkarte für Asylbewerber sollen Betroffene im Inland versorgt und Zahlungen ins Ausland oder an „Schlepper“ verhindert werden. Die auf 50 Euro beschränkte Bargeldabhebung gefällt manchen Parteien und NGOs aber nicht. Deshalb haben sie ein Netzwerk aufgebaut, um diese Regelung zu unterlaufen.

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Seit dem 16. Mai 2024 ist die Bezahlkarte für Asylbewerber als Guthaben-Debitkarte durch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG § 2 ff.) auf eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. 14 der 16 deutschen Länder haben sich schließlich auf eine gemeinsame Umsetzung verständigt, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern konstruierten eigene Modelle. Die Bezahlkarte ist bei einem alleinstehenden Erwachsenen in der Regel mit monatlich 460 Euro gefüttert. Davon können 50 Euro in bar abgehoben werden.

Die politische Absicht war: AsylbLG-Leistungen sollen der Versorgung der Betroffenen im Inland dienen; Zahlungen ins Ausland oder an „Schlepper“ sollen unterbunden werden. Denn immerhin gehen derzeit jährlich rund 7 Milliarden auf diese Weise ins Ausland. Siehe die Grafik bei der „Jungen Freiheit“ vom 8. November 2024.

Screenprint Junge Freiheit

Die 50-Euro-Einschränkung gefällt manchen Parteien und manch zwielichtigen NGOs gar nicht. Deshalb haben sie ein Netzwerk aufgebaut, um diese Regelung zu unterlaufen. Und das geht ganz einfach: Asylbewerber kaufen sich in Supermärkten Gutscheine – etwa bei ALDI, EDEKA, dm, LIDL, REWE. Diese können sie dann in „Büros“ und „Wechselstuben“ der Asyl-„Industrie“ gegen Bargeld eintauschen. Asylbewegte Bürger wiederum kaufen den „Büros“ die Gutscheine gegen bar ab.

Damit die Sache richtig flutscht, verbreiten die Betreiber der „Büros“ und „Wechselstuben“ Flugblätter in verschiedenen Sprachen und erklären, wie man mit der Bezahlkarte in Supermärkten Gutscheine erwerben und in den „Büros“ und „Wechselstuben“ gegen Bargeld eintauschen kann.

Hier das Flugblatt der Aktion „Offen bleiben München“ in sieben Sprachen (unter anderem Arabisch):

Screenprint OFFEN! München

Hier die Facebook-Werbung der „Grünen“ in Regensburg:

Screenprint via Facebook

Ermittlungen der „Jungen Freiheit“ (JF)

Die JF hat den Skandal in ihren Ausgaben vom 25. Oktober und vom 1. November 2024 mittels verdeckter Recherchen unter die Lupe genommen. In Regensburg etwa machte die JF Folgendes ausfindig: Mittwochs stünden dort zwischen 16 und 18 Uhr gut hundert Tauschwillige vor dem Büro der „Grünen“ an. Dort verfügt man über ein ganzes Portfolio an Gutscheinkarten, die man zum Verkauf anbietet.

Es mischen in Bayern unter derzeit 14 solcher „Büros“ unter anderem mit:

Ähnliches gibt es in Hamburg (TE berichtete), vor allem im Umfeld der „Roten Flora“ im Schanzenviertel. In Hannover hat der „grüne“ Oberbürgermeister Belit Onay das Bezahlkartensystem ohne Bargeldbegrenzung einführen lassen.

Unterstützung finden diese Torpedoinitiativen zumindest ideell unter anderem auch von den Aktivisten der Gruppe „Ende Gelände“, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Caritas und der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vergleichbares hatte „Bild“ am 24. und am 29. Oktober 2024 zu Tage gefördert. Etwa, dass dergleichen in „Späti-Shops“ in Jena über die „Seebrücke Erfurt“ stattfindet. Oder dass eine Organisatorin aus Hamburg bereits im August in der „TAZ“ von 20.000 Euro Bargeld-Umtausch innerhalb eines Monats sprach.

Fazit

Was hier von „staatstragenden“ Parteien, „arrivierten“ Gruppen und verfassungsschutzrelevanten Gruppen subversiv betrieben wird, ist eine Unterminierung der Gesetze. Aktivisten dieser Torpedoarbeit sagen denn auch frank und frei: „Wir wollen das Ganze bewusst unterwandern.“ Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber solchen Missbrauch unterbindet.


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