Im Internet, soweit es den öffentlichen Informationsaustausch betrifft auch Soziale Medien genannt, liegen Fluch und Segen nahe beieinander. Anonymer Rufmord und Verbreitung krimineller Praktiken auf der einen, erhellende Aufklärung über Zusammenhänge, die von den öffentlich-rechtlichen Medien und großen Zeitungsverlagen bisweilen „unter der Decke“ gehalten werden, auf der anderen Seite.
Dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit als der unaufgebbaren Voraussetzung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates wäre am besten gedient, wenn dem „Fluch“-Teil des Internet mit allen rechtsstaatlich verfügbaren Mitteln der Garaus gemacht werden könnte, um seiner segensreichen Seite, dem freien Austausch von Meinungen und Informationen einen möglichst breiten Raum zu verschaffen. Der zweiten Variante der Funktionsweisen sozialer Medien fühlen sich Titel wie Tichys Einblick verpflichtet, der überhaupt erst aus dem Unbehagen darüber entstanden ist, dass in den „offiziellen“ traditionellen Medien über viele den Bürgern auf den Nägeln brennende Probleme immer wieder nur verkürzt, oberflächlich und einseitig parteinehmend berichtet wird oder gar nicht.
So fragt man sich, was den Bundesminister Heiko Maas geritten haben mag, als er sich zu dieser jede Sachkenntnis vermissen lassenden Aussage hinreißen ließ: „Die Milliarden für die Integration wurden in diesem Land erwirtschaftet und wurden niemandem weggenommen“?
Was ist von einem Regierungsmitglied einer der führenden Wirtschaftsnationen der Welt zu halten, in dessen Vorstellung offenbar die vielen Milliarden Euro für die Migrantenversorgung nicht aus den Taschen der arbeitenden und steuerzahlenden Bürger, sondern von irgendwo her sonst stammen. Nach dem Motto: wo der Strom aus der Steckdose kommt, da fließen auch die Versorgungsleistungen für die Migranten aus dem Sozialprodukt.
Der zweite Nachhilfesatz lautet: jeder Euro, den der Staat von seinen Bürgern an Steuermitteln einnimmt, kann nur einmal ausgegeben werden. Der Euro, der in die Migrantenversorgung fließt, steht für die Bürger der Solidargemeinschaft, für die er eigentlich vorgesehen war, nicht mehr zur Verfügung.
Schließlich gibt es einen dritten Nachhilfesatz, der die große Unbekannte des Migrationsproblems, die unkontrollierte Leistungsvielfalt und Gesamtdimension der jährlich direkt und indirekt in diesen Bereich fließenden staatlichen Mittel betrifft. Weil die Bürger in einem hoch entwickelten Sozialstaat ihre Gemeinschaftsaufgaben nicht aus einem einzigen Steuertopf, sondern aus mehreren Steuerkassen und Sozialbudgets in Bund, Ländern und Gemeinden finanzieren, gibt es für neu hinzutretende Aufgabenbereiche wie jetzt die Migrantenversorgung eine Vielzahl von Möglichkeiten, die einzelnen Töpfe für diesen Zweck anzuzapfen, ohne dass die vielen einzelnen Mittelabflüsse an einer Stelle in einer konsolidierten Gesamtgröße in Erscheinung treten. Man hat nicht den Eindruck, dass die Regierung sonderlich daran interessiert wäre, die wahre Dimension des Migrationsproblems in einer Messgröße im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu offenbaren.
Diese mangelnde Transparenz und Übersicht über die tatsächlich in den Migrationskomplex fließenden staatlichen Mittel verführt nicht nur den Bundesminister Heiko Maas zu der illusionären Auffassung, die Migrationslasten könnten locker aus der Portokasse des Staates bezahlt werden.
Dass dem nicht so ist, hat dieser Tage eine Aufstellung über Migrationslasten der Freien und Hansestadt Hamburg offengelegt. Sie ergab für 2016 den ansehnlichen Betrag von 900 Millionen Euro, für 2017 von rund 800 Millionen Euro. Bezeichnend für das oberflächliche Interesse der Medien an Transparenz und Aufklärung in der Frage der Migrationslasten ist, dass in der Kommentierung der Hamburger Zahlen unter den Tisch fiel, dass es sich trotz dieser Größenordnung nur um einen Ausschnitt aus den tatsächlich anfallenden Leistungen für Migranten handelt.
Unter Einbeziehung der Versorgungsleistungen analog Hartz IV sowie der indirekten Kosten in den aufgeführten Leistungsbereichen dürfte sich die in der Hamburger Senatsvorlage ausgewiesene Kostenaufstellung über die tatsächlichen Migrationslasten auf mindestens den doppelten Betrag von 1,6 bis 1,8 Milliarden Euro pro Jahr erhöhen, was rund 15 Prozent des Hamburger Landeshaushalts entsprechen würde.
Überträgt man dieses Hamburger Migrationslasten-Modell auf den deutschen Staatshaushalt (Bund, Länder und Gemeinden), der für 2017 eine Größenordnung von 675 Milliarden Euro aufwies, kommt man für ganz Deutschland auf direkt und indirekt mit der Migration verbundene Gesamtlasten in Höhe von annähernd 100 Milliarden Euro. Das ist praktisch ein im offiziellen Staatshaushalt verborgener „Parallelhaushalt“, in dem staatliche Mittel für Zwecke gebunden sind, für die sie ursprünglich gar nicht vorgesehen waren. Zugleich markieren sie in dieser gigantischen Summe einen Fehlbedarf für die Bewältigung der von der Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm geplanten Vorhaben in den Bereichen Schule, Verkehrswesen, beim Ausbau der digitalen Infrastruktur, bei der Ausrüstung der Bundeswehr, bei der Pflege, bei den Kitas etc..
Der neuen Bundesregierung, die sich der schieren Größenordnung des durch die Versorgungsleistungen an Migranten verursachten Aderlasses offenbar gar nicht bewusst ist, dürfte es unter diesen Umständen schwerfallen, ihre im Regierungsprogramm konzipierten Vorhaben umzusetzen, ohne dem hier dargestellten unkontrollierten Mittelabfluss durch Umkehr ihrer Migrationspolitik Einhalt zu gebieten.