Familienministerin Lisa Paus und Innenministerin Nancy Faeser sollten sich in Zukunft besser absprechen: Kaum lässt die eine verlauten, den Begriff „Migrationshintergrund“ abschaffen zu wollen, erwägt Letztere eine Migranten-Quote für den Öffentlichen Dienst: Wie aber sollen wir herausfinden, wer von der Quote profitieren darf, wenn wir gar nicht mehr benennen dürfen, wer ausländischer Herkunft ist? Oder reicht es aus, sich migrantisch zu fühlen, um in den Genuss der geplanten Regelung zu kommen? Nachdem die Frauen-Quote durch das Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum geführt wird, können wir davon ausgehen, dass ähnliche Vorgaben für Migranten ebenso obsolet sein werden. Man muss schließlich die Ahnenreihe nur weit genug zurückverfolgen, um einen migrantischen Vorfahren aufweisen zu können: zur Not halt bis zur Völkerwanderung.
Wie üblich bei Gesetzesvorhaben der Ampel schrammt man auch hier mit komfortablem Abstand an der Wirklichkeit vorbei. Die gläserne Decke, die Menschen mit Einwanderungsgeschichte von Teilhabe oder Beamtenstatus ausschließt, heißt nämlich: Bildung. Kinder aus Einwandererfamilien weisen selbst in zweiter Generation signifikante Bildungsdefizite gegenüber Kindern ohne Migrationshintergrund auf, wie der Sachverständigenrat für Migration und Integration festhält. Aber anstatt das Integrationsproblem bei der Wurzel zu packen, soll die Gesetzgebung es abschaffen. Die Ampel dekretiert die Realität, die sie sich wünscht.
Angesichts der skandalösen Tatsache, dass Deutschland Kinder nichtdeutscher Abstammung im Stich lässt, ist es umso sträflicher, mangelnde Repräsentation per Quote beheben zu wollen: Bleibt das jahrzehntelang verschleppte Bildungsproblem ungelöst, würde dies lediglich weniger gebildete Staatsbedienstete bedeuten. Das ist für niemanden erstrebenswert.
Echte Teilhabe würde das Bundespartizipationsgesetz, das laut BILD noch vor Weihnachten eingebracht werden soll, also keineswegs befördern.
Und Frauen aus muslimischen Ländern, die Abaya und Tschador gegen die Richterrobe eintauschen, haben mit Sicherheit keinerlei Verständnis für kulturelle Bereicherung durch Ehrenmörder und Vergewaltiger. Messer- und Machetenmänner werden sich in Zukunft zurückhalten, wenn Menschen über das Strafmaß bestimmen, für die Freiheit, Sicherheit und Stabilität keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern Errungenschaften, die es zu achten und zu verteidigen gilt.
Also doch gar keine schlechte Idee, mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den Öffentlichen Dienst zu bugsieren! Ein ungewöhnlicher, aber pragmatischer Vorstoß der SPD, könnte man sagen. Wenn da nicht das kleine Hindernis wäre, dass unsere Verfassung nun einmal nicht vorsieht, dass man Menschen in Schubladen packt, kategorisiert, und nach Geschlecht, Rasse, Herkunft oder sonst einer Eigenschaft Sonderrechte verteilt:
„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ So besagt es Artikel 33 (2) unseres Grundgesetz. Aber das kann Nancy Faeser ja nicht ahnen.