Tichys Einblick
Neues Namensrecht

Grünen-Politiker will „Meshing“ – eine Vermischung zweier Nachnamen

Die selbsternannte „Fortschrittskoalition“ kommt mit einer „erfrischenden Neuerung“ um die Ecke: Statt Doppelnamen soll auch das bindestrichfreie Durchmischen von Nachnamen möglich werden. Dies ist übrigens keine Satire.

Helge Limburg, Rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, 08.09.2023

IMAGO / Emmanuele Contini

Pardon, wir fangen mal polemisch an: Wir wissen, dass FDP-Justizminister Buschmann und SPD-Gesundheitsminister Lauterbach an einem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis arbeiten. Ein paar Grünen-Politiker sind da womöglich schon weiter und rauchen das Gras bereits. Anders ist es nicht zu erklären, wenn Helge Limburg (40), rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, im Zuge der aktuellen Debatte um ein neues Namensrecht nun vorschlägt: „Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant.“ Limburg, Vater dreier Töchter, lässt zugleich durchblicken, was für ihn Fortschritt ist, nämlich Aufräumen, Transformation. Wörtlich Limburg: „Indem wir das Namensrecht aufräumen, werden wir unserem Anspruch als Fortschrittskoalition gerecht.“ Schluss also mit Monsternamen wie Müller-Lüdenscheid!

Nun aber ernsthaft: Wörtlich bedeutet das englische „mesh“ nichts anderes als „Geflecht“. Ein Ehepaar könnte also beide Namen verflechten, also durch Verschmelzung von zwei verschiedenen Nachnamen einen neuen gemeinsamen Namen kreieren. In Großbritannien soll das schon möglich sein: Aus Mr James und Ms Harrison würde dann Mr und Ms Jamison. 

Was ist der Anlass für den „Meshing“-Vorschlag? Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Reform des Namensrechts. Damit soll Eheleuten das gemeinsame Führen von Doppelnamen möglich werden. Bislang ist dies nur demjenigen Ehepartner möglich, dessen Name nicht Familienname wird. Zugleich soll der Doppelname nach Buschmanns Reform auch für die Kinder möglich sein. Buschmann will zugleich Kindern nach einer Scheidung eine Namensänderung erleichtern, zum Beispiel durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt.

Buschmann meint, die Reform des Namensrechtes sei „überfällig“, denn die bisherige Regelung werde der „Vielfalt der Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft nicht gerecht“. Buschmann will damit das im Wesentlichen seit 1978 geltende Recht, Doppelnamen zu verwenden, novellieren. 1978 übrigens hatte man die seit 1957 geltende Regelung, dass eine verheiratete Frau einen Doppelnamen führen kann, geändert; 1957 hatte man die entsprechende BGB-Vorgabe von 1896 geändert und ermöglicht, dass der Name der Ehefrau wenigstens zweiter Bestandteil eines Doppelnamens werden konnte. CDU und die Linke begrüßen Buschmanns Vorhaben im Wesentlichen. Die AfD lehnt die „wieder einmal aktionistischen und undurchdachten Vorschläge des Justizministers ab“, so der rechtspolitische Sprecher Thomas Seitz.

Was das „Meshing“ betrifft, so sind sich die „Ampel“-Fraktionen nicht einig. Aus der SPD hört man zum „Meshing“, man sei offen für weiterreichende Flexibilisierungen des Namensrechts. SPD-Sprecherin Sonja Eichwede sagte: „Wir sind offen, im Rahmen der Anhörung mit den Expertinnen und Experten auch über weiter reichende Flexibilisierungen zu diskutieren … Echte Doppelnamen bilden zu können trägt der Vielfalt individueller Lebensläufe in unserer Gesellschaft besser Rechnung und fördert das Kindeswohl.“ Aus der FDP kam Gegenwind: „Anders als die Ermöglichung von Doppelnamen ist das Verschmelzen von zwei Nachnamen nicht nur unserem Namensrecht völlig fremd …  Auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr. 

Was heißt das in der Praxis?

Wir verwenden spielerisch mal ein paar Namen von Politikern bzw. Politikerpaaren. Was wäre aus ihnen namentlich im wahrsten Sinn des Wortes geworden, hätte es das „Meshing“ früher schon gegeben und hätten die hier Genannten es genutzt. Das Paar Schröder-Köpf der Jahre 1997 bis 2018 hätte dann „Schröpf“ heißen dürfen. Die vormalige Justizministerin und FDP-Buschmann-Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hätte dann womöglich „Schnarrheusser“ genannt werden wollen. Ihr Hund, den sie auf „Luther“ getauft hatte, wäre dann „Luthheusser“ gerufen worden. Bundestagsvize Göring-Eckardt hieße dann womöglich „Göckardt“.

Ziemlich einfach wäre das „Meshing“ bei Kanzler Scholz. Denn sein Name und der Name seiner Frau, Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst, sind einsilbig. Hier wäre es nur eine Frage der Reihenfolge der Silben, ob die beiden dann „Scholzernst“ oder „Ernstscholz“ hießen. Ziemlich einfach würde es auch, wenn das „grüne“ Traumpaar Habeck/Baerbock nicht nur ein politisches Paar wäre. Das Paar hieße dann Habock oder Baerbeck. Oder schauen wir uns nicht minder bedeutsame Namen an: Johann Wolfgang von Goethe, der 1806 Johanna Christiana Sophia Vulpius (+1816) heiratete, wäre uns dann als „Goepius“ oder so ähnlich erhalten geblieben.

Ernsthaft wieder

Für das deutsche Namensrecht galt bislang der Grundsatz der Namenskontinuität. Der Name eines Menschen, einer Person, eines Bürgers kann nichts Beliebiges sein. Eine Identität kann man nicht einfach wechseln wie ein Hemd. Das ist wichtig für das eigene Selbstbild, es ist aber auch wichtig, um für andere, gegebenenfalls auch für staatliche Stellen, identifizierbar zu sein. Wer am Namensrecht zu viel herummanipuliert, dekonstruiert Identität.

Insofern atmet der „Meshing“-Vorschlag den Geist des von der „Ampel“ geplanten „Selbstbestimmungsgesetzes“, das es unter bestimmten Bedingungen bereits Vierzehnjährigen erlauben soll, die eigene sexuelle Identität frei zu wählen. Das Ganze, so ist es geplant, sogar einmal pro Jahr im Wechsel. Da wäre es denn, sollte „Meshing“ kommen, fast konsequent, wenn die „Ampel“ Paaren ein Vermischen beider Nachnamen erlaubte, dies auch im jährlichen Wechsel zu gestatten.

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