Es ist still geworden um Angela Merkel: Macht sie Urlaub? Schreibt sie ihre Memoiren? Eine Anfrage von Friedrich Merz zum Dinner nach dem Parteitag sagte sie jedenfalls aus „terminlichen Gründen“ ab. Berät sie die „Ampel“? Zieht sie in der EU, in der UNO, in „Davos“ die Fäden? Sorgt sie für ein ihr angemessenes Wahlergebnis ihres Erzrivalen Friedrich Merz? Alles möglich. Jedenfalls braucht man dafür ein Büro, bestens ausgestattet mit tausendprozentig schweigsamen und loyalen Gefährten.
Merkel bekommt das: Unter den Linden 71. Das Gebäude ist Teil des Bundestages, den sie ja immer mal wieder gerne links liegen ließ. Und wie sich Geschichte doch wiederholt: Dort residierte zu DDR-Zeiten Margot Honecker als Volksbildungsministerin.
Ist das „Selbstbedienungsmentalität“? Klar, wenn man gelernt hat, sich 16 Jahre (als Kanzlerin) oder 18 Jahre lang (als Parteichefin) für unverzichtbar zu halten. Aber die Regeln sind eigentlich klar, umstritten ist nur, ob diese Regeln erst nach Merkel oder schon für Merkel gelten. Zusätzliche Einkünfte sollen nämlich vom Ehrensold abgezogen, die Akten nach den Regeln des Bundes geführt werden. Es gibt Regeln für die Ausstattung, die IT-Einbindung, die Reisekosten, den Objektschutz auch am privaten Wohnsitz, personenbezogene Dienstwagen und Fahrer.
Aber nun wurde bei Merkel wieder nach den deutlich großzügigeren Gepflogenheiten aus der Zeit vor den neuen Regeln verfahren. Jetzt wird behauptet, das gelte alles erst nach Merkel, aber das stimmt nicht. Dennoch hat die „Ampel“-Koalition, die Merkel für politische Vorarbeit viel zu verdanken hat, der „Ex“ einen Freundschaftsdienst erwiesen und die Wünsche von Merkel gemeinsam mit der CDU durchgewunken.
Indes hat die Ex-Kanzlerin „Leidens“-Genossen. Aktuell hat der deutsche Michel als Steuerzahler zwei Alt-Kanzler, drei ehemalige Bundespräsidenten und vier frühere Bundestagspräsidenten zu alimentieren. Das macht allein für die beiden Ex-Kanzler (Schröder und Merkel) per anno etwa fünf Millionen Euro aus: 1,3 Millionen für Personal, 1,2 Millionen für Personenschutz, 500.000 Euro für Material, Mieten, Dienstreisen und jeweils eine Million für Schutzmaßnahmen an Gebäuden. Basis für diese Zahlen sind Berechnungen des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2012. Wie es wohl 2022 ausschaut?
Angesicht dieser spendablen Praxis könnte man fast ein Anhänger der „Grünen“ werden. Die Grünen hatten im Jahr 2019 Vorschläge erarbeitet. Danach sollen Kanzler a.D. für die Dauer von bloß fünf Jahren „ausgestattete und gesicherte Büroräume bis zu einer Gesamtgröße von 75 Quadratmetern in den gesicherten Liegenschaften des Bundes“ nutzen dürfen. Die Grünen wollten den Ex-Staatschefs zwei Mitarbeiter unter Amtsaufsicht des Kanzleramts zubilligen und „die Nutzung der Fahrbereitschaft der Bundesregierung im Rahmen ihrer Verfügbarkeit“. Und das „grüne“ Lastenfahrrad war damals noch nicht aktuell.
Eigentlich sollte all das reichen!