hZu den rechtsphilosophischen Grundlagen des modernen Staates – also der Demokratie – gehört mit der Anerkennung des Bürgers als mündiges Subjekt der Grundsatz gesetzgeberischer Rationalität, mit den Worten Hegels: «Das Recht, nichts anzuerkennen, was Ich (sic) nicht als vernünftig einsehe, ist das höchste Recht des Subjekts». Dieses Recht schließt die Pflicht des Subjekts ein, seine Vernunft an den objektiven Sachlagen selbst auszubilden, ist also keine Geschmackssache subjektiver Beliebigkeiten (Rechtsphilosophie, § 132). Bezogen auf die Corona-Krise besagt das Rationalitätsprinzip, dass es einzig und allein um das Verhältnis von zwei Größen geht: den wissenschaftlichen Erkenntnisstand in Sachen Covid-19 als Grundlage der Legitimität der getroffenen gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung. Diese müssen dem rationalen Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen und für alle Bürger gleichermaßen einsichtig sein.
Nur unter dieser Bedingung kann der Staat seine maßgebliche Schutzfunktion für das Leben seiner Bürger durch gesetzgeberisches Handeln, das bis in die Aufhebung seiner Grundrechte reicht, in Anspruch nehmen.
Zahlreiche, von Politik und Medien verbreitete Bedeutungsverwischungen (Äquivokationen) des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes sind mittlerweile allseits bekannt und sollen hier nicht mehr ausführlich dargelegt werden. Dazu gehört vor allem das Operieren mit absoluten statt mit Verhältniszahlen und die defizitäre Erkenntnisbasis der PCR Tests für die Einschätzung der Gefahr des Virus für die Gesamtbevölkerung (Infektion-Todes-Rate: infection fatality rate). Angesichts einer inflationär zunehmenden Zahl von nicht validierten (!) PCR Tests unterschiedlicher Qualität (Stand 9/2020: 479) und einer nach wie vor nicht nach den Kochschen Postulaten erfolgten amtlich bestätigten Isolation des Virus ist der wissenschaftliche Erkenntnisstand vielfach labil, aber gerade wegen dieser Labiltät auch einem vielfachen Bedeutungsmissbrauch ausgesetzt: Der PCR Nachweis von RNA-Molekülen wird (unabhängig von Kreuzreaktionen und falsch positiv Getesteten) mit «Infizierten» (in absoluten Zahlen, nicht proportional bezogen auf die Anzahl der Getesteten) gleichgesetzt, obgleich der Test keinerlei diagnostische Validität hat. Von «Infizierten» qua «Kranken» kann deshalb keine Rede sein, zumal weit mehr als 80 Prozent davon keinerlei Krankheitssymptome zeigen und nur ca. 5 Prozent ernsthafte, hospitalisierungsbedürftige Verläufe aufweisen, überwiegend in einer eng umgrenzten Risikogruppe (> 60 Jahre), die oft an Vorerkrankungen und altersbedingten Schwächungen des Immunsystems leiden. Entsprechend geringfügig ist auch die durch Obduktionen ermittelte Letalitätsrate (Prof. Püschel), die meist im Umfeld der durchschnittlichen Lebenserwartung liegt. Mortalitätsangaben bleiben im ganzen äußerst diffus, da nicht unterschieden wird, wer an oder wer mit Covid-19 verschieden ist. All diese bewusst und wissentlich in den Medien betriebenen Äquivokationen, die eine absolute Zahl positiv Getesteter als «Kranke» qua «Todesgeweihte» (morituri) unterstellen, sind intellektuell unredlich und verdienen mehr als nur eine Rüge des Presserates. Denn zum harten Kern des wissenschaftlichen Erkenntnisstand gehört, dass Covid-19 kein «Killervirus» ist, der ein Massensterben auslöst. Damit aber entbehren die staatlichen Maßnahmen jeder Legitimität.
Der medial vorgetäuschte Grund der Legitimität – nicht das Motiv – liegt auch in einem durch die digitale Datenverarbeitung äquivok gewordenen Wissenschaftsbegriff, der nicht mehr unterscheidet, was einem empirisch bewährten, festen theoretischen Erkenntnisstand angehört und was aufgrund statistischer Erhebungen in Modellrechnungen und Computersimulationen eingeht, die durch die Auswahl ihrer Parameter immer schon Erwartungswerte präjuduzieren. Sie sind deshalb besonders anfällig für psychologisch erwünschte oder ideologisch und politisch gewollte Modellierungen, um bestimmte Handlungsoptionen auszulösen.
Indem nun beides: der harte Erkenntnisstand und die virtuelle Welt digitaler Modellierung – als «Wissenschaft» bezeichnet wird, wird der Wissenschaftsbegriff selbst äquivok und bezeichnet zwei gänzlich inkommensurable Größen: Erkenntnisse und Mutmaßungen. Diese verstecken sich gerne unter dem Mantel «wissenschaftlicher Voraussagen», was sie ganz und gar nicht sind, da solche nur innerhalb des festen Theoriegefüges physikalischer Gesetze möglich sind.
Es ist diese schon seit Jahrzehnten fortgesetzte Aufweichung des Wissenschaftsbegriffes, die in der Corona-Krise die Legitimation der Maßnahmen besorgt. Nicht die harte Erkenntniswelt der Wissenschaft, sondern die weiche Mutmaßungswelt von digitalen Modellierungen und Computersimulationen soll durch ihre Schreckensszenarien von Hunderttausenden, gar Millionen Toten die Legitimität der Maßnahmen begründen. In seltener sophistischer Verkehrung wird dann behauptet, dass jene Schreckensszenarien ausblieben, sei eben diesen Maßnahmen zu verdanken. Was sich schon durch die Chronologie der Ereignisse leicht widerlegen lässt und auch dem harten Kern der wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspricht. Die Legitimation beruht auf einem äquivoken, sachlich mehrdeutigen Wissenschaftsbegriff und bezieht sich darin auf ein außerwissenschaftliches Mutmaßen: auf eine Phantasie- und Pseudowissenschaft («fanta-scienza»), die in der modernen, rationalitätsbasierten Demokratie keine Legitimität mehr begründen, nur Massenhysterie auslösen kann. Es ist der medienpolitische Kollaps demokratischer Rationalität – mit welchen existentiellen, ökonomischen und politischen Folgen, wird sich noch zeigen.