Tichys Einblick
Anteil in Bevölkerung 0,001522 Prozent

Laut Zensus 2022 „nur 969 Menschen divers“

„Das ist absurd wenig“, schreibt die taz zu den Zensus-Zahlen 2022 enttäuscht. Es ist schon ein Bohei, was hier legislativ, exekutiv, judikativ und medial um eine Mini-Mikro-Minderheit veranstaltet wird. Muss das Privateste von Personen mit 0,001 bis 0,002 Prozentanteilen zu einem so großen Politikum gemacht werden?

Nyke Slawik (Gruene), Tessa Ganserer (Gruene) und Lisa Paus Bundesfamilienministerin (Gruene) sowie weitere Abgeordnete mit ihren blauen Stimmkarten zum Gesetzentwurf und Abstimmung zum Thema Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag bei der 164. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin, 12.04.2024

picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes („Zensus 2022“) lebten zum Stichtag im Mai 2022 in Deutschland 42.044.446 Frauen und 40.672.866 Männer. Zum Geschlecht machten – erstmals mittels „Zensus“ erfasst – 1.259 Personen keine Angaben, 969 Personen bezeichneten sich amtlich als „divers“. Das sind 0,001522 beziehungsweise 0,001171 Prozent der Bevölkerung.

Diese niedrigen Zahlen überraschen nicht. Sie lassen auch keinerlei Trend erkennen. Der Evangelische Pressedienst (epd) hatte hierzu Ende 2020 bereits eine Umfrage unter den Behörden ausgewählter deutscher Großstädte gemacht.

Und das Ergebnis damals? Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum „dritten“ Geschlecht Ende 2018 hatten 83 Personen gegen Vorlage eines Attests, das eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ bestätigt, die Möglichkeit genutzt, „divers“ als Geschlecht eintragen zu lassen. Das hieß damals schon: Im Jahr 2019 inklusive der ersten drei Quartale des Jahres 2020 haben in der Summe der acht befragten Städte mit deren Gesamteinwohnerzahl von 10,421 Millionen 83 „Divers“-Personen einen „Divers“-Eintrag vornehmen lassen. Das entspricht 0,0008 Prozent (gerundet: 0,001 Prozent) der Bevölkerung. Das allerdings war der „Divers“-Lobby damals schon zu wenig. Deshalb rechnete sie die Statistik fiktiv hoch und ging von einer Art Dunkelziffer aus.

Die „Divers“-Lobby rechnet hoch und hofft auf größere Zahlen

Zur „Divers“-Lobby“ gehört zweifellos die „taz“. „Das ist absurd wenig“, schreibt die „taz“ aktuell zu den „Zensus“-Zahlen von 2022 enttäuscht und fährt Geschütz auf:

Die Lobby redet von Dunkelziffer und erhofft steigende Zahlen: „Die Zensuszahl ist sogar höher, als wir erwarten würden. Denn die Hürden, um diese Geschlechtseinträge offen zu lassen oder divers in Anspruch zu nehmen, waren zur Zeit des Zensus und auch heute noch richtig hoch“, sagt Leo Yannick Wild von der Schwulenberatung Berlin gegenüber der „taz“. Denn: „Der Anteil der nicht-binären Menschen, die unsere Inter*Trans*Beratung berät, steigt sehr stark. Mittlerweile liegt er schätzungsweise bei 30 Prozent aller Ratsuchenden“, sagt Wild.

Von denen hätten bis jetzt aber nur maximal 2 bis 3 Prozent ihren Geschlechtseintrag in offen oder divers geändert. Wild geht davon aus, dass dieser Anteil deutlich steigen wird. Denn dank des „Selbstbestimmungsgesetzes“ vom April 2024 wird es bald sehr viel einfacher, den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Für Erwachsene wird dann eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt genügen, ohne dass es Meinungen Dritter bedarf. Das Gesetz soll im November 2024 in Kraft treten. Siehe die Analyse des Gesetzes hier.

Hintergrund

Mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass das Personenstandsrecht intersexuelle Personen in ihren Grundrechten verletze, wenn diese gezwungen seien, ein Geschlecht registrieren zu lassen, das nur „weiblich“ oder „männlich“ kenne. Maßgeblich vorbereitend für diesen Beschluss war Richterin Susanne Baer. Sie gehörte dem BVerfG von 2011 bis 2023 an; von 2003 bis 2010 war sie Leiterin des Berliner „GenderKompetenzZentrums“. Susanne Baer war über das Ticket von SPD/Grüne als Richterin nach Karlsruhe gekommen.

Der Bundestag hat schließlich das Personenstandsrecht am 13. Dezember 2018 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen entsprechend geändert. Der Name des Gesetzes lautet: „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“. „Divers“ war ab sofort als Eintrag möglich.

Aber was ist überhaupt „divers“? Nach der Theorie der LSBTTIQ-Lobby (LSBTTIQ = Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle, Intersexuelle und Queer) gibt es nicht nur zwei bzw. drei Geschlechter, sondern unter dem Etikett „divers“ oder „intersexuell“ verbergen sich mehr als sechzig weitere geschlechtliche Identitäten. Hier eine Auswahl aus der Nomenklatur: androgyn, bigender, cisgender Frau zu Mann (FzM), gender variabel, genderqueer, intersexuell (auch inter*), Mann zu Frau (MzF), weder noch, geschlechtslos, nicht-binär, Pangender, Pangeschlecht, Trans, transweiblich, Transmännlich, Transmann, Transmensch, Transfrau, trans*, trans*weiblich, trans*männlich, Trans*Mann, Trans*Mensch, Trans*Frau, transfeminin, Transgender, transgender weiblich, transgender männlich, Transgender Mann, Transgender Mensch, Transgender Frau, Transmaskulin, transsexuell, weiblich-transsexuell, männlich-transsexuell, transsexueller Mann, transsexuelle Person, transsexuelle Frau, Inter*, Inter*weiblich, Inter*männlich, Inter*Mann, Inter*Frau, Inter*Mensch, intergender, intergeschlechtlich, zweigeschlechtlich, Zwitter, Hermaphrodit, XY-Frau, Butch (maskuliner Typ in einer lesbischen Beziehung), Femme (femininer Typ in einer lesbischen Beziehung), Drag, Transvestit, Cross-Gender, Demiboys, Demigirls. Siehe dazu auch das „LSBTIQ-Lexikon“ der Bundeszentrale für politische Bildung.

Fazit: Es ist schon ein Bohei, das hier legislativ, exekutiv, judikativ und medial um eine Mini-Mikro-Minderheit veranstaltet wird. Gewiss: „Jeder soll nach seiner Fasson selig werden“ (Friedrich II). Aber muss das Privateste von Menschen mit 0,001 bis 0,002 Prozentanteilen zum großen Politikum gemacht werden?

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