Tichys Einblick
DUH und BUND setzen sich durch

Urteil Oberverwaltungsgericht: Bundesregierung verstößt gegen Vorgaben im „Klimaschutzgesetz“

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten DUH und BUND geklagt, also jene Organisationen, die vom Klimaschutzgesetz profitieren – und gewonnen. Laut Gericht muss die Bundesregierung zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um das Klima in der Welt vor „Klimagasen“ zu schützen.

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Das war zu erwarten: Jene Trupps, die prächtig von der Religion »Klimaschutz« leben, haben vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen. Die Bundesregierung habe gegen die Vorgaben des aktuellen »Klimaschutzgesetzes« verstoßen, so das Gericht. Sie muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, damit aus den Bereichen (hochtrabend Sektoren genannt) Verkehr und Gebäude keine sogenannten Klimagase mehr kommen und das Klima in der Welt gefährden.

Geklagt hatten die einschlägigen NGOs Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND, einst als Umweltschutzverband gegründet, heute ein millionenschwerer Konzern mit nahezu 40 Millionen Euro Umsatz. Denn laut Vorgabe des »Klimaschutzgesetzes« müsse das zuständige Ministerium sofort gegensteuern, wenn die Menge an sogenannten Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das hätten Modellberechnungen ergeben.

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle fragte nicht nach deren Wahrheitsgehalt, sondern sagte, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Dies sei aber ein eher mittel- bis langfristiges Instrument. Das im Gesetz geforderte Sofortprogramm sei etwas anderes. Zurückgewiesen hat Holle das Argument der Bundesregierung, die Klage sei nicht zulässig. Eine Revision wurde zugelassen, die Bundesregierung prüft.

BUND und DUH predigen »Tempolimit jetzt«, »Dienstwagenprivileg abschaffen« und »energetische Modernisierung von Gebäuden«. Doch Gebäude lassen sich nicht von heute auf morgen modernisieren. Allein der Gedanke, die Verwaltung sei derzeit in der Lage, öffentliche Gebäude wie Schulen und Kitas sanieren zu lassen – unabhängig davon, wie sinnvoll das überhaupt ist –, löst Lachkrämpfe aus.

Damit bleibt Tempolimit 100. Doch das nutzt in Sachen »weniger CO2« kaum. Auf fast allen Straßen des 644.000 Kilometer umfassenden deutschen Straßennetzes gibt es bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen, nur noch 1,4 Prozent aller Straßen sind formal unlimitiert. Und dem im Stau auf A3 oder A 45 stehenden Autofahrer kann eine solche Forderung sowieso nur noch ein verzweifeltes Lächeln hervorrufen. Lächerliche Symbolpolitik also. Dass dies die Welt retten soll, können die Umwelt-NGOs nur noch ihren grünen Mitgliedern mit Modellrechnungen weismachen.

Das bedeutet, ein Tempolimit wird sich nicht wesentlich auf CO2 auswirken. Deshalb werden die einschlägigen Umwelt-NGOs weiter auf der Matte stehen und prompt die nächsten Forderungen in die Welt blasen. Die können bis hin zu kompletten Fahrverboten und Freiheitseinschränkungen gehen. Dies sieht sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem skandalösen »Klimaurteil« vor. Das Gericht hat so etwas wie »Klimaschutz« zum Staatsziel erklärt und verlangt grundsätzlich eine Orientierung der deutschen Klimamaßnahmen am verbleibenden nationalen CO2-Budget. Wenn das angeblich zu hoch sei, dürfen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Keine Rolle spielte mehr, das dies nahezu direkt aus grünen Postillen abgeschrieben wurde, wie seinerzeit Fritz Vahrenholt belegt hatte. Kernsätze des Urteils tauchten schon fünf Monate vorher auf der Webseite des Ehemanns der Richterin Gabriele Britz auf, die bis 2023 Richterin am Bundesverfassungsgericht war. Der Frankfurter Grünen-Politiker Bastian Bergerhoff hatte schon im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite Aussagen zum Klimaschutz veröffentlicht, die fünf Monate später fast wortgleich im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auftauchen. Dabei handelt es sich aber nicht um Randaspekte, sondern um den Kernbereich des Urteils, nämlich die Berechnung des noch zur Verfügung stehenden CO2-Budgets, aus dem das Gericht dringenden Handlungsbedarf ableitet.

Außer dem früheren Hamburger Umweltsenator Professor Fritz Vahrenholt (SPD) stellte niemand mehr in Frage, wie befangen Verfassungsrichterin Gabriele Britz war, die maßgeblich am Urteil beteiligt war. Obwohl die Klage erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und soziale Sicherungssysteme hat, wurden seinerzeit übrigens nur Umweltverbände und -institutionen um Stellungnahmen gebeten. Gabriele Britz als zuständige Berichterstatterin des Verfassungsgerichts habe weder Industrieverbände und Gewerkschaften noch andere gesellschaftliche Gruppen angehört, bemängelt Vahrenholt. Einseitiger geht es nicht.

Dies also bildet die Grundlage für weitere verhängnisvolle Entscheidungen. Eine durchgegrünte Rechtsprechung in Kombination mit NGOs und Heerscharen von hungrigen Anwälten legen Sprengstoff an das Industrieland Deutschland auf einem dubiosen Gesetzes- und Vorschriftengebäude. Mit dem Klimaurteil lässt sich nahezu alles begründen. Der Wahnwitz lässt noch mehr zu. Denn da steht drin: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Es hilft nur: weg mit Verrücktheiten wie einem »nationalen CO2-Budget«, an dem sich alle Klimapolitik zu orientieren habe. Dass dies zudem nur auf Grundlage suspekter Modellrechnungen basiert, macht die Sache nicht glaubwürdiger. Erst wenn diese rechtlichen Konstruktionen weg sind, besteht Aussicht auf Besserung. Es wird höchste Zeit, die Macht der Umwelt-NGOs zu kappen und auch das Regelwerk auf eine neue (alte) Basis zu stellen.

Und natürlich: Die Axt muss an die grundsätzliche Religion gelegt werden, der Mensch könne eine Klimakatastrophe auslösen. Positiv: Immer mehr Klimaforscher rücken von der Klimaapokalypse ab und betonen, dass sich das Klima immer ändert, aber kein Grund zur Panik besteht. Aber bis dahin lässt sich noch prima Geld verdienen, das die Beschäftigten zum Beispiel in der Automobilindustrie mit ihren Arbeitsplätzen bezahlen müssen.

Wenn noch fast 100.000 aus aller Welt sorglos und gut finanziert rund um die Welt jetten können, um in Dubai über den Untergang zu parlieren, scheint der Untergang nicht wirklich bevorzustehen.


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