Manuela Schwesig (SPD, 48), seit 2017 Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, schien zunächst ein klein wenig Nutznießerin des Krieges der Russen gegen die Ukraine zu sein. Nutznießerin deshalb, weil der von ihr inszenierte extraordinäre Polit-Skandal angesichts der Gräuelbilder aus der Ukraine in den zweiten Rang der Nachrichten verschoben wurde.
Weil der Ukraine-Krieg aber auch viel mit der schwindenden Energiesicherheit Deutschlands, konkret mit der deutschen Abhängigkeit von russischen Energielieferungen zu tun hat, fällt der lange hochgerühmten Regentin von „Meck-Pomm“ und vormaligen Bundesfamilienministerin im Merkel-Kabinett III nun ihr eigene Politthriller-Inszenierung auf die Füße. Ohne den Ukraine-Krieg wäre das alles womöglich unter der Decke geblieben. Schwesig hätte wie „Gazprom-Gerd“ weiter den lupenreinen Putin-Lobbyisten geben können und niemand hätte gemerkt, was hier im Grunde genommen ein Fall von Landesverrat wurde.
Landesverrat? Ja, zumindest auf den ersten Blick sogar in besonders schwerem Fall! Siehe Strafgesetzbuch-Paragraph § 94. Dort steht unter anderem: „Wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt …, um die Bundesrepublik zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft … In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet …“.
Was hat sich Schwesig zu Schulden kommen lassen? Wir haben darüber auf TE regelmäßig informiert. In Kurzfassung Folgendes: Schwesig und ihr Vorgänger Erwin Sellering (SPD) haben eine angeblich umweltorientierte Stiftung gegründet, um Nord Stream 2 einem möglichen Veto bzw. Sanktionen der USA gegen die russischen Gaslieferungen zu entziehen, aus dem politischen Zugriff herauszuhalten und als privatwirtschaftliches Unternehmen erscheinen zu lassen. Diese Stiftung wurde von Gazprom mit 20 Millionen gesponsert.
Nun der noch größere Skandal: Die entscheidende Akte zur angeblichen Klimastiftung ist auch in Schwesigs Staatskanzlei verschwunden. Dort wäre zum Beispiel nachweisbar gewesen, in welchem Umfang Gazprom-Leute direkt Zugang bei der Stiftungsgründung und zu Stiftungsinterna, ja gar Mitwirkungsmöglichkeiten hatten.
Fazit: Manuela Schwesig, die auch früher schon auf seltsame Weise von sich reden machte, als sie den Linksradikalismus als „aufgebauschtes Problem“ bezeichnete, ist nicht mehr zu halten. Die SPD muss nicht nur „Gazprom-Gerd“ vor die Tür setzen, sondern auch Schwesig zum Rücktritt zwingen. Nicht nur wegen der anstehenden Wahlen in Schleswig-Holstein und NRW. Den großen Skandal-Brocken dann müssen die Gerichte, auch der Verfassungsschutz bewältigen.
Es wird jedenfalls Zeit, dass in den „Elite“-Rängen der Politik wieder ein paar Maßstäbe eingezogen werden und die Akteure spürbar vermittelt bekommen, was sich gehört und was nicht. Und: Wozu Leute wie Schwesig durch ihren Diensteid verpflichtet sind. Siehe Artikel 44 der Landesverfassung von „M-V“: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Volke und dem Land widme, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.“