Für die arrivierten Parteien und für nicht wenige Lobbyisten scheint es ein Prestigeobjekt zu sein: die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (GG). Nun will die Bundesregierung das Vorhaben, das die GroKo eigentlich schon 2019 hatte durchsetzen wollen, auf den letzten Drücker noch vor der Bundestagswahl 2021 durchziehen. Der Haken daran: Die GroKo hat dafür bei weitem keine Zwei-Drittel-Mehrheit, zumal 28 CDU/CSU-Abgeordnete dazu bereits ihr Nein erklärt haben. Also ist die GroKo auf der Suche nach den notwendigen Stimmen aus FDP, Grünen und Links-Fraktion. Typisch Kuhhandel!
Am 21. Mai gab es nun im federführenden Bundesjustizministerium ein Gespräch zwischen GroKo-Vertretern und Fraktionen der Opposition. Ohne Ergebnis, außer dass man sich vertagt hat. Grüne und Linke fordern Nachbesserungen vor allem im Sinne einer Stärkung der Position des Staates in Kinderrechtsfragen, also mehr Verstaatlichung von Erziehung. Die FDP möchte gar eine noch weiterreichende Grundgesetzänderung. Die „Liberalen“ wünschen sich, wiewohl im betreffenden GG-Artikel 3 bereits vom Verbot einer Diskriminierung aufgrund von „Geschlecht“ die Rede ist, dass dort auch das Merkmal der „sexuellen Identität“ aufgenommen wird. Naja, FDP eben!
Allein aufgrund der geltenden Verfassungslage fragt man sich: Warum brauchen wir eigene Kinderrechte? Sind Kinder im Grundgesetz etwa keine Menschen, deren Würde unantastbar ist? Gelten alle anderen Grundrechte und Schutzrechte nicht für Kinder?
Niemals gab es Zweifel daran, dass alle Grundrechte und aller Grundrechtsschutz für alle ohne Rücksicht auf Alter usw. gelten. Bereits 1968 hatte das Bundesverfassungsgericht festgehalten: Kinder seien Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 erneuert: „Das Kind hat eigene Würde und Rechte.“ Das heißt: Es gibt keine Schutzlücke für Kinder. Ein Grundrecht muss nicht doppelt garantiert werden. Mit eigenen Kinderrechten würde der Grundrechtsschutz atomisiert, er würde zu einem Einfallstor für weitere Sonderrechte. Warum dann nicht eigene Grundrechte für Senioren?
Es ist im Grunde eine überflüssige Debatte, weil die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 mit ihren 54 Artikeln, auf die sich die Befürworter einer GG-Änderung berufen, seit deren Ratifizierung durch den Bundestag vom 5. April 1992 den Rang eines Bundesgesetzes hat.
Inszeniert hat die aktuelle Debatte freilich ausgerechnet die „Familienpartei“ CDU.
In ihrem Wahlprogramm von 2017 kündigte sie an, sie wolle in der Legislaturperiode 2017 bis 2021 die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Wörtlich: „… Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“
Das ließen sich die Linken, in diesem Fall die SPD als Koalitionspartner, nicht entgehen. Ihnen war der Artikel 6 immer schon zu sehr familienorientiert. Der „Geist“, der bei der SPD dahinterstand, war ja bekannt: Der SPD ging es sozialistisch-marxistisch immer schon um mehr staatlichen Zugriff auf die Kinder. Markant zum Ausdruck gebracht hatte dies der damalige SPD-Generalsekretär Olaf Scholz; 2002 rief er „eine kulturelle Revolution“ aus, um „die Lufthoheit über den Kinderbetten zu erobern“. Seine Parteigenossin Renate Schmidt (damals Bundesfamilienministerin) assistierte im gleichen Jahr bei einer Debatte um die Einführung eines Schulfaches „Familienkunde“. „Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.“
Herausgekommen ist ein Gesetzentwurf der GroKo. Dem Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes sollen folgende Sätze angefügt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Naja? Was ist „angemessen“? Was ist „Wohl des Kindes“? Ist den Verfechtern dieses Vorschlages klar, was das nach einer GG-Änderung in der nachfolgenden Rechtsprechung bedeuten kann? Diese Grundgesetzänderung ist insofern nicht nur überflüssig, sondern womöglich schädlich. Es werden die Gerichte, auch das Bundesverfassungsgericht sein, die das auslegen und dabei den „Geist“, der dahinter steckt, mitberücksichtigen.
Nein, der GroKo-Entwurf als „Kompromiss“ zwischen CDU/CSU und SPD ist alles andere als „ein sehr gutes Ergebnis“, wie es der für die CDU/CSU-Fraktion federführende Fraktions-Vize Thorsten Frei am 12. Januar 2021 an seine Fraktion schrieb. Zudem ist zu befürchten, dass es zu einem Kuhhandel kommt. Denn die GroKo braucht für die Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Alleine hat sie dieses Quorum nicht, zumal 28 CDU/CSU-Abgeordnete um die Abgeordneten Sylvia Pantel, Hans-Jürgen Irmer, Klaus-Peter Willsch, Arnold Vaatz und Max Straubinger schon angekündigt haben, dass sie der Verfassungsänderung nicht zustimmen werden.
Nun läuft also ein Gefeilsche um Stimmen der FDP und der Grünen. Ohne die 28 Mutigen hat die GroKo nur 369 Stimmen, es fehlen damit 104 Stimmen zur Zweidrittelmehrheit (473 von 709 Abgeordneten). Will die GroKo die 473 Stimmen bekommen, braucht sie mehr als jeweils zwei Drittel der Stimmen der 80 FDP-Abgeordneten und der 67 „grünen“ Abgeordneten. Was wird der Preis sein? Der Preis könnten Zugeständnisse sein, die zu Lasten der Elternrechte gehen. Man vergesse nicht: Die „Grünen“ wollen mehr Selbstbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen. Siehe auch ihre Initiativen für eine Absenkung des Wahlalters! Oder siehe die Gesetzentwürfe von „Grünen“ und FDP vom Juni 2020, wonach eine Berichtigung des Geschlechtseintrages und eine Änderung der Vornamen ab Vollendung des 14. Lebensjahres auch ohne Mitwirken des gesetzlichen Vertreters möglich sein soll.
Und hat die jüngste Anhörung vom 17. Mai mit acht Sachverständigen Licht in die Sache gebracht. Nein! „Sachverständige“ von Lobbyorganisationen wie dem Kinderhilfswerk oder dem Anwaltsverein wittern wohl neue Aufgaben. Ihnen sind die Beteiligungsrechte der Kinder zu wenig konkret. Sie möchten die Interessen der Kinder nicht nur „angemessen“, sondern „besonders“ oder „vorrangig“ oder als „maßgeblich“ berücksichtigt haben. Bis hinein in die Schulen etwa? Wenn Schüler über Notengebung oder die Unterrichtsinhalte oder über „schulfrei“ für „Klima“-Demos mitentscheiden dürfen? Eine Sachverständige Friederike Wapler der Uni Mainz, von der FDP nominiert, will Kinderrechte gar an Artikel 2 und 5 („freie Entfaltung“ und „Meinungsfreiheit“) angekoppelt wissen und macht damit ein neues Fass auf.
Am ehrlichsten hat das Dilemma der von der CDU/CSU-Fraktion nominierte Sachverständige Gregor Kirchhof, Professor an der Universität Augsburg, auf den Punkt gebracht. Er hält eine entsprechende Grundgesetzänderung für rechtlich nicht geboten, sondern für ein „Ornament“ und ein Signal zur Befriedung einer erbitterten Debatte.
Fazit: Der GroKo-Entwurf mag das geringste Übel sein. Noch besser wäre es, wenn er scheiterte. Vielleicht ist wenigstens die CDU/CSU dann in der neuen Legislaturperiode – ob in Regierung oder Opposition – schlauer.
Dieser TE-Beitrag ist die aktualisierte Fassung eines Beitrages, der am 20. Mai in der „Tagespost“ unter folgendem Titel erschienen ist: „Ein Ornament der Politik – Warum die Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz überflüssig wie ein Kropf ist.“