Humanitäre Verpflichtung, soziale Verantwortung, Gebot der Nächstenliebe oder der Barmherzigkeit: wann immer es um den Sozialstaat im allgemeinen und die Asyl- und Flüchtlingspolitik im speziellen geht, werden alsbald solche wohlklingenden Schlagworte und Phrasen zur Rechtfertigung des Status quo oder zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen vorgebracht. Nicht nur, aber häufig bedienen sich selbst die, die mit dem Christentum wenig oder gar nichts am Hut haben, mehr oder weniger offen christlicher Rhetorik, wenn sie den wachsenden Umverteilungsstaat und die unbegrenzte Einwanderung sogenannter Flüchtlinge nach Europa und insbesondere Deutschland gutheißen: Willkommens-Kultur.
Insofern Anlaß genug, sich mit der Grundlage solcher Rhetorik zu beschäftigen, insbesondere mit dem Begriff der Nächstenliebe und mit der christlichen, insbesondere katholischen Soziallehre, die das System der sozialen Marktwirtschaft nicht ganz unwesentlich mitgeprägt hat. Unterschiede zwischen den christlichen Glaubensgemeinschaften und den einzelnen Vertretern der christlichen/katholischen Soziallehre können im Rahmen eines solchen Kurzbeitrags nicht thematisiert werden.
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Jesus war kein Willkommens-Politiker
Ausgangspunkt christlichen Denkens ist Jesus Christus. Interessanterweise hat dieser zwar die Nächstenliebe (zusammen mit der Gottesliebe) als höchstes Gebot bezeichnet, selbst aber diese nicht praktiziert – oder genauer: jedenfalls nicht, wenn man die heutigen – verschobenen – Maßstäbe anlegt. Er hat weder Flüchtlinge willkommen geheißen oder aufgenommen noch eine Hilfs-Organisation gegründet oder unterstützt. Er hat keine Sozialversicherung und keine Caritas erfunden. Er hat keine Steuererhöhungen für mehr Umverteilung gefordert und auch mit keinem Politiker oder Vorsitzenden irgendeiner gesellschaftlich relevanten Gruppe gesprochen und diesen aufgefordert, sich für (mehr) soziale Gerechtigkeit einzusetzen. Zugegeben: bisweilen hat er seine hungrigen Zuhörer gespeist oder Kranke durch Handauflegen geheilt. Aber solche Wunder beruhten auf speziellen Fähigkeiten, die den meisten Menschen nun einmal nicht gegeben sind und somit kein Maßstab für unser Handeln sein können. Was jedoch feststellbar ist: diese Taten/Wunder hat er vollbracht, ohne Dritte zur Mitwirkung zu zwingen. Wofür Jesus steht, zeigt das Gleichnis vom barmherzigen Samariter bei Lukas 10, 25-37, in aller Deutlichkeit: Dieser Samariter hilft nicht nur selbst dem Gewaltopfer, sondern bezahlt auch noch dessen Unterkunft in der nächsten Herberge – aber von seinem eigenen Geld, nicht aus Steuermitteln.
Nächstenliebe eine Sache des persönlichen Glaubens und der Freiwilligkeit
Nächstenliebe (und die daraus folgende Barmherzigkeit als praktische Umsetzung der Nächstenliebe) ist für Jesus eine Sache des persönlichen Glaubens und der Freiwilligkeit jedes einzelnen. Jesus zwingt niemanden – weder zum Glauben noch zur Hilfeleistung -, auch nicht über den Umweg staatlicher Vorschriften.
Das unterscheidet Jesus von den Umverteilungs- und Flüchtlings-Willkommens-Politikern und -Kirchenleuten der heutigen Zeit. Keine Merkel, kein Gauck, keine Käßmann nehmen in ihre Wohnung/Villa tatsächliche oder vermeintliche Flüchtlinge auf, auch einheimische Bedürftige (zum Beispiel Obdachlose) hat nie einer von ihnen bei sich untergebracht. Keiner von ihnen gibt seine eigenen Reichtümer hin und sammelt bei seinen Bekannten weitere Gelder ein, mittels derer er dann – soweit eben das Geld reicht – Menschen versorgt. Vielmehr greifen sie alle auf die von anderen erzwungenen Steuern und Abgaben zurück und lassen sich für die Verteilung der Steuer- und Abgaben-Beute auch noch feiern. Genau das Gegenteil von dem, was Jesus wollte, siehe Matthäus 23, 4: „Sie bürden den Menschen große Lasten auf, doch sie selbst rühren keinen Finger, um diese Lasten zu tragen. Mit allem, was sie tun, stellen sie sich zur Schau.“ Ein solches, von Jesus kritisiertes Zurschaustellen läßt sich bei Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Grenzöffnung im September 2015 feststellen, die nicht auf christlicher Nächstenliebe oder dergleichen beruhte, sondern geschah, um unschöne Bilder zu vermeiden und selbst in gutem Lichte zu erscheinen, wie der Journalist Robin Alexander in seinem Buch über die Grenzöffnung darstellt.
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Katholische Soziallehre: mehr als Nächstenliebe
Allerdings geht die katholische Soziallehre über die rein persönliche Nächstenliebe/Barmherzigkeit hinaus. Sie ist ab Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden als Antwort auf die sozialen Probleme der Zeit und unternimmt den Versuch, zu deren Lösung Prinzipien der Gerechtigkeit zu formulieren. Sie sieht den Menschen als Träger von Rechten und Pflichten, der in freier Selbstbestimmung in der Gesellschaft zu seinem Wohl und dem seiner Mitmenschen wirkt. Der Mensch ist auf die Gemeinschaft mit anderen ausgerichtet, er ist insofern weder nur Individuum noch nur Teil eines Kollektivs.
Die katholische Soziallehre sieht daher im Gemeinwohl nicht die bloße Summe der Einzelwohle, sondern einen vom diesen zu unterscheidenden Wert. Daraus ergibt sich eine sittliche Verpflichtung des einzelnen gegenüber dem Gemeinwohl. Andererseits ist aber auch die Gesellschaft so zu organisieren, dass dem einzelnen die volle Entfaltungsmöglichkeit gegeben sein muß. Individualismus (also Freiheit und Verantwortung für sich selbst) und Sozialbezug (also Verantwortung für Mitmenschen) beschreiben somit das christliche Menschenbild.
Art. 14 des deutschen Grundgesetzes ist in Bezug auf das Eigentum die gesetzgewordene Ausgestaltung dieses Menschenbildes: Zunächst wird in Absatz 1 das Privateigentum (einschließlich des Erbrechts) gewährleistet. Sodann heißt es in Absatz 2, dass der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Gemeinwohl dienen soll. [Anmerkung: Durch den Gebrauch des Eigentums, nicht durch dessen (Teil-)Enteignung soll dem Gemeinwohl gedient werden.]
Katholische Soziallehre bejaht Notwendigkeit eines staatlichen Ordnungsrahmens
Dieses christliche Menschenbild hat zur Konsequenz, dass die katholische Soziallehre die Notwendigkeit eines Ordnungsrahmens, wie ihn ein Staat darstellt, anerkennt. Allerdings unter Berücksichtigung des Prinzips der Subsidiarität. Der Staat hat eine subsidiäre Funktion: Was der einzelne aus eigenen Kräften, vor allem aber was kleinere Organisationsformen wie zum Beispiel Familien, Vereine oder Dorfgemeinschaften leisten können, ist ihnen zu belassen. Der Staat hat sich nicht an ihre Stelle zu setzen, sondern hat es ihnen zu ermöglichen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Der Staat hat also insbesondere Privateigentum zu schützen und für die öffentliche Sicherheit und ein funktionierendes Rechtssystem zu sorgen.
Der Maßstab der katholischen Soziallehre: Gerechtigkeit, nicht Gleichheit
Der von Staat und Gesellschaft zu setzende Ordnungsrahmen muss dabei der Norm der Gerechtigkeit entsprechen. Die katholische Soziallehre versteht darunter, dass die Institutionen allen Bürgern gleichermaßen verpflichtet sind und den geeignetsten Rahmen bieten sollen, damit sich jeder bestmöglich entfalten kann. Zu den Regeln der Gerechtigkeit gehören die Regeln über die Unterstützung Bedürftiger einschließlich etwaiger Flüchtlinge, darüber hinaus auch aber auch solche, die Schwächere befähigen, in angemessener Weise am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Hier ist selbstredend das Einfallstor, um alles und jedes zu fordern. Denn es bestehen naturgemäß höchst unterschiedliche Ansichten, was der geeignete Rahmen ist, damit sich jeder entfalten kann. Und es gibt keine objektiven, interessenunabhängigen Kriterien, was Gerechtigkeit oder auch angemessene Teilhabe bedeutet.
Was im Einzelfall als gerecht anzusehen ist, kann daher nur im Wege eines ehrlichen Interessenausgleichs ermittelt werden. Die Stärkeren haben mit den Schwächeren solidarisch zu sein und müssen bereit sein abzugeben. Diese Solidarität ist aber nicht rein einseitig. Die Schwächeren haben auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Stärkeren Rücksicht zu nehmen und dürfen Leistungen ihrerseits nicht missbrauchen und über Gebühr beanspruchen.
Soziale Gerechtigkeit: quasi-religiöser Aberglaube
Das größte Problem in diesem Zusammenhang ist, wenn sich der Staat beziehungsweise die Kaste der herrschenden Politiker und Funktionäre selbst in bevorrechtigter Weise für das Gemeinwohl zuständig halten und meinen, die Interessen der Bürger besser als diese selbst erkennen zu können. Diese um sich greifende Staatszentriertheit geht einher mit der schon seit längerem zunehmenden Fokussierung auf Verteilungsfragen und die Einengung des Themas Gerechtigkeit hin auf die (staatlich erzwungene) Herstellung von materieller Gleichheit und gleichen Ergebnissen. Dies alles unter dem Schlagwort „Soziale Gerechtigkeit“, die der liberale Ökonom und Nobelpreisträger Friedrich v. Hayek als quasi-religiösen Aberglauben bezeichnet hat. Ein Aberglaube, der – Ironie der Geschichte – auch und gerade unter Klerikern und Theologen weit verbreitet ist. Jüngeren Datums ist die Entwicklung, dass unter dem Deckmantel von Parolen wie Antidiskriminierung oder Gleichstellung (auch kirchliche) Lobbyisten aller Art neuartige Ansprüche kreieren, die auf die Umerziehung der Menschen und Entrechtung bestimmter Personengruppen zielen und mittels staatlichen Zwangs durchgesetzt werden (sollen).
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Gegenwärtiges Asylsystem widerspricht katholischer Soziallehre
Trotz dieser schwammigen Begrifflichkeiten und daraus folgender Interpretationsmöglichkeiten lassen sich aus den Grundsätzen der katholischen Soziallehre dennoch Handlungsmaxime für konkrete Problemlagen ableiten. Wenn das christliche Menschenbild – auch – dadurch gekennzeichnet ist, dass der Mensch Verantwortung für sich selbst zu übernehmen hat, dann entsprechen solche Regeln nicht der katholischen Soziallehre, die es ihm ermöglichen, die Verantwortung für sich selbst dauerhaft abzulehnen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen beispielsweise, bei dem es jedem frei steht, ob er für sich selbst sorgt oder sich versorgen lässt, ist mit den Prinzipien der katholischen Soziallehre nicht mehr vereinbar. Auch eine europäische Arbeitslosenversicherung, wie sie vielerseits gefordert wird, widerspräche der katholischen Soziallehre, da der Grundsatz der Subsidiarität nicht beachtet wäre.
Den Prinzipien der katholischen Soziallehre widerspricht auch das gegenwärtige Asyl-/Flüchtlingssystem – und das gleich in mehrfacher Weise.
Komplettes Systemversagen
Laut diesem Artikel in der Welt erfüllten nach Auskunft der Bundespolizei im Jahre 2016 nur 905 Personen von ca. 280.000 die Voraussetzungen für die Stellung eines Asylantrags (und von diesem 905 haben den statistischen Erfahrungen nach allenfalls ca. 1 % einen Asylgrund). Der Leiter des Referats Ausländerrecht des Bundesinnenministeriums Christian Klos sprach insoweit schon Anfang November 2015 von einem „kompletten Systemversagen“, da „Deutschland für 98 % der Flüchtlinge eigentlich gar nicht zuständig sei“ (Quelle: Helge Sodan, in: Der Staat in der Flüchtlingskrise, S. 181). Daran ändert auch nichts das Recht eines Staates, sich trotz Unzuständigkeit für zuständig zu erklären; denn dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung für Einzelfälle, die aber nicht der dauerhaften Ermöglichung von Massenzuwanderung dient.
Wenn der Staat dennoch entgegen seinen selbst geschaffenen Regeln alle 280.000 im Jahr 2016 sowie weitere Hunderttausende im Jahr 2015 und 2017 auf Kosten seiner Bürger aufnimmt und dauerhaft versorgt und überdies nahezu vollständig auf eine Rückführung sogenannter Flüchtlinge verzichtet, dann handelt er nicht mehr im Rahmen seiner eigenen Ordnung. Jahrzehntelang wurde verkündet, Deutschland sei kein Einwanderungsland, und die Asylregeln wurden (zumindest auf dem Papier) dementsprechend relativ restriktiv gefasst. Seit geraumer Zeit wird das Gegenteil verkündet und Einwanderung propagiert (jedoch im Gegensatz zu typischen Einwanderungsländern nicht im Sinne einer gesteuerte Einwanderung von Qualifizierten). Doch über diesen grundlegenden Wandel mit all seinen Konsequenzen wurde der Bürger nie befragt, auch die Volksvertreter haben darüber nicht abgestimmt. Er vollzieht sich vielmehr durch die faktische Außerkraftsetzung zuzugsbeschränkender Regelungen wie zum Beispiel der Drittstaatenregelung. Insoweit wird dem Bürger vorgegaukelt, man habe ein die Zuwanderung beschränkendes Rechtssystem, während in der Praxis nahezu ein jeder Zugang nach Deutschland erhält und hier bleiben kann, dem es beliebt.
Mit seiner grundsätzlichen, überobligationsmäßigen Aufnahmebereitschaft hat Deutschland ein Angebot geschaffen, das eine entsprechende Nachfrage generiert. Bei konsequenter Einhaltung der zuzugsbeschränkenden Regelungen gäbe es eine deutlich geringere Zuwanderung in die europäischen Mittelmeerstaaten, da diese Staaten ihrerseits die notwendigen Maßnahmen ergreifen würden, um die Zuwanderung zu begrenzen, wie das – allerdings nur teilweise, so zum Beispiel auf der sogenannten Balkan-Route – auch geschehen ist.
Asylsystem kommt nicht den wirklich Bedürftigen zugute
Mit der mangelhaften Rechtsanwendung geht die inflationäre Verwendung des Begriffs „Flüchtling“ einher, der Hilfebedürftigkeit aller Zuwanderer suggeriert. Tatsächlich sind die Nutznießer des Asylsystems in erster Linie aber nicht die wirklich Bedürftigen, sondern junge Männer mit genug Geld für die Bezahlung von Schleppern. Sie entziehen sich der Verantwortung für ihre Familien und Schicksalsgenossen in den Herkunftsländern und werden durch dauerhafte Alimentierung im Zuzugsland der Verpflichtung enthoben, für sich selbst zu sorgen. Die Anzahl der echten (verfolgten) Asylberechtigten beträgt weit unter 1 % der Asylbewerber. Die Quote der Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist zwar deutlich höher. Aber zu einem beträchtlichen Teil handelt es sich um Personen, die nicht vor Verfolgung geflohen sind, sondern die erst nachträglich zu „Flüchtlingen“ werden – allein dadurch, dass sie über längere Zeit außerhalb ihres Heimtatlandes sind (sog. Nachfluchtgründe). So wird etwa bei Syrern häufig angenommen, dass sie in Syrien mit Verfolgung rechnen müssten, wenn sie illegal ausgereist seien und sich längere Zeit im Westen aufgehalten haben, weil das syrische Regime dann eine regierungskritische Gesinnung unterstelle (siehe zum Beispiel hier).
Asylsystem als Türöffner für illegale Einwanderung
Die hierher kommenden Menschen suchen also zumeist „nicht Schutz, sondern Stütze“, wie es der Journalist Erich Wiedemann formulierte (siehe hier). Es sind überwiegend Sozialmigranten, von denen aber nur wenige in der Lage sind und sein werden, sich selbst zu versorgen und ohne dauerhafte Alimentierung auszukommen. Denn mangels ausreichender Sprachkenntnisse und beruflicher Qualifikation sind sie großenteils nicht arbeitsmarkttauglich. Der Vorsitzendes des Aktionsrats Bildung, der Hamburger Universitätsprofessor Dieter Lenzen sagte in Bezug auf die allgemein noch als gut ausgebildet geltenden Syrer, daß 65 % im Grunde Analphabeten seien und keinen Busfahrplan lesen könnten“ (siehe hier). Sogar SPD-Arbeitsministerin Andreas Nahles sprach schon im September 2015 davon, dass nicht einmal 10 % der „Flüchtlinge“ für Arbeit oder Ausbildung qualifiziert seien (siehe hier). Diesbezügliche Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen, wie zum Beispiel kürzlich die des Bundesinstituts für Berufsbildung (siehe hier).
Bei alledem haben die Zuwanderer um so bessere Aussichten auf Verbleib, je unredlicher sie sich verhalten, etwa wenn sie ihre Papiere wegwerfen, wie der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer feststellte (siehe hier). Auch eine Rückführung der Zuwanderer geschieht kaum einmal, sie dürfen fast alle dauerhaft bleiben, wie hier in einem Artikel der Welt erläutert wird.
Im Ergebnis verkehrt das derzeitige Asyl-/Flüchtlingssystem in seiner konkreten Anwendung mit der dauerhaften Alimentierung von Sozialmigranten die Grundidee der katholischen Soziallehre, Verantwortung für sich selbst und für seine Mitmenschen zu übernehmen, geradezu ins Gegenteil. Und es ermöglicht nicht nur den (nie ganz auszuschließenden) vereinzelten, sondern den systematischen Missbrauch, indem es als „Türöffner für die illegale Einwanderung“ dient, so zutreffend der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier (siehe hier). Damit ist der Grundkonsens der katholischen Soziallehre aufgekündigt.
Berechtigte Vorbehalte gegen Masseneinwanderung werden ignoriert
Darüber hinaus mangelt es dem gegenwärtigen Asyl-/Flüchtlingssystem an einem fairen Interessenausgleich, bei dem auch die Interessen der Leistenden berücksichtigt werden. Und das nicht nur in rein finanzieller Hinsicht, sondern auch und noch viel wichtiger in kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht. Die vorhandenen Sorgen vor den Folgen der Zuwanderung für das Zusammenleben (Stichworte: grundlegende Veränderung der Bevölkerungsstruktur, Schwinden des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der verbindenden kulturellen Normen und Werte, Überlastung der Sozialsysteme und Verschärfung sozialer Konflikte, Islamisierung, zunehmende Kriminalität und Unsicherheit, Parallelgesellschaften) werden in der öffentlichen Diskussion jedoch kaum ernst genommen, sondern häufig noch ins Lächerliche gezogen. Wie berechtigt diese Befürchtungen sind, zeigt beispielhaft der gerade erst von der niedersächsischen Landesregierung verhängte Zuzugsstop für Zuwanderer nach Salzgitter (siehe hier). Diese Abwertung und Nichtberücksichtigung anderer Ansichten entspricht nicht der katholischen Soziallehre, die anders als das staatliche System mit seinen reinen Mehrheitsentscheidungen einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen erfordert.
Ein – gerechtes – Asyl-/Flüchtlingssystem müßte daher dafür Sorge tragen, daß die Regeln eingehalten werden und so gestaltet sind, den mannigfachen Mißbrauch zu verhindern, daß die wirklich Bedürftigen profitieren und daß Zuwanderer unverzüglich ihrer Verantwortung für sich und ihrer Mitmenschen in der Heimat wieder gerecht werden können. Genau dies tut das gegenwärtige Asylsystem aber nicht. Damit erweist sich die Asyl- und Flüchtlingspolitik in der Diktion der katholischen Soziallehre als ungerecht (man könnte auch sagen: asozial) sowohl gegenüber den wirklich Bedürftigen im In- und Ausland als auch gegenüber den hiesigen Bürgern als den zur Zahlung und Duldung der Masseneinwanderung Verpflichteten.
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Kardinal Marx: „Nicht alle aufnehmen. Aber allen helfen.“ – Caritas-Direktor Suleiman: „Öffnet nicht eure Türen.“
Dass die christliche Ethik keine grenzenlose Zuwanderung gebietet, erkennt auch der katholische Kardinal Reinhard Marx, wenn er in einem Gastbeitrag in der Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf die katholische Soziallehre schreibt: „Nicht alle aufnehmen. Aber allen helfen.“. Sicherlich ist die Aussage insoweit vermessen, als weder Deutschland noch Europa die Ressourcen haben, weltweit allen Menschen zu helfen. Aber Kardinal Marx weist zurecht darauf hin, dass man hier nicht alle Hilfebedürftigen [Anmerkung: ja noch nicht einmal viele, gemessen an den weltweiten Flüchtlingszahlen] aufnehmen kann. Doch unterlässt er es, daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Wer vielen helfen will, der kommt nicht umhin, mit aller Deutlichkeit dafür einzutreten, die Zuwanderung auf die wirklich Verfolgten und Bedürftigen zu beschränken – was derzeit nicht geschieht. Nur dann stehen überhaupt hinreichende Mittel zur Verfügung, den vielen in Not Geratenen anderenorts oder zumindest einem Teil von ihnen helfen zu können. Und die Mittel sind naturgemäß begrenzt. 30 Milliarden Euro jährlich kostet in Deutschland die Versorgung von einer Million „Flüchtlinge“ laut Entwicklungshilfeminister Müller (siehe hier). Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen schätzt die Gesamtkosten für einen „Flüchtling“ durchschnittlich auf 450.000 Euro im Laufe seines Lebens, macht auf eine Million Personen gerechnet 450 Milliarden Euro. Der frühere Präsident des Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn nennt das noch ein optimistische Prognose (siehe hier). Mit diesem Geld ließe sich an Ort und Stelle ein Vielfaches an Bedürftigen versorgen.
Sehr viel konsequenter als Kardinal Marx ist insofern der Caritas-Direktor von Jordanien, Wael Suleiman, der Anfang 2017 über die (noch) in Jordanien lebenden Flüchtlinge sagte (siehe hier): „Öffnet nicht eure Türen. Ihr werdet es nicht schaffen, die Menschen zu integrieren. Es sind Araber – sie leben ein anderes Leben. Aber wir kennen sie hier. Kommt in den Nahen Osten, helft uns hier, die Menschen zu integrieren, für Arbeitsplätze zu sorgen, und lehrt uns, die Region in Frieden aufzubauen.“
Globale Weltsozialhilfe?
Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort: gewissermaßen global angewandte katholische Soziallehre, was Suleiman da anmahnt. Den Themen Globalisierung und weltweite Armuts- und Flüchtlingsproblematik kommt auch in der Rezeption der katholischen Soziallehre eine steigende Bedeutung zu. Gemeinwohl wird heute auch als Weltgemeinwohl gedacht und weltweite Solidarität eingefordert. Somit stellt sich in einer zunehmend globalisierten Welt auch die Frage: Müssen die Bürger in den wohlhabenderen Staaten eine Art globale Sozialhilfe für alle Menschen weltweit finanzieren? Doch schlüssige und praktisch umsetzbare Antworten hat die katholische Soziallehre darauf noch nicht. Es fehlt bereits an einer überstaatlichen Ordnung, in dessen – gerechtem – Rahmen ein solch globaler Interessenausgleich erfolgen könnte. Vor allem aber lässt sich das Modell der katholischen Soziallehre nicht beliebig ausweiten – ebensowenig wie das weltliche Pendant des Sozialstaats. Wer das will, zerstört den Sozialstaat, schrieb der Welt-Journalist Thomas Schmid vor kurzem in einem Artikel; denn er „beruht im Kern auf Solidarität und Vertrauen innerhalb eines politisch begrenzten, genau definierten Raums, nämlich des Nationalstaats.“ Es ist also entsprechend dem Subsidiaritätsgrundsatz weiterhin Aufgabe des jeweiligen Staates oder kleinerer Organisationseinheiten, seine jeweils eigenen Bürger zu versorgen, genauer: ihnen zu ermöglichen, sich selbst zu versorgen. Das schließt selbstredend staatliche Hilfe in konkreten Notsituationen für andere Staaten nicht aus. Genauso wenig wie die katholische Soziallehre, nur weil sie staatliche Hilfe für Bedürftige grundsätzlich bejaht, damit an die Stelle der individuellen Nächstenliebe tritt und diese ersetzt.
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Fazit: Die aktuelle Asyl- und Flüchtlingspolitik widerspricht christlichen Prinzipien
Wenn in den Umverteilungs- und Asyldiskussionen christliche Rhetorik verwendet wird, dann geschieht dies häufig in der Absicht, sich selbst als sozial, human und christlich, kurz: als einen Guten zu präsentieren. Bei genauerer Betrachtung ist dieses Gutsein aber oft nur oberflächliche Fassade und nicht wirklich christlich fundiert.
Geht es um die staatliche Unterstützung von sogenannten Flüchtlingen, sind Begriffe wie Nächstenliebe oder Barmherzigkeit fehl am Platze; denn sie bezeichnen individuelles Denken und Handeln ohne eine zwangsweise Mitwirkung Dritter. „Globale Nächstenliebe“ gibt es nicht.
Auch auf die katholische Soziallehre kann sich nicht berufen, wer die aktuell praktizierte Asyl- und Flüchtlingspolitik befürwortet. Denn sie steht im Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien dieser Soziallehre: sie kommt nicht vornehmlich den wirklich Bedürftigen zugute, sie wird systematisch als Vehikel für illegale Einwanderung mißbraucht, sie ist keine Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort und nicht so ausgestaltet, dass die tatsächlichen oder vermeintlichen Flüchtlinge ihrer Verantwortung für sich selbst und ihre Mitmenschen in der Heimat wieder gerecht werden (können), und die legitimen Interessen der Kritiker finden nicht ausreichend Gehör und faire Berücksichtigung.
Zur abschließenden Klarstellung: In diesem Beitrag geht es um das staatliche Asyl-/Flüchtlingssystem, wie es derzeit praktiziert wird, nicht um lobenswerte individuelle Hilfeleistungen einzelner Personen oder Organisationen. Es wäre Sache von Kirchenleuten und Theologen, auf eine Systemänderung hinzuwirken, die den Prinzipien der christlichen/katholischen Soziallehre gerecht wird.