Tichys Einblick
Memet Kilic

IS-Rückkehrern nicht zu leicht machen

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen, Memet Kilic, plädiert dafür, genau zu prüfen, ob die IS-Rückkehrer überhaupt noch als deutsche Staatsbürger einzustufen sind.

imago images / photothek

Er ist Jurist, Politiker und Kenner sowohl der politischen Szene in der Türkei und in Deutschland: Memet Kilic, zwischen 2009 und 2013 Bundestagsbgeordneter der Grünen und pointierter Kritiker des türkischen Statspräsidenten Erdogan, hat sich gegenüber der Tagespost dafür ausgesprochen, es den IS-Kämpfern mit deutscher Staatsbürgerschaft, die die Türkei nun in die Bundesrepublik zurückschicken will, bei ihrer Rückkehr nicht zu leicht zu machen. Völkerrechtlich sei Deutschland zwar verpflichtet, deutschen Staatsbürgern im Ausland ein Rückkehrrecht zu gewähren, selbst dann wenn sie Straftäter oder Terroristen wären. Allerdings müsse die deutsche Staatsbürgerschaft auch nachgewiesen werden.

Deutsche Staatsbürgerschaft muss nachgewiesen werden

Kilic rät deswegen den deutschen Behörden vorab zu überprüfen, ob die betroffenen Personen, die jetzt schon bekannt seien, unter Umständen ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren hätten. „Die eingebürgerten Deutschen könnten die deutsche Staatsbürgerschaft dadurch verloren haben, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft unter Umständen durch ,Täuschung‘ erlangt haben“, so der Jurist.

„Die Einbürgerungsbewerber müssen ja ihre Verfassungstreue vor der Einbürgerung versichern. Dadurch, dass sie sich dem IS abgeschlossen haben, haben diese Personen deutlich gemacht, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft dank einer Täuschung erlangt haben. Daher kann der Verwaltungsakt der Einbürgerung zurückgenommen oder auch der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft festgestellt werden“, so seine Einschätzung.

Und auch für eine Gruppe von Betroffenen hat Kilic einen Vorschlag: Bei gebürtigen Deutschen oder bei Deutschen, die die Staatsbürgerschaft bereits als Minderjährige erworben hätten, könnte gefragt werden, ob diese nicht, indem sie sich dem IS angeschlossen hätten, nicht auch gleichzeitig eine neue Staatsbürgerschaft erworben hätten. „Das Argument, dass der IS kein anerkannter Staat ist, greift aus meiner Sicht zu kurz.“ Unabhängig davon sei es als rechtspolitischer Gewinn zu werten, wenn die IS-Kämpfer sich vor den Gerichten des Staates, den sie als Feindesland eingestuft hätten, darum bemühten nachzuweisen, dass sie dessen Staatsbürgerschaft besäßen.


Der Beitrag ist zuerst bei Die Tagespost erschienen.

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