Tichys Einblick
Grundgesetz adé?

Hamburger Hochschule führt Gesinnungsstrafrecht ein

Herrscht in Deutschland zweierlei Recht? Was in Berlin bei einem arabischstämmigen Studenten nicht möglich ist und bereits im Vorfeld abgelehnt wird, wird bei einer Hamburger Studentin spornstreichs eingeleitet. Nachfolgend die Doppelstandards an zwei Fällen verdeutlicht.

IMAGO / Stephan Wallocha

Anfang Februar 2024 wird ein jüdischer Student von einem Kommilitonen brutal zusammengeschlagen, mit Tritten auf den Kopf so schwer verletzt, dass er mit dem Rettungswagen in die Charité eingeliefert werden musste. Der arabischstämmige Täter, Lehramtsstudent an der Freien Universität, und pro-palästinensische Aktivist zertrümmerte die Nase des jüdischen Studenten, dessen Wangenknochen und dessen Augenhöhle. Nur allzu lahm distanzierte sich die Freie Universität von dem antisemitischen Gewaltakt mit den Worten: „Wir sind tief betroffen. Die Freie Universität Berlin steht für Offenheit und Toleranz und distanziert sich von jeglicher Form von Hetze und Gewalt.“

Lahav Schapira, der jüdische Student, warf zurecht der Universität vor, dass „den israelfeindlichen Gruppen viel zu viel Spielraum gewährt“ wird. Weil die Universitätsleitung zu feige war, selbst Plakate und Schmierereien zu entfernen, seien, so Schapira, die jüdischen Studenten „animiert“ worden, „Plakate oder Schmierereien selbst zu entfernen“. Man fragt sich, wo denn die lautstarken Professoren und Dozenten, die einen Protest gegen die Räumung des Pro-Hamas-Camps an der Freien Universität geradezu aktivistisch verurteilten, im Februar waren, als es um die Rechte der jüdischen Studenten ging?

Die Exmatrikulation des arabischstämmigen Studenten lehnte Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra ab, denn: „Es ist ein hohes Grundrecht, das hier betroffen wäre von einer Exmatrikulation.“ Und: „Exmatrikulation aus politischen Gründen lehne ich auch grundsätzlich ab.“

Man fragt sich zwar, was der Pro-Palästina-Aktivist als Lehrer seinen Schülern beibringen soll. Dass die Scharia die Lösung ist? Dass Deutschland ein Kalifat werden soll? Dass Gewalt ein Mittel zur Konfliktlösung ist? Vor allem gegen Juden?

Zu einer Novelle des Berliner Hochschulrechts, das die Frage der Exmatrikulation in einem abgestuften Verfahren beim Fehlverhalten von Studenten neu regeln soll, sagte die Wissenschaftsexpertin der Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin, Laura Neugebauer: „Eine Exmatrikulation ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufswahl.“ Sie dürfe nur Ultima Ratio sein und auch nur, „wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen gewalttätiger Übergriffe vorliegt“. Und Czyborra bekräftigte: „Exmatrikulationen aufgrund politischer Meinungen lehne ich weiterhin ab. Eine Demokratie muss innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche politische Meinungen aushalten.“

Zwei Monate später, nach den Besetzungen des Campus der Freien Universität und des Sozialwissenschaftlichen Institutes der Humboldt-Universität, das verwüstet und durch antisemitische Parolen geschändet wurde, erteilt die Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaft einer Studentin Hausverbot, „das sich auch auf die Teilnahme von Lehrveranstaltungen erstreckt“. Weiter heißt es im Post der Hochschule: „Auf Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes wird aktuell geprüft, ob ein Exmatrikulationsverfahren eingeleitet werden kann.“ Was in Berlin bei einem arabischstämmigen Studenten nicht möglich ist und bereits im Vorfeld abgelehnt wird, wird bei einer Hamburger Studentin spornstreichs eingeleitet.

Hat die Studentin in der Universität antisemitische Parolen gerufen? Nein. Hat sie das Existenzrecht des Staates Israel in Frage gestellt? Nein. Hat sie mit Kommilitonen die Hochschule besetzt? Nein. Hat sie einen anderen Studenten krankenhausreif geschlagen? Nein. Hat sie die Scharia als Lösung gepriesen? Nein. Hat sie gefordert, dass Deutschland ein Kalifat wird? Nein. Hat sie gefordert, Israel „kulturell und akademisch“ zu boykottieren? Nein. Hat sie Listen mit Namen jüdischer Studenten erstellt, denen das Betreten der Hochschule verwehrt werden soll? Nein. Alles das nicht.

Was hat sie dann getan? Sie war Pfingsten auf einer Party in Sylt und sie hat in Feierlaune ein Lied mitgesungen, Textzeilen, die geschmacklos, aber nicht verboten sind. Sie hat sich juristisch nichts zu Schulden kommen lassen.

Der propalästinensische Schläger von Berlin wird nicht mit Exmatrikulation bedroht werden, denn, so muss man mutmaßen, er hat ja nur seiner politischen Meinung Ausdruck verliehen, und „Exmatrikulationen aufgrund politischer Meinungen“ lehnt Berlins Wissenschaftssenatorin ab. Ist in Hamburg eine Exmatrikulation kein „tiefer Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufswahl“?

In Hamburg wird eine Studentin mit Exmatrikulation bedroht, obwohl sie nicht einmal eine politische Meinung vertrat, sondern vielleicht etwas gedankenlos auf einer Party zwei Textzeilen mitgeträllert hatte, in Berlin ist man sich sogleich einig, dass ein Student, der einen anderen aus antisemitischen und aus politischen Gründen zusammengeschlagen hat, nicht von der Exmatrikulation bedroht werden darf.

Was rechtfertigt die unangebrachte Härte? Sind nicht alle Bürger vor dem Gesetz gleich? Oder sind in Faesers Deutschland inzwischen bestimmte Leute gleicher als die anderen?

Lauter Fragen, die nach einer Antwort verlangen. TE bleibt dran und fragt die Verantwortlichen.

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