Tichys Einblick
Grüner Parteichef

Robert Habecks grüne Willkommenskultur für Straftäter und Islamisten

Der Grünen-Vorsitzende heißt faktisch auch Islamisten und Straftäter willkommen. Warum man einen Islamisten nicht zu Islamisten abschoben kann, erschließt sich wohl nur der höhere Grünen-Logik.

Robert Habeck bei einem Wahlkampfauftritt in Schleswig

IMAGO / Chris Emil Janßen

Robert Habeck, demnächst wahrscheinlich Minister der nächsten Bundesregierung, hat verkündet: „Ich sehe nicht, wie wir Menschen in ein Taliban-Regime abschieben könnten, zumal dem Land nun ein Bürgerkrieg droht. Wir werden Islamisten und Straftäter also bei uns verurteilen und ihre Strafe hier weiterhin absitzen lassen müssen.“ Weshalb ein Islamist nicht nach Afghanistan abgeschoben werden kann, weil er etwas von den Taliban, die Islamisten sind, zu befürchten habe, muss höhere Grünen-Logik sein. Oder ein Straftäter? Er hat im Sinne der Taliban doch löblich gehandelt, indem er den Ungläubigen geschadet hat. Nach Vorstellung der Taliban ist beispielsweise der Dieb kein Dieb, solange er keinen Muslim bestohlen hat, weil Allah die Welt für die Muslime erschuf.

Spricht aus Robert Habecks Begrüßungs- und Einladungsworten für Islamisten und Straftäter nur die Tatsache, dass er „Vaterlandsliebe … zum Kotzen“ findet? Oder ist es auch eine Verachtung für die Frauen und Männer und Kinder hierzulande, die er bewusst einer vermeidbaren Gefahr aussetzen möchte, eine Verachtung auch für die Opfer islamistischer und krimineller Gewalt, die von „Flüchtlingen“ ausgeht?

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Robert Habecks bevorzugte geistige Methode ist die kognitive Dissonanz, denn er stellt ebenfalls klar: „Die Sorge, dass Afghanistan wieder zum Rückzugsort von Terroristen wird und Terror exportiert, ist berechtigt.“ Der Grünen-Vorsitzende glänzt zudem in der logischen Methode des Zirkelschlusses, denn natürlich ist die Sorge über den Export des Terrors berechtigt, wenn wir beim Export des Terrors die Taliban sogar noch tatkräftig logistisch und finanziell unterstützen. So gesehen müsste man nicht vom Export, sondern vom Import sprechen.

Es ist richtig, dass Ortskräfte und politisch Verfolgte, wofür eigentlich der Asylparagraf im Grundgesetz stand, bevor Angela Merkel ihn zur Masseneinwanderung missbrauchte, evakuiert werden müssen. Doch genauso richtig ist es auch, dass Straftäter und Islamisten abzuschieben sind. Wer Letzteres blockiert, zerstört die Akzeptanz des Ersteren, weil er die politisch Verfolgten zur Geisel von Straftätern und Islamisten macht. Mit seinen Einlassungen gefährdet Robert Habeck die Evakuierung von Ortskräften und politisch Verfolgten, da er de facto zugleich für die Einwanderung von Kriminellen und Islamisten, von Leuten wie dem Somalier Abdirahman J. A., dem Attentäter von Würzburg, votiert. Habecks Versprechen eines Abschiebeverbots wirkt umgekehrt wie eine Einladung.

Wie schrieb Robert Habeck doch: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ Es ist wahrscheinlich, dass der Mann, der „Vaterlandsliebe zum Kotzen“ findet und der mit „Deutschland noch nie etwas anzufangen“ wusste und „es bis heute nicht“ weiß, demnächst Regierungsverantwortung trägt, der Funktionär, der der Meinung ist, dass wir auch Islamisten und Straftäter in das deutsche Sozialsystem aufzunehmen haben und nicht mehr abschieben dürfen.

Es ist noch gar nicht so lange her, dass ein Somalier Passanten in Würzburgs Fußgängerpassage angegriffen, drei Frauen ermordet und fünf weitere Menschen verletzt hat – auch wenn die Medien über diese Bluttat den Mantel des Vergessens breiten und die Kanzlerin dazu schweigt. Wikipedia schreibt über die Opfer: „Die Todesopfer Johanna H. (Rentnerin, die den Angreifer von einem Kind ablenkte), Christiane H. (Lehrerin aus Brasilien, die erst Anfang des Jahres nach Deutschland eingewandert war und das Leben ihrer elfjährigen Tochter rettete) und Stefanie W. (Sie wollte gerade ein Kleid für die Hochzeit ihrer besten Freundin kaufen) waren in den Jahren 1939, 1972 und 1996 geboren.“

Während wirklich Schutzbedürftige festsitzen
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Dass die Bundeskanzlerin zu dem Mord an den drei Frauen so erbärmlich schweigt, resultiert möglicherweise aus der Tatsache, dass der Somalier dank Merkels Willkommenskultur 2015 nach Deutschland gelangt und seitdem vom deutschen Steuerzahler, auch von den Opfern seines „Dschihads“, finanziert wurde.
Von Merkels Migranten geht angeblich keine Gefahr aus, und wenn doch, dann hat man es entweder mit psychisch Erkrankten, die ärztlicher Fürsorge bedürfen, oder ganz allgemein mit Männern, die ihren spezifisch männlichen Frauenhass ausleben, zu tun. Also mit Wolfgang, Mirko, John, Giovanni, Sven und Daniel.

Die Einstufung als Tat eines psychisch Kranken bietet überdies den Vorteil, dass Entschädigungszahlungen für die Opfer durch den Staat wegfallen. Der Staat muss schließlich sparen, auch für die Betreuung von abgeschobenen Islamisten und Straftätern, die nun dank der planlosen, überstürzten und ungeordneten Evakuierung zurückkehren – und diesmal wohl für immer.

Bereits vor fünf Jahren, am 18. Juli 2016, verletzte ein Afghane in einem Zug nahe Würzburg vier Menschen mit einer Axt schwer. Der Afghane soll 17 Jahre alt gewesen sein, fiel also unter das milde Jugendstrafrecht. Der Mörder in der Würzburger Fußgängerpassage wird die ganze, teure medizinische Fürsorge als psychisch Kranker erhalten, zu der Deutschland fähig ist. Denn weder den Axtattentäter, noch den Messermörder wird Deutschland nach Habecks Willen wieder los.

Hat Angela Merkel gegen deutsche Interessen regiert, könnte das Eintreten für deutsche Interessen unter einer Regierung mit grüner Beteiligung zur Straftat erklärt werden. Schuldig wäre dann der, der etwas mit Deutschland anzufangen weiß und sein Vaterland liebt. Die Versuche, einen „linken Patriotismus“ zu definieren, sind gescheitert und mussten auch scheitern, denn linker Patriotismus ist eine contradictio in adjecto, es fehlt ihm die Liebe zum Vaterland, die Liebe zu den Bürgern dieses Landes, auch zu den Opfern von Würzburg, denn: „Wir werden Islamisten und Straftäter also bei uns verurteilen und ihre Strafe hier weiterhin absitzen lassen müssen.“ Dass diese Strafe gemessen an den Taten glimpflich ausfällt, dafür sorgt das Jugendstrafrecht oder die Psychiatrie.

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