Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), wird nächstes Jahr im Mai 65 Jahre alt, er wird also die Altersgrenze erreichen. Er war im November 2018 von Merkel in diesem Amt installiert worden, nachdem sie Hans-Georg Maaßen hatte schassen lassen. Maaßen hatte sich erlaubt, Vorgänge in Chemnitz vom August 2018 realistisch darzustellen, Merkel wollte an „Hetzjagden“ glauben.
Mittlerweile hört und liest man, dass Haldenwang schon im Spätsommer 2024 abgelöst werden solle. Die Begründung, die man dazu vernimmt, ist allerdings dünn: Die Ampel wolle die Haldenwang-Nachfolge nicht im Wahljahr 2025 regeln. Wahlentscheidend dürfte das kaum sein. Oder aber man hat eine Nachbesetzung mit „G’schmäckle“ im Sinn, die die Wählerschaft 2024 nicht schocken und die 2025 schon wieder vergessen sein soll. An Faesers Unzufriedenheit mit Haldenwang jedenfalls kann es nicht liegen. Einen loyaleren Gefolgsmann für ihre Pläne zur Einschränkung der Meinungsfreiheit konnte sie sich nicht wünschen.
Nun rücken zwei Frauen ins Zentrum der Nachfolgefrage. Berlins Innensenatorin Felor Badenberg (*1975) und Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik (*1966). Badenberg wäre zwar richtig nach Faesers Geschmack. Die auf CDU-Ticket ins Senatsamt gekommene und von den Medien zur „AfD-Jägerin“ beförderte Juristin war ja schon mit kernigen Sprüchen aufgefallen. Zum Beispiel mit dem Satz: „Die Sabotage des Meinungsbildungsprozesses muss unter Strafe gestellt werden. (Hervorhebung durch TE) … Ich sehe hier die Bundesregierung in der Verantwortung, eine entsprechende Regelung vorzulegen.“ Was sie damit meinte? Klingt jedenfalls nach Hardliner!
Die andere Aspirantin, Barbara Slowik, hat wohl bessere Chancen. Sie ist sehr SPD-affin, hat ihre bisherige Karriere SPD-Chefs zu verdanken, und Faeser hat an ihr wohl etwas gutzumachen. 2022 war Slowik ernsthaft im Gespräch für Höheres: Als beamtete Staatssekretärin bei Faeser oder auch als Chefin der Bundespolizei. Eine Frau jedenfalls soll es werden.
Top-Jurist Degenhart: Der Staat schränkt die Meinungsfreiheit ein
Es sind Hammerhiebe, die der hochkarätige Verfassungsrechtler und Verfassungsrichter Prof. Dr. Christoph Degenhart gegen die Demokratieförder-Programme der Ampel loslässt. In einem Gastbeitrag zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes schreibt er am 24. Mai 2024 in einem FAZ-Gastbeitrag klipp und klar: „Die Freiheiten aus Artikel 5 sind gefährdet. Dazu trägt die Bundesregierung das Ihre bei.“
Es geht um das geplante „Demokratiefördergesetz“ und die bereits bestehenden Demokratieförderprogramme, etwa das mit 200 Millionen dotierte Programm „Demokratie Lebt!“ Das Demokratiefördergesetz liegt zwar auf Eis. Es war vom Bundeskabinett im Entwurf bereits Ende 2022 auf den Weg gebracht und im März 2023 in einer ersten Lesung durch den Bundestag durchgezogen worden. Degenhart ist übrigens ein sehr unabhängiger Kopf. Im April 2021 hatte er rechtsstaatliche Prinzipien durch das Infektionsschutzgesetz verletzt gesehen.
TE fasst Degenharts vernichtende Kritik thesenhaft zusammen. Es sind Hammerschläge! (Bezahlschranke)
- Artikel 5 Grundgesetz beinhaltet jenes Grundrecht, das laut Bundesverfassungsgericht „als eines der vornehmsten Menschenrechte … für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend“ und „in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“ ist.
- Der Staat sagt, was wir nicht sagen dürfen, er sagt uns aber zusehends auch, was wir sagen sollen. Er legt damit bestimmte Meinungskorridore fest.
- Der Korridor des Sagbaren wird verengt, auch durch Leitmedien wie die Öffentlich-Rechtlichen und mitunter staatlich geförderten NGOs.
- Der Staat ist gehalten, nicht seinerseits das Meinungsklima zu verschlechtern, weder mit staatlicher Repression noch mit den „sanften“ Mitteln des lenkenden Staates wie im Fall eines Demokratieförderungsgesetzes.
- Einen sehr direkten Angriff auf die Meinungsfreiheit bedeutet die vom Verfassungsschutz in Anspruch genommene Befugnis, auch gegen „staatswohlgefährdende“ Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, also legale, vom Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerungen vorzugehen. Dies steht in eklatantem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das überspitzt-ironische, satirische, abwertende oder polemische Äußerungen sowie extremistische Äußerungen unter die Freiheit der Meinungsäußerung fasst.
- Einschüchterungseffekte gibt es durch das beharrliche Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu verschieben. Hier mag der zunehmende Anzeigeneifer kritikempfindlicher Vertreter der Politik als Hemmnis für die Ausübung der Grundrechte des Artikels 5 Grundgesetz wirken.
- Der Spielraum für Satire wird enger werden.
- Nicht weniger bedeutsam für den Bestand der Meinungs- und Pressefreiheit ist staatliches Informationshandeln durch unmittelbare wie mittelbare mediale Aktivitäten staatlicher Stellen und intransparente Formen einer Kooperation von Staat und Medien, zumal wenn es sich um staatlich geförderte Medien handelt, wie etwa im Fall des Rechercheportals „Correctiv“.
- Staatlich alimentierte NGOs sind ein Widerspruch in sich. Deren Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential.
Um es mit anderen Worten zu sagen: Was die Ampel, Faeser und Haldenwang betreiben, ist die Delegitimierung des Grundgesetzes Artikel 5, nämlich der Meinungsfreiheit. So verkehrt sich der von Haldenwang im Jahr 2021 erfundene Begriff der „Delegitimierung des Staates“ gegen ihn, Faser und die Ampel selbst. Wann wird das alles zum Verdachts- und Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes?