Tichys Einblick
Audi lehnt gütliche Einigung ab

Klage gegen Gender-Sprache: „Audianer_innen“ bleiben stur

Das Landgericht Ingolstadt hatte eine „gütliche Einigung“ vorgeschlagen: Audi sollte sich verpflichten, den klagenden Mitarbeiter des VW-Mutterkonzerns künftig in herkömmlicher Sprache anzusprechen. Die Audi-Anwälte lehnten dies ab. Der Prozess geht nun in die Hauptverhandlung.

IMAGO / Michael Gstettenbauer

Erneut stehen die Verirrungen der „Gender“-Sprache vor Gericht. Zuletzt war die von einem Verlag gegen den Willen einer Autorin oktroyierte Gendersprache vom Landgericht Hamburg gekippt worden. TE hatte darüber berichtet.

Diesmal ging es um den 13-seitigen Leitfaden „Vorsprung beginnt im Kopf“ des Ingolstädter Autobauers Audi – und zwar vor dem Landgericht Ingolstadt. Dieser Leitfaden schrieb das „Gender Gap“ (Audianer_innen) sowie Artikel bzw. Pronomina wie „der_die“ oder „jede_r“ vor. Zudem sollten Partizipformen wie „Mitarbeitende“ und „Teilnehmende“ oder Relativsätze wie „Alle, die teilnehmen“ verwendet werden.

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Dagegen ging Dr. Alexander B.“ (46; Name unterschiedlich anonymisiert), Mitarbeiter bei Audis VW-Mutterkonzern, rechtlich vor. Bereits im März 2021 wollte er bei Audi eine Unterlassung erwirken. Seine Anwälte Burkhard Benecken (Marl) und Dirk Giesen (Düsseldorf) sagten damals schon: „Unser Mandant ist in verschiedenen VW-Gremien tätig, die mit Mitarbeitern der Audi AG in ständigem Kontakt und Austausch stehen. Er ist daher von diesem Gender-Unfug direkt betroffen und hat daher das erforderliche Rechtsschutzinteresse.“ Zum Beispiel ging dem Kläger verständlicherweise folgende Audi-Formulierung gegen den Strich: „Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexperte_in.“ Der Kläger weiter: Er fühle sich als Mann ausgegrenzt, die Genderformulierungen würden massiv in den Schutz seiner geschlechtlichen Identität eingreifen. Auch darüber hatten wir hier auf TE berichtet.

Da die Audi AG die vom Kläger geforderte Unterlassungserklärung bis zum 18. April 2021 nicht abgegeben hatte, ging die Sache vor das Landgericht Ingolstadt. Am 14. Juni 2022 nun ein erstes Zwischenergebnis: Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand hatte eine „gütliche Einigung“ vorgeschlagen. Und zwar dergestalt, dass Audi sich verpflichte, Dr. Alexander B. künftig in herkömmlicher Sprache anzusprechen bzw. anzuschreiben. Die Audi-Anwälte lehnten dies aber als nicht praktikabel und nicht handhabbar ab. Eine gütliche Einigung war damit gescheitert. Der Prozess geht in die Hauptverhandlung, mit einem Urteil ist am 29. Juli zu rechnen (Az. 83 O 1394/21).

Man darf gespannt sein, wir von TE werden die Sache im Auge behalten. Unterstützt wird die Klage übrigens vom Verein Deutsche Sprache (VDS), der das Gendern als Ideologie ablehnt und dessen Vorsitzender Professor Walter Krämer Gastautor bei TE ist.

Der Ideologie-Trust, der dahintersteht

Das Gendern hat die Köpfe so mancher Audi-Spitzenleute besetzt. Audi-„Personalvorständin“ Sabine Maaßen ließ schon im März 2021 wissen: Gendersensible Sprache sei eine Frage des Respekts und Ausdruck einer Haltung gegen Diskriminierung und für Vielfalt. Und weiter: „Inklusion, Chancengleichheit und Gendergerechtigkeit sind uns wichtig.“ Assistiert wird Sabine Maaßen von „Diversitäts-Managerin“ Dr. Antonia Wadé: „Das Gendern kann positive Effekte haben, gerade im Employer Branding.“

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Im Übrigen versteht Antonia Wadé die Symbolik des Unterstrichs, der die männliche und die weibliche Form verbindet, so: „Männer und Frauen sind zwei Pole am Ende eines großen Spektrums. Wir reden über Tausende Möglichkeiten, nichtbinär zu sein“, also sich nicht als männlich oder weiblich zu identifizieren. Und wenn Frau Wadé so richtig in Fahrt kommt, warnt sie auch mal davor, Rückschlüsse vom Äußeren auf das Geschlecht zu ziehen: „Nur weil eine Person weibliche Attribute besitzt, muss sie sich nicht als Frau identifizieren. Was zählt, ist die eigene (wahrgenommene) geschlechtliche Identität.“ Immerhin hatte es Frau Wadè, die 2017 das „LGBTIQ* Mitarbeitendennetzwerk queer@AUDI“ gegründet hatte, zur Audi-Diversitäts-Managerin gebracht.

Bei der Entwicklung des Leitfadens arbeitete „Audi“ übrigens mit der Stiftung „Prout at Work“ zusammen; das ist eine Stiftung, die von sich schreibt, sie schaffe eine „sicht-, spür- und erlebbare Öffentlichkeit von LGBT*IQ-Themen am Arbeitsplatz“. LSTB*IQ steht für Lesbisch, Schwul, Trans, Bisexuell, Intersexuell und Queer.
Verschiedentlich schreibt die Stiftung sich hochtrabend auch „LGBT mit IQ“.

Wenn man in einem Wörterbuch nach „prout“ sucht, wird man nicht fündig – auch nicht auf der reichlich esoterisch anmutenden Website der Stiftung. Diese Seite wirkt ohnehin eher wie ein ausgewalztes „Wir haben uns alle lieb!“ PROUT selbst steht offenbar für PROgressiveUtilizationTheory. Dass das Wort „prout“ phonetisch an „Pride Month“ angeglichen ist, mag Zufall sein. Die Ideologie ist jedenfalls identisch, denn beim „LGBT Pride Month” – dieses Jahr wie schon bei der Gay-Right-Bewegung vom Juni 1969 den ganzen Juni hindurch – soll der Stolz der LSTB*IQ-Menschen auf ihre sexuelle Identität zum Ausdruck gebracht werden.

Dr. Antonia Wadé von Audi firmiert in der Stiftung übrigens als „Beirät_in“. Vernetzt ist die Stiftung unter anderem mit BASF, BAYER, BMW, Bertelsmann, Deutsche Bahn, Deutsche Bank und so weiter und so fort. So verbreitet sich eine Minderheiten-Ideologie und wird zum vermeintlichen Mainstream.


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