Tichys Einblick
Besser wehrhaft

Gefährliche Ratschläge zur Kriminalitäts-Abwehr durch eine „Expertin“

Während man bei der Einbruchsprävention auf die verstärkte "Eigenverantwortung" durch physischen Widerstand (Sicherungsmaßnahmen) plädiert, will man die physische Wehrhaftigkeit bei Angriffen den Mitbürgern ausreden.

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Leider findet man allerorten Verantwortliche, die meinen, gefährliches Halbwissen über eine Gefahren-Abwehr in Notsituationen, als „Experten“ dokumentieren und gefährliche Ratschläge in die Medien zu erteilen zu müssen. So eine Präventionsverantwortliche gegenüber der Zeitung „Neue Westfälische“ am 06.02.2018 .

Als zertifizierter Einsatztrainer der Polizei, mit langjähriger Berufserfahrung in der Erwachsenenfortbildung von Polizisten, schüttelt es mich geradezu, Zeilen in einer Zeitung lesen zu müssen, in denen von einer Gegenwehr bei gewalttätigen Angriffen abgeraten wird.

Niemand ist verpflichtet, in einer „schimpflichen Flucht“, dazu beizutragen, dass das Recht dem Unrecht weichen muss. Natürlich ist es von Vorteil, einer Situation von vornherein aus dem Weg zu gehen. Dabei hilft ein „gelassenes Gefahrenbewusstsein“. Das beinhaltet das präsente Wissen, dass es auch Personen gibt, die nichts Gutes im Schilde führen. Sie stehlen, betrügen, rauben, verprügeln u.v.m. Eine Flucht ist zwar rechtlich nicht erforderlich, aber manchmal das Klügste.

Man sollte sich auch nicht von den schönen Reden und Besänftigungen mancher „Experten“ und Politiker beeinflussen lassen, dass es „da draußen“ gar nicht so viel Kriminalität gäbe, wie das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger aussagen würde. Dabei berufen sich „Fachleute“ immer wieder auf die offizielle Polizeistatistik (PKS). Diese Hinweise entbehren jedoch jeglicher Wirklichkeit in Bezug auf die tatsächliche Kriminalität, da die Dunkelziffern in vielen Bereichen viel größer sind, als die PKS jemals nachweisen könnte. Diese ist lediglich ein Arbeitsnachweis, über aufgenommene Strafanzeigen mit Tatverdächtigen. Die Polizei kann nur verfolgen, was bekannt wird. Nach einer Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen ist die Anzeigenquote bei Sexualdelikten und Gewalttaten besonders niedrig , (Siehe auf der Verlinkung „Bericht zu Kernbefunden, S. 38) währenddessen diese bei Kfz-Diebstählen und Wohnungseinbrüchen besonders hoch ist. Als Grund hierfür wird der Schadensersatz durch den Versicherungsschutz angenommen, der nur bei einer polizeilichen Strafanzeige greift.

Das Wichtigste zur Gefahren-Abwehr ist tatsächlich, immer eine Distanz zu potentiellen Tätern zu wahren, so gut man das kann. Es geht dabei nicht nur um die zurecht in Verruf gekommene „eine Armlänge Abstand“. (Die Kölner Oberbürgermeisterin Rekers hatte nach den massenhaften Sexualstraftaten u.a. Gewalttaten durch Migranten zu Silvester 2016 auf der Kölner Domplatte zu einer Armlänge Abstand geraten.)

Leider wurde es den Bürgern durch einen übergroßen Anpassungsdruck abtrainiert, solche Situationen präventiv zu decodieren. Auch das gehört zur Wahrheitsfindung.

Von Pfefferspray wird im Zeitungsartikel abgeraten. Dem kann ich mich nicht anschließen. Natürlich kann ein Pfefferspray sehr gute Dienste leisten, wenn man es zur Hand hat und als Überraschungsmoment einsetzt. Es ermöglicht einem Angegriffenen, wertvolle Zeit für die lautstarke Flucht zu gewinnen. Nur darf man nicht in den Irrtum verfallen, dass dieses Einsatzmittel sofort wirken muss. Schon manch einer war schockiert, dass ein Täter trotz des Einsatzes dieses Mittels, noch Minuten weiter auf das Opfer einwirken konnte. Das kann – aber muss nicht so sein. Vor allem ist das Verfallsdatum zu kontrollieren. Pfefferspray ist in Deutschland nur als Tierabwehrspray im Handel erhältlich, der Einsatz gegen Menschen darf nur in allerhöchster Not erfolgen.

Die Handhabung sollte jedoch trainiert werden, um sich nicht selbst dabei zu verletzen. Fast alle tatsächlichen Experten sind sich einig, dass es bei der unmittelbaren Auseinandersetzung darauf ankommt, auch als Schwächerer, die Angststarre (Schockphase) zu überwinden, die Initiative zu ergreifen und diesen Überraschungsmoment für sich zu nutzen. So hat auch das schwächere Opfer eine große Chance, zu entkommen. Ein Gesetz der Straße lautet: „Der Schnelle frisst den Langsamen“, nicht der Stärkere den Schwächeren.

Deshalb gilt auch nicht die, von dieser „Expertin“ empfohlene Alternative in Form einer Suggestion: „Pfefferspray oder laut schreien“? …und ihr Fazit „lieber laut schreien“, sondern beides: Pfefferspray und laut um Hilfe schreien!

Damit bewirkt man nicht nur das Überraschungsmoment, sondern macht auch gleichzeitig auf sich aufmerksam. Der überwiegende Teil der Täter wird dann in mehrfacher Hinsicht abgeschreckt sein, weiter zu agieren. Dabei nicht die Flucht vergessen. Bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben darf es an einem berechtigten Einsatz von Pfefferspray kein Zögern geben. Davon ausgenommen ist selbstverständlich der missbräuchliche Einsatz. Auch muss man sich gefallen lassen, dass die Anwendung von Reizgas staatsanwaltlich untersucht wird, um die Rechtmäßigkeit der Notwehr zu dokumentieren.

Es ist immer von Vorteil, sich für den Fall des Falles vorher einen Plan in einer Mußestunde zurechtzulegen, um diesen dann in der Gefahr auch auszuführen. Nicht alle Menschen sind in der Lage, in der Krisensituation intuitiv schnell und richtig zu handeln. Das verkürzt jedoch die Schockphase, macht handlungsfähig und beugt darüber hinaus einer posttraumatischen Belastungsstörung vor, da man sich mit solchen Szenarien bereits im Vorfeld einer Tat aktiv befasst hat. Wichtig ist, diesen Plan ab und an einmal gedanklich aufzurufen. Wer noch besser sein will, legt sich darüber hinaus noch einen „Plan B“ zurecht.

Die Chefin der Prävention führt weiter aus: „Auf offener Straße gar nicht erst Signale aussenden, die Angreifer anlocken könnten“.

Es ist unfair, dem Opfer eine indirekte Mitschuld in die Schuhe zu schieben, weil man sein Handy, Armbanduhr oder ähnliches vorzeigt, wie durch die „Expertin“ angeführt. Sollen Frauen jetzt ihren Schmuck ablegen? Mit Reichtum in einer dunklen Bahnhofsecke protzen muss man allerdings auch nicht. Vielmehr sollte man durch seine Körpersprache, (wie aufrechter Gang und peripherer Blick) signalisieren, dass man selbstbewusst und wehrhaft ist. Das allein wird schon viele Täter abschrecken, aber nicht alle.

Es wird auch durch diese Präventionsverantwortliche abgeraten, sich zu wehren. Das trifft aber nur zu, wenn man mit einer Waffe bedroht – oder beispielsweise ein betagter Älterer von einem kräftigen jungen Mann bedroht wird. Das heißt also bei einem extremen Kräfteungleichgewicht. Bei einem Raub ist es tatsächlich so, alles ist ersetzbar, Leben und Gesundheit jedoch nicht. Auch der Kassiererin ist immer zu raten, Geld herauszugeben und auf einen Kampf zu verzichten. Das ist aber nur die „halbe Wahrheit“: Erwiesen ist, je höher die Gegenwehr, desto eher lässt der Täter vom Opfer ab. Bei ca. 70% aller Vergewaltigungsversuche ist das z.B. der Fall, solange man z.B. kein Messer am Hals spürt. Selbst Kindern bringe ich bei, dass sie kratzen, beißen, spucken, wild um sich schlagen und schreien sollen, wenn sie gegen ihren Willen von einem fremden Erwachsenen festgehalten werden.

Der völlig undifferenzierte Hinweis, sich der Straftat als Opfer ohne Gegenwehr „hinzugeben“, ist deshalb aus meiner Sicht geradezu hanebüchen. Währenddessen man bei der Einbruchsprävention auf die verstärkte „Eigenverantwortung“ durch physischen Widerstand (Sicherungsmaßnahmen) plädiert, will man die physische Wehrhaftigkeit bei Angriffen den Mitbürgern ausreden. Sich selbst zu verteidigen ist das geborene Grundrecht jeder Person. Das grenzt für mich an eine Entmündigung des Bürgers, denn die Polizei wird es nicht regeln können. Deren Stellen wurden jahrelang zurückgebaut. Ehe diese am Tatort erscheinen kann, ist der Täter meistens über alle Berge. So könnte man sagen: „Hättest du dich nicht gewehrt, hättest du keinen Schaden erlitten“. Das Opfer wird „mitschuldig“. Ähnlich bei einer Vergewaltigung: „Hättest du keinen kurzen Rock angehabt, wäre der Täter nicht auf dich aufmerksam geworden.“ Keine guten „Ratschläge“. Nach der Tat wird so die traumatische Belastung für die Opfer umso stärker, denn sie werden ein zweites Mal zum Opfer gemacht.

Ich kann die mögliche Intention der Polizeibeamtin verstehen, dem Staat, hier konkret der Polizei, das Gewaltmonopol zu sichern. Da aber verantwortliche Politiker den Staat in den letzten Jahren systematisch abgebaut haben, muss dem Bürger demzufolge auch mehr Eigeninitiative und Eigenverantwortung zugebilligt und zugetraut werden.


Steffen Meltzer, Buchautor von „So schützen Sie Ihr Kind! Polizeitrainer vermittelt Verhaltensrichtlinien zur Gewaltabwehr“ und „Ratgeber Gefahrenabwehr: Wie Sie Gewalt- und Alltagskriminalität in der Gesellschaft begegnen“.

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