Tichys Einblick
Nach Vorfall im Frauen-Fitnessstudio

Transfrau will kritischen Journalisten den Mund verbieten

Eine Transfrau will sich Zugang zu einem Fitnessstudio für Frauen verschaffen. Die Inhaberin hindert den biologischen Mann daran: um ihre Kundinnen zu schützen. Nun versucht die Transfrau, kritischen Journalisten einen Maulkorb anzulegen.

Symbolbild

picture alliance / Zoonar | Thamrongpat Theerathammakorn

Eine Transfrau versucht, kritischen Journalisten einen Maulkorb anzulegen, nachdem dieser biologische Mann in der Berichterstattung über einen Vorfall in einem Frauen-Fitnessstudio nicht gut weggekommen ist. TE berichtete darüber: Ende März wollte sich diese angebliche Transfrau namens „Laura H.“ Zugang zu dem Fitnessstudio „Lady‘s First“ in Erlangen verschaffen. Der Vorschlag: „Sie“ könne ja beim Duschen „ihren“ Penis mit einer Badehose verdecken. Die Inhaberin Doris Lange hatte sich entschieden, ihre Kundinnen zu schützen und hatte hierbei darum die Mitgliedschaft für ihr Studio verweigert.

TE sowie andere Medien wie Nius, Welt und das Magazin Emma bildeten die Geschehnisse aus Erlangen kritisch ab. Insbesondere deshalb, weil dieser Vorfall genau das bestätigt, wovor Frauenrechtsaktivisten seit Monaten warnen: dass das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel dazu führen wird, dass Frauenschutzräume zerstört werden. Aber diese kritische Berichterstattung versucht „Laura H.“ nun zu verhindern.

"Selbstbestimmung" und "Antidiskriminierung"
Nein! Doch! Oh!
In einer „Stellungnahme an Vertreter*innen der Presse“ drohen zwei Anwältinnen von „Laura H.“ der Presse, die „falschen Tatsachen“ über „ihre Mandantin“ nicht weiterzuverbreiten: „Dadurch könnten Sie sich nach den Grundsätzen der sog(enannten) Verbreiterhaftung einer äußerungsrechtlichen Abmahnung aussetzen.“ Gleiches gelte, wenn die Presse den Vornamen und/oder Nachnamen sowie das Bild der Transfrau veröffentliche – „selbst, wenn es verpixelt ist“.

Aber damit noch nicht genug: Ganz wichtig ist den Anwältinnen von „Laura H.“, Friederike Boll und Doktor Katrin Giere, dass die Presse die Transfrau weder „fälschlicherweise als Mann“ bezeichnet noch die Person „misgendert“: „Misgendering stellt eine unzulässige Meinungsäußerung dar, aufgrund derer das Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin verletzt wird“, heißt es in dem Anwaltsschreiben. Da dieses „Misgendering“ schon mehrfach in Artikeln vorgekommen sei, seien diese „presse- und äußerungsrechtlich zu beanstanden“, finden Boll und Giere.

Die Transfrau will mithilfe der Anwältinnen also die Presse gängeln: Den biologischen Mann solle die Presse als „Frau“ – nicht mal als Transfrau – bezeichnen; die Presse solle nicht berichten, die „Mandantin“ habe eingefordert, die Duschen und Umkleiden des Fitnessstudios zu nutzen: Das sei eine „unwahre Tatsachenbehauptung“. Na ja, im gleichen Anwaltsschreiben erwähnt „Laura H.“ selbst, dass sie vorgeschlagen hat, mit einer Badehose zu duschen. So „unwahr“ ist diese Berichterstattung also gar nicht. Und es ist eine Information, die zählt: Immerhin ist dieser Vorschlag für Lange und ihre Kundinnen „absolut inakzeptabel“. Eine Kundin sagt gegenüber dem Portal Nius beispielsweise: „Man muss sich das mal vorstellen: Er steht in Badehose da und die Frauen sind nackt in der Dusche.“

Würde TE den Forderungen der Anwaltskanzlei aus Bielefeld folgen, würde der TE-Bericht vom vergangenen Dienstag dann so klingen:

Selbstbestimmungsgesetz
Marco Buschmanns Regeln führen die Quote für Frauen ins Absurde
Ende März kommt eine Interessentin in das „Lady’s First“-Fitnessstudio in Erlangen. Sie habe sich keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen, sagt sie, und hat auch keinen Ausweis vorgelegt, in dem sie als Frau geführt wird. Was das Duschen betrifft, so schlägt die Interessentin vor, dabei eine Badehose zu tragen oder die Duschen gar nicht zu benutzen.

Hätte TE so berichtet, wären die Forderungen der Anwälte gewahrt gewesen. Dafür wären beim Leser gleich mehrere Fragezeichen entstanden: Gegen eine Frau, die in ein Frauen-Fitnessstudio möchte, ist nun wirklich erstmal nichts zu sagen. Aber die Tatsache ist: Die betreffende „Frau“ ist ein biologischer Mann mit entsprechenden Genitalien. In der Berichterstattung über diesen Vorfall geht es nicht darum, das „Persönlichkeitsrecht“ von „Laura H.“ zu verletzen, sondern das Problem des Selbstbestimmungsgesetzes aufzuzeigen: sass Schutzräume der Frauen zerstört werden. In einem Land, in dem Meinungsfreiheit gilt, sollte das erlaubt sein. Aber die Drohungen der Rechtsanwälte sorgen wahrscheinlich dafür, dass viele Medien aufhören, darüber zu berichten: aus Angst vor den angedrohten Rechtsstreitigkeiten.

Die Anwältinnen der Transfrau versuchen derweil nicht nur die Presse zu gängeln. Zunächst haben sie versucht, die Inhaberin von „Lady’s First“ unter Druck zu setzen: In einem Schreiben forderten sie, dass Lange 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlt. Außerdem sollte Lange 5.000 Euro Strafe zahlen, wenn sie Transfrauen wie „Laura H.“ weiterhin nicht ins Studio lassen würde. Auch die Antidiskriminierungsbeauftragte hat sich auf die Seite der Transfrau geschlagen und Lange nahegelegt, 1.000 Euro als Entschädigung zu zahlen.

Die Initiative „Frauenheldinnen“ kritisiert diesen Vorschlag von Ataman in einem offenen Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte. Die „Frauenheldinnen“ betonen, dass Frauen ein Recht auf männerfreie Räume haben: „Dabei kann es keine Rolle spielen, wie sich ein Mann fühlt oder identifiziert. Geschlecht und Geschlechtsidentität sind keine Synonyme.“ Aber der Bundesregierung scheinen Transpersonen wichtiger zu sein als Frauen: Am 1. August tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft – und schafft die Grundlage dafür, dass weitere Schutzräume von Frauen bedroht werden und die Presse darüber nicht einmal kritisch berichten darf. Sonst droht ein Rechtsstreit.

Anzeige
Die mobile Version verlassen