Der 60. Jahrestag des Mauerbaus hat daran erinnert, was ein Flüchtling ist und aus welchem Anlass die Genfer Flüchtlingskonvention einst geschrieben und verabschiedet wurde. Es ging um die Eingeschlossenen der kommunistischen Staaten, denen man im freien Westen ein Asyl, einen sicheren Hafen gewähren wollte. Durch ihre Flucht aus den ›sozialistischen Paradiesen‹, über Eiserne Vorhänge und Mauerabschnitte hinweg, wollten sie ein neues, selbstbestimmtes Leben beginnen.
Ganz anderer Natur sind die Migrantentrecks von heute, die weite Wege in Kauf nehmen, um am Ende in einem Wohlfahrtsstaat unterzukommen. Seltsam, aber keines der dazwischenliegenden Länder ist ihnen gut genug – nicht Weißrussland, nicht die Türkei, nicht Litauen und Griechenland. Das aktuelle Fluchtmodell funktioniert nur mit prall gefüllten Sozialkassen, wie sie in Nordwesteuropa angeboten werden.
In diesem Moment geht ein Grünen-Traum in Erfüllung: Afghanistan gilt erneut als destabilisiert, weil viele Afghanen sich zu gut mit den wirklich grauenhaften Taliban verstehen. Annalena Baerbock nutzt inzwischen sogar Wahlkampfauftritte (!) dazu, um die EU und wahrscheinlich auch »unser Land« auf die bald eintreffenden »Flüchtlinge« vorzubereiten. Leider haben diese angeblich schutzwürdigen Personen in der jüngeren Vergangenheit immer Spitzenplätze bei auffälligem Verhalten und Kriminalität belegt. Jedenfalls will die Grüne aber weitere »katastrophale Fehler« in der Ausländerpolitik vermeiden. Darunter versteht sie die mangelhafte Vorbereitung Europas für neue Migrantenströme. Sollte man also den Wahlkampf am besten unterbrechen und noch im August mit dem Errichten von Zeltstädten beginnen?
Dabei verdienen alle möglichen Begleitphänomene der globalen, ungeregelten Migration den Beinamen »katastrophal«, aber eigentlich nicht die heldenhafte, selbstlose Art, mit der man in Deutschland und anderen europäischen Ländern die Migranten ab 2015 empfing.
Mercator-Studie: Widerspruch der schutzwürdigen Gefahr
Eine von der Stiftung Mercator in Auftrag gegebene und im Juli veröffentlichte Studie der Universität Mainz kam nun zu dem Ergebnis, dass heute deutlich negativer über Asylbewerber berichtet wird als während der akuten »Flüchtlingskrise« 2015 und 2016. Jeder zehnte Beitrag thematisiere Terrorismus und »Flüchtlingskriminalität«. Die Medien betonten »vor allem die Gefahren der Zuwanderung für die Sicherheit der deutschen Bevölkerung« und stellten »das Verhältnis zwischen Geflüchteten und der einheimischen Bevölkerung als konfrontativ« dar.
Daneben fällt den Studienautoren aber eine andere Marotte der Medien auf: »Zugleich verwenden sie überwiegend den Begriff „Flüchtlinge“ für die nach Deutschland kommenden Menschen, der eine Schutzbedürftigkeit impliziert, und schreiben den Zugewanderten bei weitem überwiegend den Schutz vor Krieg und Verfolgung als zentrales Fluchtmotiv zu.«
Die gleichzeitige Darstellung der Asylbewerber als schutzwürdige »Flüchtlinge« und als Gefahr für die Einheimischen sprechen die Autoren als »widersprüchlich« an. Ein wirklich guter Punkt. Mindestens eine der beiden Charakterisierungen wird am Ende fallen müssen, vielleicht beide. Aber es führt kein Weg daran vorbei, die Nachteile der irregulären Migration für Deutschland eindeutig zu benennen. Alles andere wäre, war und ist Augenwischerei.
Die Zahlen des BKA sind eindeutig
Das Bundeskriminalamt berichtet unter dem etwas irreführenden Namen »Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung« über das, was man eigentlich Kriminalität von Asylbewerbern oder kurz »Flüchtlingskriminalität« nennen müsste. Der Anteil der Asylbewerber an allen Tatverdächtigen bleibt demnach seit vielen Jahren konstant bei um die zehn Prozent.
Dennoch sind die mitgelieferten Kurven eindeutig. Sie zeigen für alle Bereiche annähernd eine Verdoppelung der Straftaten durch »Flüchtlinge« zwischen 2015 und 2019. So begingen Asylbewerber 15 bzw. 13 Prozent (2017 und 2019) der Tötungsdelikte – wohlgemerkt, bei einem Bevölkerungsanteil von etwa zwei Prozent. Bei Rohheitsdelikten (Körperverletzung, Raub usw.) kam es zwischen 2015 und 2018 praktisch zu einer Verdoppelung von 5,4 Prozent auf über zehn Prozent asylsuchende Tatverdächtige. Auch im Jahr 2019 sank dieser Anteil kaum ab. Und auch bei Sexualstraftaten gab es nach 2015 eine Verdoppelung der Fälle mit Flüchtlingsbeteiligung. 2019 waren es 10,1 Prozent aller Sexualstraftaten und sogar 14,5 Prozent der Vergewaltigungen. All das war der Abdruck der »Flüchtlingskrise«. Wir sprechen von rund jeder zehnten Tat.
Auch im letzten Jahr hat sich hieran nichts Grundlegendes geändert. 2020 lag der Anteil der Asylbewerber an allen Tatverdächtigen laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) bei 7,3 Prozent, wobei man die rein ausländerrechtlichen Verstöße inzwischen herausrechnet. Deutlich stärker überrepräsentiert sind Asylbewerber in den Bereichen der Straftaten gegen das Leben (12,4 Prozent an allen Tatverdächtigen), der Vermögens- und Fälschungsdelikte (9,7 Prozent), beim Diebstahl (neun Prozent) und auch bei Rohheits- und Sexualstraftaten (um 8,5 Prozent).