Nur 8,6% der Tatverdächtigen im Jahr 2016 sind also laut Polizeilicher Kriminalstatistik Zuwanderer [1]. Was bedeutet diese Zahl, was will uns das ZDF damit sagen? Vermutlich, dass es ja nicht einmal 10% der Tatverdächtigen sind, man also überhaupt nicht verstehen kann, was die ganze Aufregung der AfD überhaupt soll. Nun ja, 8,6% der Tatverdächtigen sind immerhin 174.438 Tatverdächtige. Jeder einzelne davon wird mindestens einer Straftat verdächtigt, da jeder Tatverdächtige in der Statistik nur einmal zählt, unabhängig von der Anzahl der Straftaten, die er oder sie begangen hat. Es wurden also vermutlich mindestens ebenso viele Straftaten begangen, wahrscheinlich mit einer ähnlich hohen Anzahl von Opfern. Jedes einzelne Opfer empfindet sich sicherlich als ein Opfer zu viel.
Trotz der hohen absoluten Zahl an Tatverdächtigen war die Reaktion von Frau Weidel nicht konsequent. Die einzige mögliche Antwort auf solche Fakten ist nämlich die Gegenfrage: “Wie hoch ist denn der Anteil von Zuwanderern an der Bevölkerung? Wie groß ist diese sogenannte Gruppe der Zuwanderer?” Ohne diese Zusatzinformation ist die Zahl von 8,6% ziemlich bedeutungslos, abgesehen davon, dass sie natürlich keinen Widerspruch zu Weidels Zahlen darstellt. Es macht aber einen großen Unterschied, ob die Zuwanderer zum Beispiel 10% der Bevölkerung ausmachen oder nur 1%. Wenn nämlich eine Gruppe die nur 1% der Bevölkerung ausmacht, 8,6% der Tatverdächtigen stellt, dann ist dies in der Tat sehr bedenklich und die AfD würde dies zu Recht thematisieren.
Diffuse Benutzung des Wortes Zuwanderer durch das ZDF
Wir werden uns im folgenden die Gruppe der sogenannten “Zuwanderer“ einmal genauer anschauen und untersuchen, wie groß diese Gruppe ist. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik [1] besteht die Gruppe der Zuwanderer aus Personen mit folgendem Aufenthaltsstatus (dies wurde im ZDF auch explizit erwähnt, allerdings ohne die konkreten Zahlen [2]):
- Asylbewerber (137.385 Tatverdächtige im Jahr 2016)
- Duldung (15.842 Tatverdächtige im Jahr 2016)
- Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling (2.610 Tatverdächtige im Jahr 2016)
- unerlaubter Aufenthalt (18.601 Tatverdächtige im Jahr 2016)
Asylbewerber sind Personen, über deren Asylantrag noch entschieden wird, unter Duldung fallen zumeist abgelehnte Asylbewerber. Asylbewerber, die einen positiven Asylbescheid bekommen haben, dies ist derzeit die große Mehrheit, sind also nicht mit dabei in der Gruppe der Zuwanderer. Man fragt sich daher, wieso ausgerechnet diese Gruppe “Zuwanderer“ genannt wird? Personen mit unerlaubtem Aufenthalt sind ausreisepflichtig, geduldete Personen auch, Kontingentflüchtlinge und Bürgerkriegsflüchtlinge [6] ebenfalls, sobald der Fluchtgrund entfällt. Bei Asylbewerbern ist es noch nicht entschieden, ob sie ausreisen müssen oder bleiben dürfen. Intuitiv würde man sich sicher etwas anderes unter der Gruppe der Zuwanderer vorstellen. In der Soziologie sind Zuwanderer alle Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt in Deutschland nicht heimisch waren. Dies würde also eher der Gruppe aller Nichtdeutschen (2016 insgesamt 10,04 Millionen Personen) sowie aller Deutschen mit Migrationshintergrund (2015 insgesamt 9,35 Millionen Personen) entsprechen. Aber heute werden in Deutschland Zuwanderer auch solche genannt, deren Rechtsstatus eigentlich das Gegenteil nahelegt. So wird zunächst sprachlich, später faktisch, geltende Rechtslage ausgehöhlt.
Unabhängig von der irreführenden Bezeichnung dieser Gruppe, die eigentlich nicht viel mit Zuwanderung zu tun hat, untersuchen wir nun, wie groß diese Gruppe ist. Dafür verwenden wir die offizielle Bevölkerungsstatistik, die detailliert aufschlüsselt, wie sich die Bevölkerung am 31.12. eines jeweiligen Jahres zusammensetzt. Es gibt dort Informationen über Staatsangehörigkeit, Alter, Familienstand, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und vieles mehr. Wir interessieren uns dabei für die Anzahl der Personen mit bestimmtem Aufenthaltsstatus, aufgelistet in Tabelle 11 der Statistik über die Ausländische Bevölkerung in Deutschland [3]. Um die Anzahl jeweiliger Personen im Jahr 2016 besser abzuschätzen, nehmen wir den Mittelwert der Daten vom 31.12.2015 und vom 31.12.2016:
- Asylbewerber: 350.040 (31.12.2015), 522.915 (31.12.2016). Mittelwert: 436.478 Personen
- Duldung: 156.264 (31.12.2015), 154.780 (31.12.2016). Mittelwert: 155.522 Personen
- Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling: keine Angaben
- unerlaubter Aufenthalt: keine eindeutigen Angaben.
Eine statistische Inkonsistenz nach der anderen
Asylbewerber sind unter dem Aufenthaltsstatus “Aufenthaltsgestattung“ aufgeführt [4]. Erstaunlich ist, dass die Gruppe der Geduldeten von 2015 auf 2016 abnimmt. Werden also keine Asylbewerber abgelehnt? Zu Kontingentflüchtlingen und Bürgerkriegsflüchtlingen finden sich in der Bevölkerungsstatistik keine Angaben. Laut Wikipedia ist diese Gruppe zahlenmäßig aber relativ klein [6]. Ebenso ist unklar, welche Kategorie in der Bevölkerungsstatistik unerlaubtem Aufenthalt entspricht. Es gibt zwar die Kategorie “Ohne Aufenthaltstitel, Duldung, oder Gestattung“, diese enthält jedoch sehr inkonsistente Zahlen, nämlich 2015 über 3 Millionen und 2016 knapp unter 500.000. Wir beschränken uns daher auf Asylbewerber und Geduldete, da diese in der Bevölkerungsstatistik eindeutig angegeben sind. Diese stellen 88% der Tatverdächtgen der Gruppe der “Zuwanderer“.
Demzufolge sind also von 155.522 Geduldeten 15.842 Tatverdächtige, d.h. 10,19% der Geduldeten waren im Jahr 2016 Tatverdächtige.
Unter Asylbewerbern sind die Zahlen noch wesentlich höher. So sind von 436.478 Asylbewerbern 137.385 Tatverdächtige, d.h.:
31,48% der Asylbewerber waren im Jahr 2016 Tatverdächtige.
Dies beinhaltet nur Straftaten ohne Verstöße gegen das Ausländerrecht, und ohne illegalen Aufenthalt oder illegale Einreise (Kategorie 890000 in der Polizeilichen Kriminalstatistik). Zum Vergleich: 1,91% der Deutschen waren 2016 Tatverdächtige und 6.44% der Nichtdeutschen [8].
Asylbewerber sind also 16,5 mal so häufig tatverdächtig wie Deutsche. Asylbewerber und Geduldete stellen 0.71% der Bevölkerung, aber 7,6% der Tatverdächtigen.
Schlüsselt man die Straftaten weiter auf nach verschiedenen Straftatsbeständen [2], so stellt diese Gruppe, die nur 0.71% der Bevölkerung ausmacht, 11,3% der Tatverdächtigen von Straftaten gegen das Leben, 9,4% von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung, 9,3% bei Rohheitsdelikten, 12,6% bei einfachem Diebstahl, 11,6% bei schwerem Diebstahl, 7,9% bei Vermögens- und Fälschungsdelikten, 4,8% bei sonstigen Straftatsbeständen (StGB) und 5,5% bei Rauschgiftdelikten.
Wie in der Polizeilichen Kriminalstatistik diskutiert [1] stellt dies nur das offizielle Hellfeld dar, d.h., die Tatverdächtigen die von der Polizei ermittelt werden konnten. Das Dunkelfeld, also die nicht aufgeklärten Straftaten und Straftäter sind darin noch nicht enthalten.
Leider ist trotz dieses Faktenchecks die Frage noch nicht geklärt, wie kriminell Zuwanderer sind, da die untersuchte Gruppe nur eine Teilmenge des zu berücksichtigenden Personenkreises enthält. Dies wird auch explizit in der Polizeilichen Kriminalstatistik erwähnt [1].
Quellen und Referenzen
1. Polizeiliche Kriminalstatistik, Jahrbuch 2016, Band 3, Tatverdächtige. Bundeskriminalamt
3. Ausländische Bevölkerung – Fachserie 1 Reihe 2 – 2016, Tabelle 11. Statistisches Bundesamt.
4. Aufenthaltsstatus (Deutschland), Wikipedia
5. Kontingentflüchtling. Wikipedia
6. Jochen Renz, “Veränderung der Kriminalität durch die Migrationskrise”, Tichys Einblick, 21. August 2017
7. Jochen Renz, “Wenig bekannte Fakten zur Ausländerkriminalität in Deutschland“, Tichys Einblick, 4. Juli 2017
8. Jochen Renz, “Importierte Kriminalität – neue Fakten zur Ausländerkriminalität in Deutschland“, Tichys Einblick, 5. August 2017
9. Roland Tichy, “Ausländerkriminalität: Die Gewaltspirale dreht sich“, Tichys Einblick, 22. Mai 2017