Tichys Einblick
„Bundespartizipationsgesetz“

Faeser will mehr Migranten zu Beamten machen

Faesers Pläne nehmen immer konkretere Gestalt an. Nach Bekanntwerden einer 22-seitigen „Leitungsvorlage“ bestätigt sich: In ihrem Diversitäts-Furor betreibt Faeser hier eine subversive Strategie zur Aushebelung des Grundgesetzes.

picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

TE hat bereits am 12. September 2023 den „Braten gerochen“, das heißt, von diesem Geheimplan berichtet: Die Bundesministerin des Innern (BMI), Nancy Faeser (SPD), will Bundesbehörden gegen Artikel 3 (3) und gegen Artikel 33 (2) des Grundgesetzes zu migrantischer Diversität verdonnern.

Das ist gegen das Grundgesetz, denn:

Unter dem ursprünglich wolkigen Namen „Bundespartizipationsgesetz“ strebt Faeser nun seit Ende 2023 eine „verpflichtende Diversitätsstrategie“ für den öffentlichen Dienst an. Das heißt konkret: Faeser will den Anteil von Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Dieses Vorhaben hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 vereinbart. Dort ist auf Seite 81 von einer „diversitätsorientierten Stellenbesetzungsoffensive“ bei der Bundespolizei die Rede. Auf Seite 92 heißt es: „Für mehr Repräsentanz und Teilhabe werden wir ein Partizipationsgesetz vorlegen mit dem Leitbild ‚Einheit in Vielfalt‘ und die Partizipation der Einwanderungsgesellschaft stärken (etwa durch Einführung eines Partizipationsrates).“

Vorbereitet wurde die aktuelle Initiative 2023 von Abteilungsleitern des Innenministeriums und von Beamten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD).

Im April 2024 hat Faeser dann nachgelegt und gemeint: „Daher treiben wir die neue Diversitätsstrategie weiter voran, um die Personalentwicklung und Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst modern aufzustellen.“

Das plant Faeser

Nun ist die berühmt berüchtigte Katze endgültig aus dem Sack: Faesers Pläne nehmen immer konkretere Gestalt an. Nach Bekanntwerden einer 22-seitigen „Leitungsvorlage“ bestätigt sich: In ihrem „Diversitäts“-Furor betreibt Faeser hier eine subversive Strategie zur Aushebelung des Grundgesetzes. Am 22. Juni berichtete „Bild“ von Plänen für einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Stand 17. Juni). Ziel ist laut BMI die „Stärkung der Teilhabe von Personen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung“. (SPD-geführte oder von Grün mitregierte Bundesländer werden vermutlich nachziehen.)

Der Name des geplanten Gesetzes ist wie bei den im Oktober 2023 bekannt gewordenen Plänen geblieben: „Bundespartizipationsgesetz“. Für Faeser persönlich ist dieser Plan die logische Fortsetzung des von ihr initiierten neuen Einbürgerungsgesetzes, das Zugewanderten den deutschen Pass schon nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich macht. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) gibt hier gerne die Schwester im Geiste und hilft, wo sie kann. Assistiert von der Migrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan (SPD), wirbt sie seit April 2024 in arabischer Sprache auf X/Twitter für den deutschen Pass – als zusätzlichen Pass.

Bild berichtet nun Details der „Leitungsvorlage“:

Faeser als sogenannte Volljuristin und als ebenso genannte Verfassungsministerin müsste wissen, was sie damit tun: Sie hebelt das Grundgesetz Artikel 3 (3) und Artikel 33 (2) aus. In ihrer eigenen Sprache bzw. der Sprache ihres Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang könnte man sagen: Faeser delegitimiert das Grundgesetz. Mit einer solchen Delegitimierung des Grundgesetzes, hier des Artikels 5 („Meinungsfreiheit“), das hat sie ja, assistierte von Haldenwang, erste Pflöcke eingeschlagen und mit dem Gebrauch des Wortungetüms „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ Kritik an staatlichem Handeln eingeschränkt und den Meinungskorridor verengt.

Experten warnen eindringlich

Der renommierte Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber sieht das Gesetzesvorhaben „schon im Ansatz verfehlt“. Die Bundesverwaltung sei kein Repräsentativorgan. „Wir brauchen eine leistungsfähige Bundesverwaltung und keine, in die nach dem Geschlechterproporz nun auch noch der Migrationsproporz einzieht.“ Bei der Vergabe öffentlicher Ämter dürfen „ausschließlich Leistungskriterien“ zur Anwendung kommen. Nach Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft darf der Staat überhaupt nicht differenzieren und „erst recht nicht Verwaltungsposten besetzen“. Die Erfahrung mit solchen Zielvorgaben bei der Frauenförderung zeigt, laut Hillgruber, dass dadurch „das Leistungsprinzip unterlaufen“ wird. Hillgruber befürchtet: „Um sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen und um ihre Diversitätskompetenz unter Beweis zu stellen, „schauen sie beim anzustellenden Leistungsvergleich nicht so genau hin“ und produzieren das politisch erwünschte Ergebnis: Die Konsequenzen sind für den Staatsrechtler absehbar: „Umgekehrte Diskriminierung zulasten von Deutschen ohne Migrationshintergrund“. Der Jurist erwartet weiteren „Qualitätsverlust in der öffentlichen Verwaltung“.

Der kritische Migrationsforscher Stefan Luft (Bremen) sagte: „Solche Politik erweckt den Eindruck der Bevorzugung von Migranten und der Benachteiligung der angestammten Bevölkerung.“ Dies sei „schädlich“. So spalte man unsere Gesellschaft. „Das Bundespartizipationsgesetz wird sich wie eine große staatliche Werbekampagne für die AfD auswirken.“

Der Chef des INSA-Instituts für Wahlforschung, Herrmann Binkert, dazu: Eine Privilegierung von Personen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung würde „sicher mehrheitlich kritisch“ gesehen. „Solche Maßnahmen führen oft eher zum Gegenteil dessen, was man erreichen will.“

Übrigens: Die Politik der positiven Diskriminierung nahm ihren Ausgang 1961 in den USA. US-Präsident J. F. Kennedy hatte sie als „Affirmative Action“ angekündigt, 1964 wurde sie umgesetzt. Fast 60 Jahre später, im Juni 2023, wurde sie vom obersten US-Gericht („Supreme Court“) im Zusammenhang mit „positiv diskriminierenden“ Regeln bei der Zulassung zu einem Universitätsstudium für verfassungswidrig erklärt.

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