Tichys Einblick
Der Staat als Beute

Wie „Verfassungs“-Ministerin Faeser (SPD) Grundgesetz-Garantien delegitimiert

Erneut legt Faeser die Axt an das Beamtenrecht, um die „Aktion Abendsonne“ durchzuwinken: Künftig sollen Stellen im Bund nicht mehr ausgeschrieben werden. Das würde es Ministern erleichtern, Vertraute mit Posten zu versorgen. Von den grundgesetzlich verankerten Kriterien „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ bleibt nicht viel übrig.

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung

Wenn es um Kritik am Handeln vor allem des „Ampel“-Staates und seiner Vertreter geht, dann sind gewisse Leute schnell bei der Hand, den Meinungskorridor immer enger zu ziehen, Kritikern ministeriellen Handelns eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ vorzuhalten, sie mit Strafanzeigen zuzuschütten, mit Hausdurchsuchungen überfallen zu lassen und sie vor Gericht zu zerren.

Vielsagend
CDU-Wuppertal nominiert Haldenwang als Kandidaten für den Bundestag
Erfunden hat den Monsterbegriff der „Delegitimierung des Staates“ der von 2018 bis Ende 2024 amtierende Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Thomas Haldenwang im Frühjahr 2021 – also noch zu Merkels Zeiten. Zwar ist dieser Mann als BfV-Präsident mittlerweile Geschichte, aber er könnte demnächst über den Wahlkreis Wuppertal I auf CDU-Ticket in den Bundestag einziehen.

Egal: Haldenwang hat einen Tatbestand „unterhalb des Strafgesetzbuches“ (so seine eigenen Worte) geschaffen, auf den seine Chefin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), gerne aufsprang in ihrem monomanischen „Kampf gegen Rechts“. Sie und Haldenwang haben damit die Axt an die grundgesetzlich in Artikel 5 garantierte Meinungsfreiheit und das ebenfalls dort fixierte Verbot von Zensur angelegt. TE hat wiederholt darüber berichtet.

Eilmeldung
Schlappe für Faeser: „Compact“-Verbot gekippt
Gelegentlich muss auch mal ein höchstes deutsches Gericht, hier das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesinnenministerin im August 2024 die Leviten lesen, wenn sie etwa vermeintlich trickreich und recht hemdsärmelig via Vereinsrecht ein unliebsames Magazin wie „Compact“ verbieten will.

Faeser ist auch sonst schnell bei der Hand, wenn ihr andere grundgesetzlich garantierte Freiheiten und Schutzrechte nicht passen. Dann stellt sie die Unverletzlichkeit der Wohnung (Grundgesetz Artikel 13) zur Disposition. Das Bundeskriminalamt soll laut Faeser-Entwurf künftig heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen. Der Referentenentwurf dazu liegt in zwei Teilen seit 22. und 29. November 2024 vor. Alles soll offenbar noch schnell auf den letzten Drücker durchgezogen werden.

Die Axt ans Beamtenrecht angelegt

Unter dem wolkigen Namen „Bundespartizipationsgesetz“ strebt Faeser seit Ende 2023 eine „verpflichtende Diversitätsstrategie“ für den öffentlichen Dienst an. Das heißt konkret: Faeser will den Anteil von Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen.

„Bundespartizipationsgesetz“
Faeser will mehr Migranten zu Beamten machen
Aber: Quoten oder „positive Diskriminierungen“ (vulgo: Privilegierungen) bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern sind doppelt verfassungswidrig. Erstens heißt es in Artikel 3 (3): „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Merke: Auch nicht bevorzugt werden! Und zweitens steht in Artikel 33 (2): „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Merke: Nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Nicht nach Quote. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit noch in der parlamentarischen „Pipeline“.

Rechtsbeugung zugunsten der „Operation Abendsonne“

Nun will Faeser auf ihre (hoffentlich) letzten Ministertage, dass Minister ihre engen Vertrauten künftig leichter mit Beamtenjobs versorgen können. Die Rest-„Ampel“ möchte noch schnell eine brisante Änderung der Bundeslaufbahnverordnung durchziehen. Dem Vernehmen nach soll die Verordnung am 19. Dezember im Kabinett verabschiedet werden. „Business Insider“ (BI) berichtete am 1. Dezember 2024 darüber.

Klar, die „Operation Abendsonne“ soll durch die Hintertür legalisiert werden. Faeser, übrigens zugleich Beamtenministerin, möchte die entsprechende Verordnung so aufweichen, dass Minister ihre engen Mitarbeiter künftig viel leichter in der öffentlichen Verwaltung versorgen können als bisher. Konkret geht es um die „Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung)“. Etwa 60 Paragrafen regeln dort, wie man Bundesbeamter werden und wie man befördert werden kann. Derzeit gibt es übrigens rund 180.000 Bundesbeamte.

Zur Bundeslaufbahnverordnung: Diese enthält in puncto Ausschreibung von Stellen zwar jetzt schon Ausnahmen. Stellen von Staatssekretären und Abteilungsleitern in Ministerien, politische Beamte oder persönliche Referenten von Behördenleitern müssen nicht ausgeschrieben werden. Doch nun will Faeser offenbar weitere Ausnahmen: So sollen künftig auch Büroleitungs- und Pressesprecher-Posten nicht mehr ausgeschrieben werden. Die Begründung: Bei den Stellen handle es sich „um Vertrauenspositionen, die ein besonderes, sich von anderen Stellen deutlich abhebendes Vertrauensverhältnis erfordern. Dies rechtfertigt eine Ausnahme von der Stellenausschreibungspflicht.“

Besonders brisant am Entwurf der neuen Verordnung ist darüber hinaus ein kleines Wort. So soll es künftig heißen, dass Stellenausschreibungen „insbesondere“ in den beschriebenen Fällen nicht nötig seien. Das heißt: Es sind weitere Ausnahmen jenseits der beschriebenen Fälle möglich. Das bestätigt Faesers Innenministerium auf BI-Anfrage: „Es hat sich gezeigt, dass den Erfahrungen nach neben den in § 4 Absatz 2 BLV aufgeführten Stellen ein weiterer Bedarf für ein Absehen von der Stellenausschreibungspflicht in ähnlich gelagerten Fällen (z.B. besonderes Vertrauensverhältnis) bestehen kann. Diese Erfahrungswerte werden derzeit im Ressortkreis erörtert und abgestimmt.“

Hier wird staatliches Handeln nicht nur zur Willkür, sondern hier machen sich Amtsinhaber den Staat für sich und ihre Wasserträger zur Beute. Mit den im Grundgesetz Artikel 33 vorgegebenen Kriterien von „Eignung, Befähigung und fachliche Leistung“ hat das nicht mehr viel zu tun. Denn diese Kriterien werden offenbar sukzessive ersetzt durch die Kriterien „Parteibuch, Stromlinientreue, Inkompetenz“. Oder in Orwellscher Sprachregelung: „Parteibuch ist Eignung.“

Vorauseilend haben einige rote und grüne Minister denn auch schnell noch vor den Neuwahlen Fakten geschaffen.

Diese Beispiele dürften nur die Spitze eines Eisbergs an personalpolitischer Gutsherr(inn)en-Willkür sein. Was das für das Ansehen des Staates im Volk, was das für das Berufsethos der Begünstigten und der anderen, der seriösen Staatsdiener, bedeutet, kann man sich ausmalen.

Da darf man nur hoffen, dass Faesers Pläne und Entwürfe mit der Neuwahl des Bundestages aufgrund des Diskontinuitätsprinzips verfallen bzw. eine neue Regierung so manche Verirrung zurückschraubt. Wenn sie es denn tut und nicht nach dem früheren, 1991 neu aufgelegten Slogan zur Werbung bzw. zur Umbenennung eines Schoko-Riegels handelt: „Raider heißt jetzt Twix. Geändert hat sich nix.“

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