Wir haben hier auf TE ein Jahr lang regelmäßig mit mehr als zehn Beiträgen über den Skandal um die willkürliche (Straf-)Versetzung des Spitzenbeamten Arne Schönbohm durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) berichtet. Arne Schönbohm, bis Herbst 2022 Präsident des Bundeamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), war von ZDF-Krawallo Jan Böhmermann in dessen Sendung vom 7. Oktober 2022 unterstellt worden, er, Schönbohm, habe seltsame Kontakte zu Kreisen um den russischen Geheimdienst gepflegt.
Beweise dafür gab es nicht, auch eine dienstrechtlich höchst fragwürdige, ja rechtswidrige Anfrage des Bundesministeriums des Inneren (BMI) beim Verfassungsschutz hatte nichts ergeben, was die Unterstellungen gegen Schönbohm erhärtet hätte. Aber all die Unterstellungen reichten Nancy Faeser aus, Schönbohm umgehend von seinen BSI-Aufgaben zu entbinden und nach ministeriellen Tricksereien um Schönbohms Besoldung auf einen anderen, weitaus unbedeutenderen Posten zu entsorgen. Sprich: quasi zur Strafe die Leitung der kleinen Bundesakademie für öffentliche Verwaltung zu übertragen.
Aus der Causa „Schönbohm“ wurde längst eine Causa „Faeser“
Schönbohm hatte damals sofort ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst angestrengt. Er ließ sich von dem renommierten Hamburger Anwalt Prof. Dr. Christian Winterhoff vertreten. Faeser indes leitete kein Disziplinarverfahren ein. Sie wusste wohl zu gut, dass ein solches Verfahren die Vorwürfe gegen Schönbohm nicht erhärten würde. Faeser wurde auch vom Parlament, hier vom Innenausschuss des Bundestages, aufgefordert, Stellung zu nehmen. In ihrer Selbstherrlichkeit ließ Faeser bereits angesetzte Termine mit fadenscheinigen Gründen verstreichen. Einmal aus angeblich gesundheitlichen Gründen – dies allerdings an einem Tag, an dem sie in Wiesbaden ein Interview im Rahmen des hessischen Landtagswahlkampfes gab.
Mittlerweile schien Gras über die Sache gewachsen zu sein. Faesers Weste blieb zumindest in der Causa Faeser/Schönbohm offiziell weiß, was ihr bei der Wahl zum Hessen Landtag, wo sie mit Rückfahrticket nach Berlin als SPD-Spitzenkandidatin angetreten war, aber nichts half. Denn sie schmierte dort auf windige 15,1 SPD-Prozente und Platz 3 ab. Dies allerdings nicht nur wegen ihres Umgangs mit Schönbohm, sondern wegen ihrer undurchsichtigen und verworrenen Politik in Sachen Migration und Antisemitismus.
Schweigegeld – wie auf Sizilien oder in Kalabrien?
Und nun das: Mehrere Zeitungen berichten, dass Faeser dem strafversetzten Arne Schönbohm ein Schweigegeld vom mindestens 20.000 Euro geboten habe, wenn er die Sache um die Strafversetzung auf sich beruhen lasse.
Laut einem Bericht der „Bild“ soll Arne Schönbohm nach einer außergerichtlichen Einigung Geld vom Ministerium erhalten haben – damit er zu dem ganzen Vorgang schweigt. Laut „Bild“ soll es eine Stillschweigensvereinbarung bereits vom 17. Januar 2023 geben. Aus Sicht von „Bild“ bestätigte eine BMI-Anwältin, dass eine „außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien“ bestehe, über die Stillschweigen vereinbart worden sei. Unklar sei laut „Bild“, wie hoch die vermeintliche Geldsumme an ihn sei. Es könne sich laut Schätzung um mindestens 20.000 Euro handeln, so „Bild“. Sowohl Faesers Ministerium als auch Schönbohm wollten sich gegenüber der „Bild“ zu möglichen Vereinbarungen nicht äußern. Allerdings ist anzunehmen, dass „Bild“ ziemlich richtig liegt. Denn läge „Bild“ daneben, hätte Faeser längst eine Unterlassungsklage inszeniert.
All dies mutet mafiös an. Denn man muss annehmen, das BMI bzw. Faeser waren doch nicht so ganz sicher, dass alles im Umgang mit dem ehemaligen BSI-Chef seine Richtigkeit hatte. Faesers „Glück“ heute ist: Das allgemeine Polit-Chaos rettet sie über die Runden. Und die Wurstigkeit ihres Chefs, des Kanzlers Olaf Scholz, oder gar dessen Vergesslichkeit, lassen Faeser weiter ihr Unwesen treiben.
Allerdings bleibt die ganze Sache ein Skandal, der zum Himmel stinkt. Vor allem wenn von „Schweigegeld“ die Rede ist, dann liegt die Assoziation zu „ehrenwerten“ Gesellschaften und Clans wie Mafia/Cosa Nostra, Camorra und ’Ndrangheta nicht so ganz weit. Schönbohm mag sich mit dem Schweigegeld abgefunden haben. Wir wissen allerdings nicht, warum er das tat. Denn die Summe von 20.000 Euro kann es kaum gewesen sein. Das ist ein Betrag, der weniger als zwei Brutto-Monatsgehälter seiner Besoldungsgruppe B8 ausmacht. Möglicherweise hat er auch zugestimmt, weil er öffentlich nicht noch weiter durch die Gazetten gezogen werden oder weil er selbst wieder seinen inneren Frieden finden wollte.
Schweigegeld und Rechtsstaat passen nicht zusammen
„Schweigegelder“ indes haben in Rechtsstaat und Staatsverwaltung nichts zu suchen. Sonst ist die „BRD“ eine Bananen-Republik Deutschland. Entweder ist etwas dran an Vorwürfen gegen einen Beamten, dann gehören sie aufgeklärt und völlig transparent disziplinarrechtlich Konsequenzen gezogen. Oder es ist nichts dran, dann gehört ein Bediensteter rehabilitiert. Ein Dienstherr oder in diesem Fall eine Dienstherrin hat hier eine Fürsorgepflicht gegenüber einem ihr Unterstellten. Mit einem 20.000-Euro-Griff in einen ministeriellen Verfügungsfonds ist es nicht getan, zumal das wie „Schwarze Kasse“ anmutet. Weiß der Bundesfinanzminister davon?
Im Übrigen riecht „Schweigegeld“ nach Erpressung und Bestechung, ja mehr noch nach mafiösen Attitüden. Eine Bundesinnenministerin, die als solche per definitionem zudem oberste ministerielle Hüterin der Verfassung ist, muss jeden noch so geringfügigen Verdacht einer Verletzung ihrer Pflicht als Hüterin des Rechtsstaates aufklären oder den Hut nehmen. Wenn ihr der Koffer schon nicht von einem Wischi-Waschi-Laissez-faire-Bundeskanzler vor die Tür gestellt wird.