Nein, es bedurfte eigentlich keines Beweises, dass eine sich avantgardistisch gebende Minderheit der (weißen!) Menschheit pseudointellektuelle Flachbohrungen vornimmt. Vor gut einem Jahrzehnt konnte man noch mitleidig grinsen, wenn die sozialistische Abgeordnete Doris Stump aus der Schweiz 2010 im Europarat den Begriff „Mutter“ als diskriminierenden Begriff bezeichnete, weil er die Vorstellung von der Frau als Sexobjekt impliziere (Europarat-Dokument 12267).
Das Grinsen aber verging einem, als sich EU-Länder anschickten, nicht mehr von Mutter/Vater zu sprechen, sondern von „parent 1 und 2“ (englisch/französisch), „progenitor A und B“ (spanisch), „ouder 1 und 2“ (niederländisch) oder „Elter 1 … 2“ usw. In England wurde – übersetzt ins Deutsche – aus „Muttermilch“ verschiedentlich bereits „Menschenmilch“ oder „Brustmilch“. Eine ganz schlaue Dame der „grünen“ Heinrich-Böll-Stiftung namens Stefanie Lohaus hatte mit Blick auf Leihmütter am 13. November 2015 bei einer Podiumsdiskussion noch eine andere Idee: „Wir brauchen eine Abschaffung des Verbots und stattdessen ein Arbeitsrecht für Eizellenarbeiter_innen.“ Linke Blätter sprechen bei „Frau“ bereits von „Mensch mit Gebärmutter“. Und angeblich können auch Männer schwanger werden und Kinder gebären. Entsprechende Emoji gibt es bereits. Männer als Mütter? Zum Beispiel, indem sie alle anatomisch vorhandene Männlichkeit opfern, um die dafür vorhandenen Blutgefäße in eine eingepflanzte Gebärmutter umzuleiten. Nur mit der „Brustmilch“ wird es wohl etwas schwierig.
Sind diese dekadenten Beispiele Geschichte? Nein! Eine Minderheit der weißen Menschheit lässt nicht locker in ihrem paranoiden Bemühen, Zweigeschlechtlichkeit zu dekonstruieren. Dass diese Minderheit nicht an die gottgegebene Zweigeschlechtlichkeit („als Mann und Frau schuf er sie“) glaubt? Geschenkt! Aber diese Minderheit will auch nicht wahrhaben, dass die Zweigeschlechtlichkeit eine große Errungenschaft der Evolution ist. Anders herum: Ohne Zweigeschlechtlichkeit hätte es keine Evolution gegeben. Auch keinen „homo sapiens sapiens“, wie er nun euphemisierend heißt.
Nun also der Muttertag 2023: Seit 1914 gibt es ihn offiziell – eingeführt in den USA, nicht von Hitler. Früher schon hatte Heinrich III. im 13. Jahrhundert den „Mothering Sunday“ ausgerufen. Das ist ein paar „woken“ Zeitgenossen zuwider. Den Aufschlag dazu lieferten zwei ARD-Tagesschau-Hauptstadtredakteurinnen ausgerechnet am 1. April 2023 – aber nicht als April-Scherz: Im Zusammenhang mit Sonderurlaub nach einer Geburt führten eine Sarah Frühauf und eine Viktoria Kleber den Begriff „entbindende/gebärende Person“ ein – und meinen damit eine Mutter.
Also demnächst doch ein „Tag der entbindenden Person“? Womit natürlich nicht Hebammen oder Geburtshelfer gemeint sind.
Katholische Kita ebenfalls auf der „woken“ Woge
Eine katholische Kita des Bistums Fulda (St. Hubertus in Amöneburg-Mardorf) nahm sich das so sehr zu Herzen, dass sie die Kinder entgegen früherer Praxis keine kleinen Geschenkbasteleien für Mama mehr anfertigen ließ. In einem Brief an die Eltern schrieben die Erzieher: Die Konstellation Mutter/Vater/Kind sei nicht mehr die Norm in heutigen Familien. Wörtlich: „In der heutigen Zeit, in der die Diversität einen immer höheren Stellenwert erhält, möchten wir diese vorleben und keinen Menschen ausschließen“, so das Schreiben. Das Bistum Fulda erklärte dann eilfertig, das Kita-Team habe „bereits mit einem zweiten Schreiben reagiert und um Entschuldigung gebeten“. Kita-Team und Elternbeirat seien im Dialog: „Man ist sich einig, dass das ursprüngliche Schreiben unglücklich und damit falsch formuliert war.“
Kindertagesstätte und das Bistum stellten klar, „dass die Kita auch weiterhin ein katholisches Profil hat und sich für das christliche Familienbild einsetzen wird, das die Rolle von Vater und Mutter mit einbezieht“. Andere Lebensmodelle und Realitäten würden aber nicht ausgeschlossen. Offenbar sind inklusive Stuhlkreise angesagt. Ob man dabei an die 32 Personen (entsprechend 0,0017 Prozent) gedacht hat, die sich in der 1,8-Millionen-Stadt Hamburg beim Standesamt mit „divers“ eintragen ließen? Welch windelweiche Reaktion des Trägerbistums! Man stellt sich vor, wie der „Löwe von Fulda“, der 2000 verstorbene Erzbischof Johannes Dyba, hier reagiert hätte.
Und dann auch noch das „Selbstbestimmungsgesetz“ der „Ampel“
Das jetzt mit 69-Seiten-„Referentenentwurf“ vorgelegte „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ der „Ampel“-Ministerien für Justiz (FDP-geführt) und Familie („grün“ geführt) treibt es auf die Spitze. Danach kann man gegebenenfalls gegen den Willen der Eltern bereits ab dem Alter von 14 Jahren einmal jährlich (!) durch „Selbstauskunft“ seine geschlechtliche Identität beim Standesamt ändern.
In diesem Entwurf finden sich in § 8 („Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften zu Gebär- und Zeugungsfähigkeit“) zudem zu „Mutter/Vater“ so verquaste Definitionen wie
„… Person,
1. die schwanger oder gebärfähig ist,
2. die schwanger oder gebärfähig werden will,
3. die ein Kind geboren hat oder stillt oder
4. bei der eine künstliche Befruchtung durchgeführt wird oder der Eizellen oder Embryonen entnommen oder übertragen werden.“
„…Person,
1. die zeugungsfähig war oder ist,
2. die ein Kind gezeugt hat oder hätten zeugen können, oder
3. die Samenzellen spenden will, gespendet hat oder der Samenzellen entnommen werden.“
In den Erläuterungen zum SBGG lesen wir auf Seite 54 die folgenden erhellenden (?) Passagen:
Mutter kann werden …
„– Eine gebärende Person mit einer von ihrem Geschlechtseintrag abweichenden Geschlechtsidentität oder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die vor oder nach der Geburt des Kindes ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister von „weiblich“ zu „männlich“ geändert hat.
– Eine gebärende Person mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die vor oder nach der Geburt des Kindes ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister von „männlich“ zu „weiblich“ geändert hat.
– Eine gebärende Person, deren Geschlechtseintrag weder mit „männlich“ noch mit „weiblich“ angegeben ist, unabhängig davon, ob eine Änderung des Eintrags im Personenstandsregister (vor oder nach der Geburt des Kindes) vorgenommen wurde. Dagegen kann eine nicht gebärfähige Person mit einer von ihrem Geschlechtseintrag abweichenden Geschlechtsidentität, die vor oder nach der Geburt des Kindes ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister von „männlich“ zu „weiblich“ geändert hat, nicht die Elternstelle der Mutter gemäß § 1591 BGB einnehmen.“
Als Vater kann festgestellt werden:
„– Eine zeugende Person mit einer von ihrem Geschlechtseintrag abweichenden Geschlechtsidentität und mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die vor oder nach der Geburt des Kindes ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister von „männlich“ zu „weiblich“ geändert hat.
– Eine zeugende Person mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die vor oder nach der Geburt des Kindes ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister von „weiblich“ zu „männlich“ geändert hat.
– Eine zeugende Person, deren Geschlechtseintrag weder mit „männlich“ noch mit „weiblich“ angegeben ist, unabhängig ob eine Änderung des Eintrags im Personenstandsregister (vor oder nach der Geburt des Kindes) vorgenommen wurde.“
Übrigens: Wer Trans-Personen anders anspricht, als diese es wollen, auch wenn sie es früher waren (zum Beispiel Frau/Herr, männlicher oder weiblicher Vorname), kann laut „Offenbarungsverbot“ (§13) eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro (§14) verpasst bekommen.
Nein, Schluss mit Satire! Hinter all dem steckt ein kulturmarxistischer Glaubenssatz. Bereits Karl Marx wollte die klassische Vater-/Mutter-/Kind-Familie zertrümmern, weil er sie als reaktionären Hort des Widerstandes gegen staatliche Verfügungen betrachtete. In seiner Nachfolge haben die Neomarxisten der 1968er die „bürgerlich-kapitalistische“ Familie zum Instrument der Unterdrückung erklärt. Mit der Gender-Ideologie wird die Ehe zwischen Mann und Frau schließlich generell infrage gestellt, ja es wird postuliert, dass jeder/jede/jedes seine geschlechtliche Identität selbst bestimmen könne. Hier geht es also um ein anderes Menschen- und Familienbild – um das Menschenbild eines „rosa Marxismus“.