Den ersten Teil können sich alle Leser sparen, die meinen, sich in der Materie des Bundestagswahlrechts gut auszukennen. Dazu ein kleiner Test: Wie war es möglich, dass die CDU bei der letzten Bundestagswahl vier Überhangmandate erreichte und dazu (und nicht dafür!) noch 13 der 29 Ausgleichsmandate?
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag hat jeder wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen: Mit der Erstimmen wird ein Direktkandidat in einem Wahlkreis gewählt. Da Deutschland aktuell in 299 Wahlkreise eingeteilt ist, sitzen im deutschen Bundestag maximal 299 direkt gewählte Abgeordnete. Die Zahl kann sich etwas nach unten entwickeln, wenn direkt gewählte Kandidaten aus dem Bundestag aus unterschiedlichen Gründen ausscheiden. Sie können nur durch sogenannte Listenkandidaten der jeweils gleichen Partei ersetzt werden.
Das Bundestagswahlgesetz sieht vor, dass der Bundestag 2017 gleichmäßig mit 299 Direktkandidaten und 299 Listenkandidaten zu besetzen ist. Das wird als Kompromiss zwischen Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht gesehen. Es gibt nun keine Bundesliste, sondern nur Landeslisten der Parteien und Wählervereinigungen. Da kommen nach dem bundesweiten Ergebnis der Zweitstimmen in der Reihenfolge auf den Listen die einzelnen Kandidaten der Parteien nach einem Länderproporz zum Zuge. Das ist kompliziert, führt aber immer dazu, dass das Gesamtergebnis in Deutschland über die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag und damit auch die Regierungsbildung entscheidet.
Am Wahlabend sind das Zweitstimmen-Ergebnis und damit die Mandatsverteilung schnell bekannt. Die Anzahl der Abgeordneten und wer im Bundestag sitzt wird viel später amtlich. Bei knappen Erststimmen-Ergebnissen ist mit viel mehr Wahlanfechtungen zu rechnen als bei einem bundesweit knappen Zweitstimmenergebnis. Ein einziges erfolgreich angefochtenes Wahlkreis-Ergebnis kann dann zur Wiederholung der gesamten Bundestagswahl führen. Dazu am Beispiel des Wahlkreises 15 später mehr.
Eine Einschränkung des Verhältniswahlrechts ergibt sich aus der 5%-Klausel. Sie besagt, dass Parteien die bundesweit fünf Prozent der Wählerstimmen nicht erreichen, keine Mandate für den Bundestag bekommen. Eine Ausnahme davon wiederum ist, dass einer Partei, die drei Direktmandate bundesweit erringt, auch mit weniger als fünf Prozent Stimmen Bundestagsmandate nach ihrem Zweitstimmenanteil zugeteilt werden. Hätte z. B. die FDP 2013 mit 4,8 Prozent Zweitstimmen irgendwo drei Direktmandate erkämpft, dann wäre sie mit fast 30 Abgeordneten in den Bundestag eingezogen. Einzelne Gewinner von Wahlkreisen sind in jedem Fall im Bundestag.
Überhangmandate und Ausgleichsmandate
Hat nun eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreis-Gewinner, als ihr Abgeordnete nach dem maßgeblichen Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, dann ergeben sich sogenannte Überhangmandate. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes 2012 müssen die Überhangmandate als angeblicher Verstoß gegen das Verhältniswahlrecht ausgeglichen werden. 2013 entstanden vier Überhangmandate der CDU in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland, weil dort die CDU alle Wahlkreise holte und damit schon 50 Prozent der diesen Bundesländern zustehenden Mandate hatte.
Wenn nun das Zweitstimmen-Ergebnis einschließlich der anteiligen Zurechnung der Stimmen für die Parteien, die die 5%-Hürde nicht geschafft haben, deutlich unter 50 Prozent liegt, entstehen Überhangmandate. Die Überhangmandate können aber auch auf extrem komplizierte Weise ganz anders entstehen. Das war 2013 in Bayern bei der CSU der Fall. Drei Überhangmandate der CSU haben damals zu einer großen Anzahl von Ausgleichsmandaten auch bei den anderen Parteien einschließlich der CDU geführt.
Eine verblüffende Rechnung:
Die CDU hat 2013 (im Vergleich zu 2009) folgende Mandate gewonnen.
Direkt durch Wahlkreis-Gewinne 191 (173)
durch Listen-Zuteilung 64 ( 21)
zusammen 255 (194)
Von den 64 „Listenabgeordneten“ der CDU kamen 2013
13 durch Ausgleichsmandate in den Bundestag und
50 durch „Beute“ von anderen Parteien, die an der 5%-Hürde scheiterten
63 waren das zusammen
und damit fast genau so viele, wie die CDU Listenmandate errungen hat.
Diese vom jeweiligen Parteiwillen besonders abhängigen Abgeordneten sind entgegen dem Wählerwillen in das Reichstagsgebäude als Abgeordnete eingezogen.
„Schöne Aussichten“ auf die Bundestagswahl 2017
Nun zur Erststimmenfalle, in die als prominentestes Opfer Angela Merkel bei der Bundestagswahl in diesem Jahr stolpern kann. Bitte beachten: Die folgende Berechnungen sind keine Prognose, sondern eine nicht völlig abwegige Fallstudie.
Folgende Annahmen:
1. Die CDU erreicht in Mecklenburg Vorpommern 33 Prozent der anrechenbaren Zweitstimmen.
2. Die CDU-Kandidaten gewinnen vier der sechs Wahlkreise.
3. Einen Wahlkreis gewinnt die SPD und einen die AfD, und da ausgerechnet den Wahlkreis 15 Greifswald I Stralsund Rügen, den zuletzt Angela Merkel haushoch gewonnen hat.
Die Rechnung, sie könnte auch Abrechnung genannt werden, sieht dann folgendermaßen aus:
Die CDU hat vier Wahlkreise und damit vier Bundestagsmandate gewonnen. Mecklenburg-Vorpommern stehen insgesamt 13 Bundestagsmandate zu. 33 Prozent von 13 sind auch vier Mandate.
Davon die schwerwiegende Folge:
Listenplätze der CDU in Mecklenburg-Vorpommern kommen nicht zum Zuge, und damit auch nicht Angela Merkel auf CDU Listenplatz Nummer 1.
„Eine nicht ganz abwegige Fallstudie“ – wie gesagt. Dazu ein paar konkrete Daten:
Bei der letzten Landtagswahl in Mecklenburg Vorpommern lagen auf dem Gebiet des Bundestagswahlkreises 15, also dem mit der Wahlkreiskandidatin Angela Merkel, die CDU und die AfD mit jeweils etwa 25 Prozent der Stimmen etwa gleichauf.
Natürlich ist eine Landtagswahl keine Bundestagswahl, aber die AfD-Wähler entscheiden sich auch bei Landtagswahlen weit überwiegend bundespolitisch. Typisch für die AfD-Wähler ist bisher auch, dass sie Erst- und Zweitstimmen selten splitten.
Bei der Bundestagswahl 2013 hatte Angela Merkel einen erheblichen Amtsbonus. Sie lag mit 56 Prozent Erststimmen in ihrem Wahlkreis weit über dem Zweitstimmen-Ergebnis der CDU mit 45 Prozent Ob sie diesen offensichtlichen Amtsbonus jetzt und dann im Herbst 2017 noch hat, ist offen.
Angela Merkel spricht von ihrem Heimatwahlkreis. Das klingt wie Heimspiel, ist es aber nicht. Es sieht von weitem nur so aus. Angela Merkel hat mit Mecklenburg-Vorpommern und ihrem Wahlkreis im Norden von Mecklenburg-Vorpommern persönlich nichts zu tun. Sie ist in Hamburg geboren, im DDR-Bezirk Potsdam als Teil des damals nicht mehr existierenden Landes Brandenburg aufgewachsen, wohnt in Berlin und hat in Brandenburg ein Ferienhaus, was in den neuen Bundesländern Datsche genannt wird. Auch die Landschaft Uckermark, in der sie von den Medien oft verortet, aber selten angetroffen wird, gehört fast ausschließlich zu Brandenburg und nur ein klein-wenig zu Mecklenburg-Vorpommern. Der Wahlkreis in Mecklenburg-Vorpommern wurde Angela Merkel ganz schlicht angeboten, als sie nach der Wende einen solchen irgendwo suchte, um in den Bundestag zu kommen.
Auch der AfD-Kandidat ist mit dem Parteivorsitzenden Leif Eric Holm als gebürtiger Mecklenburger nur ein „Zugereister“ in diesen Wahlkreis. Er hat aber naturgemäß mehr Zeit für die örtliche Wahlkreisarbeit, die sich vor allem bei den Erststimmen niederschlagen kann. Schon bundesweit ist es ein Handicap für Angela Merkel gegenüber dem SPD-Konkurrenten Schulz, der schon jetzt, frei von politischen Ämtern und Koalitions-Rücksichtnahmen durch Deutschland tingelt.
Wenn die AfD im Wahlkreis 15 – wie zu erwarten – eine Art „Haustürwahlkampf“ mit dem in Öffentlichkeitsarbeit erfahrenden ehemaligen Radiomoderator Holm macht, kann Angela Merkel schwerlich direkt an Ort und Stelle dagegen halten. „An Ort und Stelle“ bedeutet bei diesem Wahlkreis: Viele weitverstreute mittelgroße und kleine Gemeinden. Interessierte sollten den Wahlkampf im Wahlkreis 15 im Norden Deutschlands gut im Auge behalten.
Wenn du denkst, es geht nicht mehr kommt irgendwo ein Lichtlein her
Das Lichtlein für Angela Merkel könnte ein Ausgleichsmandat sein. Das Glückslicht kann sowohl aus Bayern als auch aus einem anderen Bundesland kommen. Selbst wenn die CDU in verschiedenen Bundesländern bis zu 20 Überhangmandate gewinnt, nutzt das Angela Merkel auch nicht mehr, denn es ergeben sich daraus keine Ausgleichsmandate für die CDU. Ganz anders in Bayern. Wenn da die CSU zwar alle Wahlkreise gewinnt, aber „nur“ 45 Prozent der anrechenbaren Zweitstimmen erreicht, dann bekommt sie zusätzlich zu den 46 Direktmandaten rund vier Überhangmandate.
Vier Überhangmandate haben bei der Berechnung der Ausgleichsmandate eine enorme Hebelwirkung. Sie ergeben eine „Überschuss“ von 8,7 Prozent. Der muss bei den anderen Parteien einschließlich der CDU ausgeglichen werden. Wenn der CDU auf Grund des Zweitstimmen-Ergebnisses 170 bis 200 Mandate zustehen würden, dann bekäme die Partei zusätzlich 15 bis 17 Mandate. Davon würde sicher eins für die CDU in Mecklenburg-Vorpommern und Angela Merkel als Spitzenkandidatin abfallen.
Etwas Ähnliches könnte in einem der jungen Bundesländer passieren, wenn die AfD dort der CDU alle Wahlkreise bei etwa 33 Prozent der Zweitstimmen abnimmt. Auf Grund der letzten Landtagswahlen käme am ehesten Sachsen-Anhalt dafür infrage. Auch da recht unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
Aber zurück zum Wahlkreis 15 mit der Direktkandidatin Angela Merkel für die CDU. Ihr Erststimmen-Ergebnis und das ihres Konkurrenten Leif-Eric Holm von der AfD könnte so äußerst knapp sein, dass es von der zweitplatzierten Partei wegen behaupteter Wahlmanipulationen oder auch Wahlbehinderungen vor der eigentlichen Wahl angefochten wird. Was schon jetzt da gerade gegen die AfD läuft, schreit förmlich nach internationaler Wahlbeobachtung durch die OSZE.
Was wäre das für ein Wahlabend am 24. September 2017:
Es stände vielleicht schnell fest, ob die Union mit Angela Merkel als Spitzenkandidatin Martin Schulzens SPD geschlagen, aber es bliebe lange offen, ob die jetzige Bundeskanzlerin überhaupt ein Mandat errungen hat. Ein Trost wäre dann, dass laut deutschem Grundgesetz sie auch als Bundeskanzlerin erneut gewählt werden kann, ohne ein Bundestagsmandat zu haben. Wenn Schulz sie doch nicht schlagen hätte können.
Diplom-Kaufmann Dieter Schneider, Jahrgang 1941, studierte in Frankfurt am Main. Nach sieben Jahren Management-Tätigkeit als Angestellter brachte er als selbständiger Unternehmensberater und Journalist den monatlichen branchenspezifischen Information- und Beratungsdienst MARKTLÜCKE heraus, den er ununterbrochen Anzeigen- und PR-frei über 40 Jahre für mehrere tausend Leser allein schrieb. Zum Schluss fasste er seine Managementerfahrungen im Markt für Beautydienstleistungen in einer Reihe von Themenmagazinen zusammen. Jetzt ist sein Arbeitsschwerpunkt Wahlforschung.