Die Ampel-Regierung hat sich schon in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekannt, das bestehende Transsexuellengesetz endgültig abschaffen zu wollen, um es durch ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Am Donnerstag, den 30. Juni, mehr als ein halbes Jahr später, stellten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) nun die Eckpunkte des neuen Gesetzes bei der Bundespressekonferenz vor. Die Koalitionspartner stellten dabei ausschweifend dar, warum das alte Gesetz abgeschafft werden muss – zu den gesetzlichen Änderungen gab es wenig neue Informationen. Dafür taten sich einige Fragen auf.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll sich laut Familienministerin Paus ausschließlich auf die Änderung des Personenstandes und des Vornamens beziehen, für welche künftig eine einfache Erklärung vor dem Standesamt ausreichen soll. Bei Minderjährigen sollen bis zum 14. Lebensjahr die Eltern über die Änderungen entscheiden, ab 14 könne das Kind dann mit der Zustimmung der Eltern selbst entscheiden. Sollten die Eltern dem Identitätswechsel nicht zustimmen, soll das Familiengericht die Entscheidung im Sinne des „Kindeswohls“ treffen. Weiter beinhalte das Gesetz „ausdrücklich“ keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden Operationen, dafür aber ein „bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot“. Es soll dafür Sorge tragen, dass der Identitätswechsel nicht gegen den Willen des Betroffenen „vorsätzlich ausgeforscht“ und offenbart wird.
Die FDP ist sehr stolz auf ihr Gesetz
Marco Buschmann fügte all diesen bereits im Koalitionsvertrag veröffentlichten Vorhaben keine weiteren Informationen hinzu – wiederholte sie nur in anderen Worten. Dafür ließ auch er es sich nicht nehmen, noch einmal zu betonen, warum das Gesetz ein dringend benötigter Fortschritt für unser Land und eine löbliche Errungenschaft der Ampel-Koalition ist: „Wir lösen ein Stück weit ein Versprechen ein, unser Land freier, offener und moderner zu machen“. Die Pathologisierung durch das bestehende TSG sei durch nichts zu rechtfertigen, „in Medizin und Psychotherapie ist die Debatte längst entschieden“ – womit der FDP-Politiker wohl auf den Fakt anspielt, dass das Krankheitsbild „Transsexualismus“ im neuen internationalen Klassifikationswerk der WHO, dem ICD-11, abgeschafft wurde. Bislang wurde es im Kapitel „Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen“ als Störung der Geschlechtsidentität aufgeführt. In der seit Januar 2022 gültigen Neuausgabe heißt Transsexualität nun „Genderinkongruenz“ und wird unter dem Abschnitt „Zustände mit Bezug zur sexuellen Gesundheit“ aufgeführt. Statt dem Wunsch, als Angehöriger des anderen anatomischen Geschlechts zu leben, heißt es nun, es gebe eine „Inkongruenz zwischen dem empfundenen Geschlecht und dem zugewiesenen Geschlecht“. Davon abgesehen zeigt auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) in ihren Publikationen regelmäßig, dass sie ein enger Weggefährte der woken LGBTQ-Community ist. Biologische Merkmale werden durch Sprechakte ersetzt; Juristerei und Sprechkunst triumphiert über Natur.
So werden Frauen schutzlos
Neben der Verweigerung sich mit dieser berechtigten Sorge – in England und den USA ist bereits mehrfach zu solchen Vorkommnissen in den lokalen Medien berichtet worden – der Bürger zu befassen, bewies die Familienministerin auch im folgenden eher Unkenntnis als Fachwissen. Angesprochen auf den massiven Anstieg von jungen Mädchen in der Pubertät, die plötzlich und unvermittelt ihr Geschlecht wechseln wollen, gab sie an, keine „belastbaren und verlässlichen“ Zahlen zu haben – und: „Ehrlich gesagt, sind uns die Zahlen aber auch ziemlich egal. Uns ist allen klar es ist kein Massenphänomen“. Das würde sie vielleicht anders sehen, wenn ihr bekannt wäre, dass die Zahl solcher jungen Mädchen in der ganzen westlichen Welt um 4.000 Prozent gestiegen ist – dass in manchen Klassen inzwischen 4-5 Mädchen sitzen, die sagen, sie wollen trans sein. Paus habe „bei der Vorbereitung auch mal gesehen“, dass es viele junge Mädchen geben soll, sie hat aber auch „mal“ Zahlen gesehen, dass es mehr Jungen betreffen soll. In Bezug auf Jugendliche kann das aber nicht gewesen sein, denn hier sind Mädchen eindeutig und bewiesenermaßen in der Überzahl – laut Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte sind sogar 85 Prozent Mädchen.
Mit dem Skalpell Jugendliche umformen
In Deutschland werden sehr wohl geschlechtsangleichende Operationen an Jugendlichen durchgeführt – minderjährigen Mädchen werden chirurgisch Brüste, Gebärmutter und Eierstöcke entfernt, und dass mit wachsender Zahl bereits bei 14-, 15- und 16-Jährigen. Insgesamt ist die Zahl der Operationen an 15- bis 20-Jährigen in deutschen Krankenhäusern in nur 15 Jahren um das Fünfzehnfache angestiegen. Zahlen, die wohl weder Buschmann noch Paus kennen, aber dringend kennen sollten. Doch man darf bezweifeln, dass sie sie überhaupt hören wollen. Beide scheinen völlig überzeugt davon, dass sie mit dem Selbstbestimmungsgesetz etwas Gutes und Richtiges tun – Zweifel und Fragen werden ignoriert und mit dem Verweis auf Individualität, Kindeswohl sowie Menschen- und Grundrechte abgebürstet.
Aber egal, wie oft SPD, FDP und Grüne solche Phrasen auch dreschen: Der Kinderschutz wird durch das Gesetz zum Wohl einer vermeintlichen Selbstbestimmung und zum Leidwesen vieler psychisch angeschlagener Kinder und Jugendlicher geopfert. Das gilt auch, wenn das Gesetz wirklich nur die Personenstandsänderung betrifft – wenn ein Schritt getan wird, ist der andere nämlich nicht mehr weit. Und die Frage, welche Hürden in Zukunft noch für Operationen übrigbleiben werden, ist auch noch offen. Im Koalitionsvertrag steht, dass die Krankenkassen die Kosten für geschlechtsangleichende Operationen künftig verpflichtend übernehmen müssen. Bislang taten sie das nur, wenn sich der Betroffene mindestens sechs Monate und mindestens 12 Sitzungen à 50 Minuten psychotherapeutisch behandeln ließ – bei Minderjährigen galten noch strengere Voraussetzungen. Es steht nun zu befürchten, dass auch diese letzten Hürden wegfallen können. Lisa Paus und Marco Buschmann wiegelten das Thema mit Verweis auf Gesundheitsminister Lauterbach ab. Natürlich sollen die Krankenkassen die neue Trans-Mode finanzieren; gerade werden die Beiträge erhöht.
Was nach der Pressekonferenz bleibt, ist der Eindruck, dass sich unsere Politiker die Welt schön malen und wenig Fakten kennen, kennen möchten. Was das bedeuten könnte: Es wird für Erwachsene und Jugendliche in Zukunft aller Voraussicht nach kaum bis gar keine Hürden mehr geben, das Geschlecht zu ändern – bürokratisch und per Skalpell.
Und als neue Abkassierstation: Wer „Deadnaming“ betreibe, also den abgelegten Namen oder das Geburtsgeschlecht eines Transgenders nenne, könne mit einem Bußgeld bestraft werden. So soll Buschmann zufolge ein „Zwangs-Coming-Out“ verhindert werden. Wer also einer Transperson begegnet, sagen wir in einem Laden, und Frau Christina Mohn mit dem alten Namen Christian Mohn anspricht, wie es seit Jahren gelernt ist, wird abgezockt – es soll laut Gesetzentwurf bis zu 2.500 € Bußgeld sein. Wer den grünen Abgeordneten „Tessa“ Ganserer mit seinem früheren Namen „Markus“ anredet – zahlt heftig. So schädigt man ahnungslose Normalos, schafft Unfrieden, stiftet Ärger.
Übrigens: Wer bei der Heirat seinen Namen ändert darf nicht kassieren, wenn er mit seinem Mädchennamen angesprochen wird. Noch nicht.