Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein hat ein gesinnungsdiktatorisches Exempel vorgeführt. Weil er sich mit einem Gutachten und in verschiedenen Vorträgen gegen die Sexualisierung des Aufklärungsunterrichts und gegen die Genderpädagogik ausgesprochen hat, darf der Hamburger Rechtsanwalt und Jura-Professor Christian Winterhoff (47) nicht Richter am siebenköpfigen Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht werden. Auf Vorschlag der CDU sollte Winterhoff vom Landtag aktuell in dieses Amt gewählt werden. Aber es kam anders: Wenige Tage vor der Wahl blockierten CDU, Grüne, FDP und SSW Winterhoffs Wahl. Vor allem die Grünen hatten heftigst gegen Winterhoffs Wahl protestiert. Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen meinte, Winterhoff habe sich zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten gemacht.
Was war geschen? Winterhoff hatte im August 2016 ein Rechtsgutachten verfasst, in dem er die von SchLAu-Teams (SCHLAu =Schwul-Lesbische Aufklärung) und vergleichbaren Gruppierungen mitgestaltete Erziehung von Schulkindern zur Akzeptanz sexueller Vielfalt für verfassungs- und gesetzeswidrig erklärte.
Im Mai 2017 vertrat Winterhoff in Wiesbaden seine Position beim Symposium „Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ im Kurhaus in Wiesbaden. Dieses Symposium war vom Verein „Demo für alle“ organisiert worden. „Demo für alle“ tritt vor allem gegen die „Ehe für alle“ und für den Schutz ungeborenen Lebens ein. In linken Kreisen und in der LSBTTIQ-Lobby (LSBTTIQ = lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell, queer) gilt „Demo für alle“ als „homophob“, „klerikal“ und „AfD-nah“. Welche Vorstellungen übrigens bei LSBTTIQ von Sexualerziehung vorherrschen, ist in ausgeprägter Form an den Empfehlungen zur Sexualerziehung an den Kitas in Berlin nachzuvollziehen.
Was aber hat Winterhoff wirklich geschrieben bzw. gesagt? Die folgenden Grundsätze seines Gutachtens seien wörtlich zitiert:
„1. Aus den Grundrechten der Schüler und ihrer Eltern folgt, dass der Staat in der Schule hinreichende Neutralität und Toleranz wahren und die erzieherischen Vorstellungen der Eltern achten muss.
2. Die Schule muss jeden Versuch einer Indoktrinierung mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten …
3. Vor diesem Hintergrund erweist sich Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, als verfassungswidrig.
4. Staatliche Vorgaben für die Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität als gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das Indoktrinationsverbot.
5. Im Falle einer indoktrinierenden Sexualerziehung besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung …
13. Schulische Veranstaltungen zum Thema „sexuelle Vielfalt“, wie sie durch schwul-lesbische Aufklärungsteams der Vereine „Haki e. V.“ und „lambda::nord e. V.“ an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, verstoßen gegen geltendes Verfassungs- und Gesetzesrecht (Schulgesetz), wenn damit das Ziel der Vermittlung von Akzeptanz nicht-heterosexueller Verhaltensweisen verfolgt wird …“
So also funktioniert „Jamaika“. Was nicht zur linken, grünen Meinungsdoktrin passt, wird diffamiert, bekämpft, verleumdet. Dass der Ober-Grüne Robert Habeck als Schleswig-Holsteins Stellvertretender Ministerpräsident all dies mitbetreibt, überrascht nicht. Freilich überrascht es auch nicht, dass CDU-Ministerpräsident Daniel Günther hier einknickt. Zu sehr ist Günther permanent damit beschäftigt, nicht nur in Sachen Merkel, sondern auch ideologisch seine grüne Stromlinienförmigkeit zu perfektionieren.