Keine bundesdeutsche Regierung seit 1949 hat bisher die deutsche Gesellschaft so sehr zerklüftet wie die Ampel, die auf Merkels Vorleistungen aufbaut; keine hat die Gesellschaft in viele Opfergruppen und eine Tätergruppe aufgelöst, keine so sehr den gesellschaftlichen Konsens aufgekündigt, keine so desintegrierend, so (positiv) diskriminierend gewirkt, keine so hart an der Benachteiligung der Mehrheit des deutschen Volkes, des Souveräns des Grundgesetzes, gearbeitet.
Die herrschenden linksliberalen Eliten – Linksliberalismus ist Liberalismus ohne Freiheit – dekonstruieren die deutsche Gesellschaft, um eine utopische, klimaneutrale Gesellschaft zu konstruieren, was nur über eine Art von Kommandowirtschaft, Volkserziehung, Veränderung der Demographie und positiver Diskriminierung gelingen kann. Bei ihrer Ankunft in der Realität wird die schönste Utopie allerdings zur Dystopie. So bekannt dieser Fakt ist, so wenig hindert er die linksliberalen Eliten daran, die grüne Transformation voranzutreiben; einer der Kernpunkte besteht in der Auflösung der traditionellen Familie.
Laut Jugendschutzgesetz ist Pornographie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Eigentlich sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, ARD und ZDF, an die Gesetze der Bundesrepublik halten, anstatt sie zu unterlaufen, doch produziert und verbreitet funk, das „deutsche Online-Content-Netzwerk der ARD und des ZDF, das sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 29 Jahren richtet“ (Wikipedia) Sendungen, die sich exzessiv dem Thema Pornographie widmen. Beispielsweise: „Wie ist das PORNOS ZU DREHEN?“ am 12.08.2021, und weil das noch nicht genügte am 27.03.2022 das „Update: Wie ist das PORNOS ZU DREHEN?“ dazu, man will ja schließlich bei so wichtigen Themen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen up to date bleiben und gründlich sein.
Produziert wird die Sendung „Leroy wills wissen“ vom SWR. In der Beschreibung des Inhalts der Sendung heißt es: „Bodo ist Pornodarsteller und verdient mit Sex vor der Kamera sein Geld. Heute habe ich Bodo zum zweiten Mal getroffen und ihm eure Fragen gestellt! Außerdem hat er mir erzählt, weshalb er wegen eines Dreh mal wegen Kindesmissbrauchs angeklagt war.“ Übrigens eine besondere Freude bereitete dem Pornodarsteller und dem Interviewer Leroy die Pornodrehanekdote, in der sich der Trainer einer Jugendsportgruppe darüber beschwerte, dass der Dreh im Freien quasi vor den Augen der jungen Sportler stattfand. Wie spießig aber auch.
In der Sendung „DIE FRAGE“ untersuchten die Reporter bereits am 21.08.2018 das Thema „Wie echt ist ein Porno? | Was machen Pornos mit uns?“ Das Format für Jugendliche, das auch Kindern zugänglich ist, wird übrigens vom Bayerischen Rundfunk produziert. Laut Selbstauskunft geht es dem Bayerischen Rundfunk darum: „Es gibt diese großen, kniffligen Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Das Team von Die Frage schreckt das nicht ab. Mehrere Wochen vertiefen sich Frank Seibert und Lisa-Sophie Scheurell als Reporter:in in ein Thema. Dabei bekommen sie nicht nur einen sehr tiefen Einblick in das Leben und die Erfahrungen der Menschen, die sie in ihren Filmen kennenlernen, sondern auch in ihre Psyche: Wie lebt jemand damit, zwei Menschen bei einem Autounfall getötet zu haben? Warum gibt sich eine junge Frau selbst die Schuld an einer Vergewaltigung?“ Und eben auch, wie toll es ist, Pornos zu drehen.
Andere Sendungen von funk, die sich „an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 29 Jahren“ richten, heißen: „Mein Leben als Transfrau, Trans*-Outing in der Beziehung: Bleiben wir trotzdem zusammen?“, „Intergeschlechtlich: Wie ist es, kein eindeutiges Geschlecht zu haben?“, „Audiopornos: Mein Job in der Pornobranche“, „Wie queer ist die Bundeswehr? – Von Feldjägerinnen und homosexuellen Soldaten“, und schließlich: „Wie sieht ein Orgasmus aus? – Pornos von Pompeji bis YouPorn“ – kaum eine Woche vergeht, in der „Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 29 Jahren“ nicht etwas über Pornographie oder über die Lebens- und Vorstellungswelt der LGBTQ-Welt erfahren. Und all das bezahlen die Bundesbürger via Zwangsgebühren, denn „funk ist ein Angebot von ARD und ZDF“.
Die Indoktrination der Kinder und Jugendlichen beschränkt sich inzwischen nicht nur auf funk, sondern hat auf das gesamte Kinderprogramm der ARD und ZDF übergegriffen. In einer 50-seitigen Studie haben Wissenschaftler das Angebot des öffentlich-rechtlichen Kinder- und Jugendfernsehens untersucht. Ihr Fazit lautet: „Doch was wir in einigen Dutzend Sendungen des ÖRR quer durch alle Kanäle sahen, bot ein erschreckendes Bild. Wir waren uns einig: Das ist kein Journalismus mehr. Es ist nur noch eine Inszenierung von Journalismus.“ Deshalb appellierten sie: „Wir fordern nicht nur die Redaktionen und Intendanten des ÖRR zum Umsteuern auf, sondern richten unseren Appell auch an die Kontrollinstanzen der Rundfunk- und Fernsehräte sowie an die Politik: Setzen Sie sich aktiv dafür ein, dass der ÖRR sachangemessen, neutral, wahrheitsgemäß und mit Achtung der Würde aller Menschen berichtet!“
Denn neutral und sachgemäß ist das Kinder- und Jugendprogramm von ARD und ZDF nicht, das in letzter Zeit wie eine Dauerwerbesendung für Transsexualität und Geschlechtsumwandlungen wirkt. Es ist höchste Zeit zu handeln: „Wir fordern den ÖRR dazu auf, biologische Tatsachen und wissenschaftliche Erkenntnisse wahrheitsgemäßer darzustellen. Wir verlangen eine Abkehr von ideologischer Betrachtungsweise – und zwar insbesondere bei dem Trend-Thema ‚trans‘. Wir fordern ein sofortiges Umsteuern des ÖRR und wünschen uns eine breite Diskussion, da wir davon ausgehen, dass unsere stichprobenartige Überprüfung nur die Spitze eines Eisbergs darstellt.“
Die Gefahr, dass Jugendliche in der Phase, in der sie sich selbst finden, in der sie ihre Sexualität entdecken, aus Verunsicherung, aus Mode, weil es schlicht trendet, aus tausend Gründen heraus, mittels medizinischer Eingriffe, sei es durch Pubertätsblocker oder Skalpell, irreversible körperliche Veränderungen vornehmen lassen, die sie in ihrer Tragweite für ihr Leben noch gar nicht überblicken können, ist hoch. Unverantwortbar hoch, wenn man daran denkt, wie viele es später bereuen. Das ficht Mathias Döpfner jedoch nicht an, der in einem Kommentar zum Appell der Wissenschaftler einen besonders tiefen Kotau vor den Transfunktionären gemacht hat und den Appell der Wissenschaftler als „unterirdisch“ klassifiziert.
Döpfner urteilt: „Pauschal werden ‚die‘ öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für ihre Berichterstattung über transsexuelle Identitäten bei Kindern und Jugendlichen kritisiert.“ Hätte Döpfner einen Blick in die Studie der Wissenschaftler, die sogar mit ihrem Aufruf in der Welt verlinkt ist, geworfen, dann hätte er unmöglich auf die Wertung „pauschal“ kommen können – und vor allem hätte dem Journalisten auffallen müssen, dass „Studie“ und „Appell“ zwei unterschiedliche Textsorten sind – und ein Appell als Textsorte immer das Moment der Pauschalität beinhalten muss. Die sachgerechte Frage ist, ob der Appell von der Studie, auf die er sich beruft, gedeckt wird? Die Antwort lautet eindeutig: ja.
Döpfner behauptet – vollkommen begründungsfrei – über den Appell: „Für alle, die sich der LGBTIAQ*-Community zugehörig fühlen, ist er eine Verletzung und Zumutung.“ Eine Umfrage in der LGBTIAQ*-Community ergäbe mit Sicherheit, dass der Appell der Wissenschaftler nicht für „alle“ eine „Verletzung und Zumutung“ darstellt – es genügt ja bereits ein einziger, um Döpfners vollmundiges, pathetisches „alle“ zu entkräften. Döpfner lässt die Leser der Welt wissen, dass ihm das Thema „besonders am Herzen“ läge.
Debatte ist Debatte – und die Welt hätte einen ausgezeichneten Beitrag zur Freiheit der Debatte, zur Meinungsfreiheit geleistet, wenn sie als Gegenposition nur die Antwort des Queer-Beauftragten der Bundesregierung publiziert und auf die Distanzierung vom Appell der Wissenschaftler verzichtet hätte. Mit der unbegründeten und pauschalen Abwertung des Appells hat sich die Welt vom Prinzip der Debattenfreiheit entfernt und versucht, wertend einzugreifen.
Dass der Beitrag Sven Lehmanns, der seit dem 5. Januar 2022 Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ist, nicht in gleicher Weise von Mathias Döpfner kommentiert wurde, belegt, wie ramponiert die Debatte ist, die nach Willen Lehmanns gar nicht hätte stattfinden dürfen – schon gar nicht im „Pride Month“. Nach dem Willen Lehmanns sind die Wünsche und Vorstellungen der Queer-Lobby offenbar einfach widerspruchslos zu übernehmen.
Lehmann findet den Appell der Wissenschaftler „nicht fundiert“ und „infam“. Hier hätte Mathias Döpfner monieren können, dass Lehmann die Behauptungen nicht belegt. „Trans-Menschen“ sind für Lehmann pauschal „Opfer“, denn es richte sich gegen sie „eine immer aggressivere Hetze“. Den Beleg für die Behauptung bleibt Lehmann wieder schuldig. Und wer Lehmanns Meinung als „trans Person“, als „queerer Mensch“ nicht teilt, der ist halt indoktriniert, denn: In der Folge hätten mitunter sogar queere Menschen selber eine Homo- und Transfeindlichkeit „internalisiert“ – also übernommen, was Gesellschaft und Staat an Abwertung gegen sie gerichtet haben. Das heißt im Klartext, was „Feindlichkeit gegenüber LGBTIQ*“, was deshalb „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ ist, entscheidet allein Sven Lehmann, der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
Wie zutreffend und stichhaltig Lehmanns Behauptungen sind, lässt sich an Punkt vier seiner Entgegnung verdeutlichen: „Auch gegenüber der Politik der Bundesregierung verbreitet das Pamphlet Falschbehauptungen. Wie etwa, dass künftig 14-Jährige ‚gegen den Willen ihrer Eltern über eine hormonelle und operative Anpassung entscheiden können‘ sollen. Nein, das ist nicht geplant. Das war es auch nie.“ Ob es geplant ist, kann derzeit nur der Beauftragte der Bundesregierung sagen, denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung über das „Selbstbestimmungsgesetz“ ist m.W. der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich.
Doch im „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)“ (Drucksache 19/19755 19. Wahlperiode vom 10.06.2020) der Grünen heißt es im § 3 Absatz 2: „Ein genitalverändernder chirurgischer Eingriff an einem Kind, das das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist nur mit seiner Einwilligung zulässig. In solchen Fällen bedarf es zusätzlich der Einwilligung der sorgeberechtigten Person.“
Soweit stimmt Lehmanns Behauptung noch, dass das niemals vorgesehen war, doch dann heißt es: „Verweigern die sorgeberechtigten Personen derer Einwilligung, so ersetzt das Familiengericht die Einwilligung, wenn:
1. eine Beratung des Kindes stattgefunden hat,
2. das Kind einwilligungsfähig ist,
3. der Eingriff dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.“
Der Gesetzentwurf trägt als ersten Namen den des Abgeordneten Lehmann. Wie schrieb Lehmann im Beitrag: „dass künftig 14-Jährige ‚gegen den Willen ihrer Eltern über eine hormonelle und operative Anpassung entscheiden können‘ sollen. Nein, das ist nicht geplant. Das war es auch nie.“ Sicher können sie nicht über „eine hormonelle und operative Anpassung“ entscheiden, sie können sie aber gerichtlich durchsetzen – und da die Hürden nicht sehr hoch sind (das Kind muss sich beraten lassen und es muss einwilligungsfähig sein), kann letztlich das Kind seine Entscheidung gegen seine Eltern gerichtlich durchsetzen und letztlich also doch darüber entscheiden.
Lehmanns Gesetzentwurf richtet sich gegen die Familie und ermöglicht dem Kind, seine Entscheidung gegen den Willen seiner Eltern durchzusetzen. Und damit es zu keiner unabhängigen Beratung kommt, die den Namen verdient, heißt es im Gesetzentwurf: „Eine geeignete Beratungsstelle muss über nachweisbar fundierte Kenntnisse zu geschlechtlicher Vielfalt verfügen, im steten Austausch mit den trans- oder intergeschlechtlichen Communities und Qualitätszirkeln stehen und ihre Mitarbeiter*innen laufend fortbilden.“ Darüber, ob eine Beratungsstelle als Beratungsstelle anerkannt wird, entscheiden die „trans- oder intergeschlechtlichen Communities und Qualitätszirkel“.
Nach dem Willen der Grünen hat sich der Staat gegen sie gestellt. Noch ein zweites wird deshalb hier deutlich: der Wunsch der Grünen, das Sorgerecht der Eltern immer weiter einzuschränken, um an die ideologische Bildung der Kinder zu kommen. Und vielleicht auch ihre Verachtung der traditionellen Familie: in einem Wort die Dekonstruktion der normalen Familie, denn normal ist für die Grünen unnormal.
Den Paragraph 3 des Entwurfes der Grünen zum Selbstbestimmungsgesetz hat Sven Lehmann in seiner Antwort auf die fünf Wissenschaftler wahrscheinlich nur vergessen zu erwähnen. Fassen wir auch für ihn deshalb als Service-Leistung noch einmal zusammen, was geplant war und wohl auch kommen wird: ein 14-jähriges Kind kann eine „hormonelle und operative Anpassung“ gegen den Willen seiner Eltern vornehmen, wenn es in der Lage ist, sich zu artikulieren, was bei einem 14-jährigen Kind der Normalfall ist, wenn es eine Beratung bei einer von „den trans- oder intergeschlechtlichen Communities und Qualitätszirkeln“ approbierten Beratungsstelle aufgesucht hat, wobei sichergestellt sein muss, „dass eine Beratung immer auch von den Eltern getrennte Beratungseinheiten umfasst“, schließlich bedarf es „eines von den Personensorgeberechtigten unabhängigen Reflektionsraums, um möglichen familiären Druck zu begegnen.“
Man könnte den Passus auch unter dem Titel „Feindbild Familie“ zusammenfassen.