Am Sonntag kursieren im Netz Screenshots von der Website des RKI – auf der steht, dass für einen gültigen Genesenennachweis „das Datum der Abnahme des positiven Tests höchstens 90 Tage zurückliegen“ dürfe. Eigentlich war ein Genesenennachweis sechs Monate gültig; es gibt auch keine Presseerklärung, dass sich daran etwas geändert haben sollte. Wurde das jetzt einfach still und heimlich auf drei Monate verkürzt? Ist das RKI überhaupt zuständig? Und meint die Formulierung „90 Tage zurückliegen“ wirklich die Gültigkeit des Status an sich oder lediglich die Frist, bis wann man seinen Nachweis beantragen muss? Willkommen in Deutschland, Weltmarktführer in Sachen Regelirrsinn.
„SchAusnahmV“ steht für die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung, die den Genesenenstatus ebenfalls definiert – ursprünglich für Einreisebestimmungen. Auch hier war der Genesenenstatus bis vor Kurzem noch auf sechs Monate festgelegt – doch seit dem 14. Januar findet sich eine neue Definition. Nach dieser ist ein Genesenennachweis gültig, wenn „der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben“ entspricht.
Und hier kommen wir auf der RKI-Seite an, die im Netz kursierte. Hier ist auf einmal die Rede von drei Monaten statt sechs. Das ist tatsächlich die neue Rechtslage – und es gibt dazu nicht mal eine Bekanntmachung.
Allerdings haben noch nicht alle Bundesländer ihre Verordnungen entsprechend angepasst. Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin verweisen in ihren Corona-Verordnungen weiterhin nicht auf die Regelung des Bundes, sondern geben für den Genesenenstatus weiterhin eine Frist von sechs Monaten an. In Sachsen-Anhalt und Thüringen werden die Corona-Verordnungen jetzt aber angepasst, da wird die Regelung vermutlich entsprechend verändert. Allein in Berlin wurde die Corona-Verordnung erst jüngst erneuert – und in dieser findet sich immer noch die Befristung auf sechs Monate. Künftig dürfte man also in Berlin sechs Monate lang als Genesener gelten und im Rest des Landes drei Monate. Bei ersten Genesenen wurde das Zertifikat entsprechend aktualisiert und schon verkürzt.
Offenbar geht es nur noch darum, Menschen zum Impfen zu drängen
Mit einem Strohmann-System aus Verordnungen wird hier in der denkbar kompliziertesten Weise eine für viele Tausend Menschen im Land entscheidende Regelung im Dunkeln verändert. Über vier Millionen Infektionen zählt das RKI im vergangenen halben Jahr – all diese Fälle kann diese Änderung betreffen. Und keiner weiß genau, für wen jetzt was gilt. Das ist der Regierung mittlerweile offenbar auch völlig egal.
Bei Omikron dürfte sich der Effekt verstärken. Für doppelt Geimpfte ist die Antikörper-Antwort auf Omikron kaum messbar – das Gleiche gilt für Genesene, allerdings jene, die mit einer früheren Variante infiziert waren. Selbstverständlich haben Omikron-Genesene mit den besten Immunschutz gegen Omikron überhaupt. Diesen Status gegenüber lediglich doppelt Geimpften nun noch weiter abzuwerten, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. In der Schweiz kann der Genesenen-Status seit Kurzem etwa mit einem Antikörpertest auf 12 Monate verlängert werden.
Offenbar geht es nur noch darum, Bürger zum Impfen zu drängen, egal ob es medizinisch sinnvoll ist oder nicht. Das ist demonstrative staatliche Willkür.