Tichys Einblick
Corona

Das Recht auf Krankheit

Politiker überbieten sich mit Verbotsvorschlägen um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Und nie fehlt das Argument, man müsse den Bürger schützen. Was aber, wenn der Bürger gar nicht geschützt werden will?

Berlin am 31.5.2020

imago/Zuma

Dieser Text wird Widerspruch finden, und das wohl nicht zu knapp. Es dürfte zustimmende, aber auch reichlich kritische Reaktionen hageln. Das ist gut so: Als Autor kann man sich eigentlich nichts Besseres wünschen, als zum Nachdenken und zum Widerspruch anzuregen.

Aber mal unter uns: Manchen Kommentaren merkt man schon an, dass ihre Urheber zumindest nicht den ganzen Artikel gelesen haben – und mitunter vermutlich sogar nur die Überschrift. Deshalb darf der Autor, der hier zum Widerspruch auffordert, vielleicht doch auch gleich noch eine Bitte hinterherschieben:

Für eine redliche Debatte wäre es hilfreich, den Text vorher zumindest durchzulesen.

I. Menschenwürde und Freitod

Corona wirft seinen riesigen Schatten auf vieles, was viel mehr Aufmerksamkeit verdient hätte. Unmittelbar vor Ausbruch der Pandemie zum Beispiel hatte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt – oder anders: Deutschlands oberste Richter hatten geurteilt, dass das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der wichtigste gedankliche Ausgangspunkt des Urteils ist die juristische Feststellung, dass die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst.

Selbsttötung ist demnach in Deutschland nicht nur nicht strafbar, sondern integraler Bestandteil des wichtigsten Grundrechts unserer Verfassung: der unantastbaren Menschenwürde.

Das kann man gut finden oder auch nicht (Thema für einen anderen Text). Jedenfalls ist es so, und das hat weitreichende Folgen – auch für Corona.

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Mit ihrem Urteil – das frühere Entscheidungen bekräftigt – betonen die Karlsruher Verfassungshüter noch einmal die Verfügungsgewalt des Bürgers über sein eigenes Leben und seinen eigenen Körper. Die umfasst ausdrücklich auch das Recht, diesem Körper Schaden zuzufügen – sogar den ultimativen Schaden: Tod.

Wenn aber Selbstmord erlaubt ist, dann muss die Verfügungsgewalt aussagenlogisch zwangsläufig (und erst recht) auch für andere, weniger drastische Schädigungen des eigenen Körpers gelten.

Zum Beispiel für: Krankheit.

II. Selbstbestimmung und Krankheit

Wenn es uneingeschränkt erlaubt ist, sich selbst umzubringen, dann kann es nicht verboten sein, sich selbst krank zu machen.

Dabei geht es gerade nicht darum, ob man das für sinnvoll hält oder nicht (noch ein Thema für noch einen anderen Text). Es geht darum, dass es das unveräußerliche Grundrecht jedes einzelnen Bürgers ist, allein und für sich selbst zu entscheiden, ob er leben oder sterben will – und ob er gesund oder krank sein möchte.

Präziser: Es geht darum, dass jeder für sich selbst entscheiden darf, ob er das Risiko eingehen will, krank zu werden.

Auf dieser Grundlage (die, zur Erinnerung, vom Bundesverfassungsgericht mehrfach so zementiert wurde) gibt es eine ganze Reihe staatlicher Vorschriften, an die wir uns zwar gewöhnt haben, die aber trotzdem höchst fragwürdig sind – grundsätzlich, juristisch, philosophisch.

Zum Beispiel die Helmpflicht für Motorradfahrer. Noch einmal, der Punkt ist nicht, ob die sinnvoll ist. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes gibt es daran keinen vernünftigen Zweifel, Helme senken das Risiko für Biker unstrittig ganz erheblich. Aber ist es eine staatliche Aufgabe, selbstbestimmte Bürger dazu zu zwingen, dieses Gesundheitsrisiko zu senken? Die Antwort ist: nein.

Zum Beispiel die Gurtpflicht für Autofahrer. Hier könnte man den vorangegangenen Absatz einfach abschreiben: Ja, der Gurt senkt das Gesundheitsrisiko beim Autofahren massiv. Und nein, es ist keine staatliche Aufgabe, den Bürger dazu zu zwingen, seine Gesundheit zu schützen.

Zum Beispiel das Rauchverbot. Wenn ein Bürger sich mit Zigaretten seine Lungen zerstören und sein Leben verkürzen will, dann mag man das mit einiger Rechtfertigung dämlich finden – aber es ist sein verfassungsmäßig verbrieftes Recht.

Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Bürger dazu zu zwingen, möglichst gesund zu leben.

III. Erziehung und Gesundheit

Schwieriger ist die Sache, wenn es um Kinder geht.

Minderjährige sind ja nicht willkürlich, sondern aus guten Gründen nicht (oder nicht voll) strafmündig bzw. geschäftsfähig und dürfen auch noch nicht wählen. Der präfrontale Kortex – ein für soziale Entscheidungsprozesse sowie für die Ich-Entwicklung enorm wichtiger Teil des Gehirns – ist erst im Alter von etwa 24 Jahren abgeschlossen.

(Eine interessante und, nebenbei, nicht nur vom Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck weitgehend ignorierte Tatsache in der Diskussion um die Herabsetzung des Wahlalters – aber Sie ahnen schon: anderes Thema für anderen Text.)

Kinder können entsprechend auch für ihre Gesundheit nicht selbst die Verantwortung übernehmen, jedenfalls nicht allein. Deshalb nehmen in der Regel die Eltern die Fürsorge wahr und haben die dazugehörigen Rechte.

Nun ist es eine Sache, wenn Erwachsene sich dazu entschließen, Risiken – auch schwere Risiken – für ihre eigene Gesundheit oder sogar ihr eigenes Leben einzugehen. Ganz anders liegen die Dinge, wenn Erwachsene über Leib und Leben minderjähriger Schutzbefohlener zu bestimmen haben.

Bevor ein Mensch volljährig ist, müssen seine Eltern dafür sorgen, dass dem Kind oder dem Jugendlichen bis zur Volljährigkeit alle Entscheidungsoptionen über seine Gesundheit und sein Leben offengehalten werden. (Ab 18 kann der Mensch seinen Körper dann ja ruinieren, wie er lustig ist.) Tun die Eltern dies nicht, braucht der minderjährige Mensch einen Anwalt, der seine Interessen vertritt.

Normalerweise ist das der Staat.

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Das schafft automatisch ein potenziell enorm großes Konfliktfeld mit den Eltern. Ausgetragen wird dieser Streit in Deutschland seit einiger Zeit vor allem beim Thema Impfen.

Dabei muss man sich gar nicht mit kursierenden Verschwörungstheorien befassen. Es reicht, die nüchterne Frage zu stellen: Wann hat der Staat das Recht, über den Körper eines Kindes in einer Art und Weise zu verfügen, die die Eltern dieses Kindes ablehnen?

Bei schwerer Vernachlässigung, zum Beispiel lebensbedrohlicher Unter- oder Mangelernährung, scheint die Antwort noch relativ einfach: Wo akut das Leben des Kindes bedroht ist, kann der Staat sich über den Willen der Eltern wohl mit einigermaßen evidenter Begründung hinwegsetzen. Das gilt zum Beispiel, wenn Eltern eine echte Krebsbehandlung des Kindes verweigern und stattdessen auf Globuli setzen (was in der Regel sehr schnell dazu führt, dass das erkrankte Kind weder Ersteres noch Letzteres mehr braucht).

Bei der Krankheitsvorbeugung fangen dann die echten Probleme an.

Es gibt viele besonders für Kinder potenziell gefährliche Krankheiten, gegen die man impfen kann: Diphterie, Hepatitis B, Hib, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Pneumokokken, Tetanus, Windpocken … Manche sind statistisch weniger bedrohlich, manche sehr, manche tödlich.

Wenn Eltern Impfungen des Kindes verweigern, ist das nun – einerseits – in keinem Fall eine akut lebensgefährdende Unterlassung. Es bedeutet aber – andererseits – in jedem Fall eine faktische und unkalkulierbare Erhöhung des Risikos für die Gesundheit und ggs. auch für das Leben des Kindes.

Rechtfertigt das schon staatliche Zwangsmaßnahmen? Rechtfertigt das Pflichtimpfungen gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern? Schwierig, schwierig (und wieder genug Stoff für einen eigenen Text). Vielleicht hilft es, wenn man die Perspektive wechselt: Die Frage, inwieweit Eltern die eigenen Kinder einer Gesundheitsgefährdung aussetzen dürfen, ist wohl zurecht strittig.

Etwas ganz Anderes ist es, wenn Eltern ANDERE Kinder gefährden.

Es wird sehr sicher heftig umkämpft bleiben, ob der Staat Zwangsimpfungen bei Kindern gegen den Willen der Eltern verfügen sollte. Auf Anhieb plausibel ist es dagegen, wenn nicht-geimpften Kindern der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Horts oder Schulen verweigert wird – denn damit würden andere Kinder gefährdet, deren Eltern dieses Risiko womöglich (bzw. höchstwahrscheinlich) nicht eingehen wollen.

Sich selbst (oder die eigenen Kinder) mag man schädigen oder gefährden, so viel man will – andere Leute (oder deren Kinder) nicht.

IV. Das Ich und die Anderen

„Isolation is not good for me.“
(Fool’s Garden, „Lemon Tree“)

Eigentlich geht es also nicht um den Schutz des einzelnen Bürgers, sondern um den Schutz seiner Mitmenschen.

Auch aus dieser Perspektive freilich bleiben viele staatliche Eingriffe in die individuelle Freiheit fragwürdig.

Vorschriften für den Straßenverkehr zum Beispiel ergeben ja noch Sinn, sofern es um Dinge und Handlungen geht, von denen andere Verkehrsteilnehmer zumindest theoretisch in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Fahrzeugbeleuchtung, Zustand der Bremsen, Telefonverbot beim Fahren und auch Geschwindigkeitsbeschränkungen fallen in diese Kategorie – Gurt- und Helmpflicht schon nicht mehr: Man gefährdet keinen anderen, wenn man selbst keinen Helm trägt oder keinen Gurt anlegt.

Das Rauchverbot am Arbeitsplatz lässt sich mit dem Schutz der nichtrauchenden Kollegen noch rechtfertigen – ein generelles Rauchverbot in Gaststätten schon nicht mehr: Niemand wird gezwungen, eine Raucherkneipe zu besuchen oder dort zu arbeiten. Das (wie so vieles andere) kann man bequem den Markt regeln lassen.

Je nach Nachfrage der Gäste werden sich die entsprechenden Angebote (Raucher- bzw. Nichtraucherrestaurants) bilden. Sollte es dann mehr Raucheretablissements geben, muss man auch keine Angst haben, dass massenweise nikotinallergisches Servicepersonal arbeitslos würde oder dazu gezwungen wäre, in verhassten Raucherläden zu arbeiten:

In Wahrheit ist es doch im Gegenteil so, dass sich schon jetzt an den Hinter- und Seiteneingängen unserer Restaurants Kellner und Köche in ihren Raucherpausen dicht an dicht drängeln und im Winter obendrein vor der schwierigen Entscheidung stehen, ob sie an Lungenkrebs oder an Lungenentzündung sterben wollen.

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Aber wer will an Corona sterben?

Vermutlich niemand. Vermutlich – da lehne ich mich sicher nicht zu weit aus dem Fenster – will sich auch niemand freiwillig das Virus einfangen, um unbedingt richtig krank zu werden. Das handlungsleitende Motiv hinter Corona-Partys ist doch wohl eher der Wunsch, sich zu infizieren, um es endlich hinter sich zu bringen und diesen ganzen Beschränkungen im täglichen Leben zu entgehen.

Genau darauf zielen auch die Corona-Demonstrationen: auf die Rückkehr zur Normalität, auf die Rücknahme der Grundrechtsbeschränkungen, auf ein Ende der staatlichen Selbstermächtigung zur scheibchenweisen Reduzierung der bürgerlichen Freiheiten, immer begründet mit dem „Schutz der Menschen vor Corona“ – dem Joker, der im aktuellen Grundrechte-Quartett alle anderen Karten sticht.

Dabei ist es selbstverständlich komplett egal, ob sich unter die vielen protestierenden völlig normalen Bürger auch Verschwörungstheoretiker, Neonazis oder Klingonen mischen: Das Grundrecht auf Versammlungs- und Redefreiheit ergibt überhaupt nur Sinn, wenn ausnahmslos jeder es wahrnehmen darf – unabhängig von seinen vermuteten oder tatsächlichen Motiven.

Es ist bestürzend: Gerade diejenigen, die sonst nicht müde werden, das Grundgesetz für jedes ihrer eigenen Anliegen wie eine Monstranz vor sich herzutragen, zeigen irgendetwas zwischen selbstgerechter Geringschätzung und blanker Verachtung für genau dieselben Verfassungswerte, wenn diese von Andersdenkenden in Anspruch genommen werden.

Das ist totalitarismusfähig.

Es gibt keine Rechtfertigung, Menschen zu verbieten, sich in Situationen zu begeben, in denen sie sich mit dem Coronavirus anstecken könnten. Wer in eine Bar oder in eine Sauna oder auf eine Demonstration geht, weiß um das Risiko. Geht er trotzdem hin, ist das seine eigene, freie Entscheidung. Es ist die Sphäre von Selbstbestimmung, auf die der Staat keinen Zugriff hat.

„Wir müssen ja auch manchen Unvernünftigen vor sich selbst schützen.“
(Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident – am 25. Mai 2020)

Nichts könnte falscher sein. Söders Satz ist anmaßend, paternalistisch, freiheitsfeindlich, undemokratisch – und verfassungswidrig.

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Was bleibt, ist das Argument, man müsse diejenigen, die sich nicht anstecken wollen, vor denjenigen schützen, die das Risiko einzugehen bereit sind.

Dafür muss man aber weder Demonstrationen verbieten noch Bars schließen noch Gottesdienste untersagen. Man muss nur für den allgemein zugänglichen öffentlichen Raum ein paar Regeln aufstellen – Masken und Abstand zum Beispiel. Dann werden die, die aus Vorsicht nicht auf Demos oder in Bars oder in die Kirche gehen, ausreichend vor den anderen geschützt – ohne dass diesen anderen alles verboten wird, was sie selbstverantwortlich (auf die Gefahr von Ansteckung hin) gerne tun wollen.

Bei der Gelegenheit kann auch einmal darüber nachgedacht werden, warum der Staat überhaupt diejenigen bevorzugt behandelt, die vor Ansteckung geschützt werden wollen. Warum nicht die anderen, denen das egal ist?

Selbst wenn die Schutzsuchenden in der Mehrheit wären: Was ist dann mit dem Minderheitenschutz der nicht Schutzsuchenden?

Und das ist keine rhetorische Frage.

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Wenn man all das durchdiskutiert hat, kommt es in Debatten mit Hardcore-Anhängern einer möglichst restriktiven Anti-Corona-Politik der Regierung irgendwann immer zur vermeintlich ultimativen Argumentationskaskade:

Im Prinzip geht es letztlich also wieder ums Geld.

V. Corona und Geld

Es ist ein bisschen wie mit Schrödingers Katze.

Der Vorwurf, dass Menschen, die sich absichtlich oder fahrlässig mit Corona anstecken, dies letztlich auf Kosten der Allgemeinheit tun, ist irgendwie gleichzeitig richtig – und doch falsch.

Ja, unser Gesundheitssystem wird von allen bezahlt: über Beiträge zu Krankenversicherungen und auch über Steuern. Aber gerade weil das System von allen mitbezahlt wird, steht es auch allen zur Verfügung – und zwar komplett unabhängig von irgendwelchen Verhaltensvorschriften.

„Alle, die sich auf Demos mit Corona anstecken, sollten die Behandlungskosten selbst bezahlen müssen.“

Das schreibt mir eine leitende NDR-Redakteurin auf Facebook. Die Idee klingt für einen Moment plausibel – doch schon beim zweiten Hinsehen wird klar, dass sie es tatsächlich nicht ist.

Unser Gesundheitssystem kümmert sich um Menschen nach Selbstmordversuchen genauso wie nach Selbstverstümmelungen. Es behandelt kettenrauchende Lungenkrebspatienten genauso wie Alkoholiker mit Leberzirrhose. Es versorgt rasende Motorradfahrer nach selbstverschuldeten Unfällen genauso wie fettleibige Herzkranke. Es kuriert auch Mörder nach einem Schusswechsel mit der Polizei.

Kurz: Jeder wird gleichbehandelt – ganz egal, was die Ursache für seine Erkrankung ist. Und das ist auch gut so.

In der ostchinesischen Wirtschaftsmetropole Hangzhou wird gerade eine neue Gesundheits-App getestet. Sie überwacht die Rauch-, Ess- und Trinkgewohnheiten, die sportlichen Aktivitäten und das Schlafverhalten der Nutzer. Auf Grundlage dieser Daten wird deren Gesundheit auf einer 100-Punkte-Skala bewertet.

Alle Bewohner der Stadt werden dann anhand ihres Punktestands eingestuft. Der verändert sich natürlich, je nach Verhalten: Wer ein Glas Weißwein trinkt, verliert zum Beispiel 1,5 Punkte.

Zugriff auf die Daten sollen auch Wohnungsgesellschaften und Unternehmen bekommen. Die wissen dann, wie viele Stunden ihre Angestellten durchschnittlich schlafen, wie viel sie jeden Tag zu Fuß gehen und ob sie an chronischen Krankheiten leiden.

Man kann solche chinesischen Verhältnisse wollen. Man kann – muss aber nicht.

Epilog

Unsere Politiker überbieten sich nunmehr seit Monaten mit Verbotsvorschlägen gegen COVID-19. Und nie, wirklich nie fehlt das Argument, man müsse den Bürger schützen. Was aber, wenn der Bürger gar nicht geschützt werden will?

„Freiheit ist der eigentliche Sinn des Staates.“
(Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. – am 28. Mai 2020)

Manchmal hat das Schicksal einen recht schrägen Sinn für Humor: Ausgerechnet der Sozialist Bodo Ramelow in Thüringen ist für eine Corona-Politik, die sich am ehesten an den bürgerlichen Freiheitsrechten orientiert.

Wenn es das Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod gibt – dann allemal auch das auf ein selbstbestimmtes Leben.


Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie unbedingt die Telefonseelsorge. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 bekommen Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Hilfe bei den nächsten Schritten anbieten können. Hilfsangebote gibt es außerdem bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention. Im Netz gibt es – Beispielsweise bei der Stiftung Deutsche Depressionshilfe – auch ein Forum, in dem sich Betroffene austauschen können.

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