Tichys Einblick
Antrag der Linken im Bundestag

Bürgergeld bevorzugt Menschen, die nicht arbeiten wollen

Die Linken machen mit einem Antrag auf eine Ungerechtigkeit im Bürgergeld aufmerksam: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, werden schlechter behandelt als Menschen, die nicht arbeiten wollen.

IMAGO / snowfieldphotography

Fordern und Fördern. Niemand soll sich in der sozialen Hängematte ausruhen können. Das waren die ursprünglichen Gedanken, als die Sozialhilfe unter Gerd Schröder (SPD) zum Arbeitslosengeld II wurde, besser bekannt als „Hartz IV“. Die Demütigung, Hartz-IV-Empfänger zu sein, soll den Menschen genommen werden, damit sie mit mehr Selbstbewusstsein in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Das war jetzt die Idee, als aus dem Arbeitslosengeld II das Bürgergeld wurde.

Kleine Politikkunde: Wenn die gleiche Sache alle paar Jahre einen neuen Namen bekommt, dann hat das drei Gründe, die miteinander zusammenhängen. Erstens funktioniert die Sache nicht. Zweitens haben die Verantwortlichen keine Idee, wie sie funktionieren könnte. Und drittens wollen sie trotzdem so tun, als täten sie etwas – also bekommt die Sache eben einen neuen Namen.

Auch unter dem neuen Namen Bürgergeld zeigt sich, dass die Alimentierung Arbeitsloser nicht in ihrem eigentlichen Sinn funktioniert: Eigentlich sollte der Staat einspringen und helfen, wenn jemand unverschuldet nicht arbeiten kann. Doch das System begünstigt die, die nicht arbeiten wollen. Das zeigt die Statistik: 3,9 Millionen „erwerbsfähige Personen“ beziehen laut Statista Bürgergeld. In einem Land, in dem Betriebe schließen müssen, weil sie keine Arbeitskräfte finden.

Nun zeigt auch ein Antrag der Linken, dass die Alimentierung ungerecht ist: Menschen, die altersbedingt oder wegen Krankheiten nicht mehr in Vollzeit arbeiten können, erhalten weniger als Langzeitarbeitslose, die sich einer Arbeit verwehren. Zwar sind die Grundleistungen gleich, doch wirklich Arbeitsunfähige müssen von ihrem Vermögen und von eventuellen Nebenjobs mehr abgeben als Langzeitarbeitslose. Gestellt haben den Antrag unter anderem die Bundestagsabgeordneten Jessica Tatti, Gökay Akbulut und Pascal Meiser.

Während die Langzeitarbeitslosen im Bürgergeld sind, bleiben die Arbeitsunfähigen im SGB XII, besser bekannt als „Sozialhilfe“. Die Linken rechnen vor: Verdient sich der Arbeitsunfähige durch einen leichten Job im Monat 200 Euro dazu, muss er 140 Euro davon abgeben. Der Langzeitarbeitslose aus dem Bürgergeld muss indes nur 80 Euro abgeben. Ihm bleiben von der gleichen Arbeit also 60 Euro mehr als dem Arbeitsunfähigen.

Inhaltlich lasse sich diese Ungleichheit nicht begründen, sagen die Linken in ihrem Antrag. Im Gegenteil: „Gerade ältere und chronisch kranke Menschen haben jedoch spezifische Mehrkosten, etwa im Bereich Gesundheit und Mobilität, die jüngere Menschen typischerweise so nicht haben.“ Zudem hätten sie aufgrund von Alter oder Krankheit kaum eine echte Chance, ihre Situation aus eigener Kraft zu verbessern.

Die Linken fordern in ihrem Antrag, dass die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII mit den Empfängern von Bürgergeld gleichgestellt werden. Auch sollen sie ein Schonvermögen von bis zu 15.000 Euro behalten dürfen – wie es für Langzeitarbeitslose schon jetzt Standard ist. Zudem setzen sich die Linken für einen Aufschlag ein, den Menschen erhalten sollen, die älter als 65 Jahre oder dauerhaft arbeitsunfähig sind. Dieser soll die ihnen entstehenden Mehrkosten ausgleichen.

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