Der Mord an einer 15-jährigen in Kandeln schlägt nach wie vor hohe Wellen. Eine Verurteilung des Täters hat man, von wenigen Ausnahmen abgesehen, durch die Politik noch nicht vernehmen können. Als der CSU-Innenminister Herrmann einen Alterstest bei jungen Flüchtlingen fordert, wird dieser hingegen sofort kritisiert. Bei seinem Ruf nach politischen Konsequenzen wird dem Politiker in der Frankfurter Rundschau unterstellt, er würde das Tötungsdelikt „politisch ausschlachten“ (man achte auf die Wortwahl der Redakteurin), da der Täter ein Afghane sei. Seine Forderung nach einem härteren Umgang mit Flüchtlingen durch konsequente Abschiebungen wird reflexartig als „populistisch“, verantwortungslos und „kurzsichtig“ abgeurteilt. Herrmann ein Rassist? Der Täter, Abdul Mobin D., ist ein abgelehnter Asylbewerber (Datum Februar 2017), den bisher seine angebliche „Minderjährigkeit“ vor einer Abschiebung bewahrte. Hätte man von Anfang an das wahre Alter des „jungen Mannes“ ermittelt, hätte die Möglichkeit bestanden, den Afghanen kurzfristig in sein Heimatland abzuschieben. Das junge Mädchen könnte noch leben, würden nicht an allen entscheidenden Stellen die Blockierer sitzen.
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/ Die Grünen) fordert die Beweisumkehr. Kann ein Flüchtling seine Minderjährigkeit nicht beweisen oder stimmt einer entsprechenden Untersuchung nicht zu, wird er als volljährig eingestuft.
Palmer wörtlich:
„Tatsache ist: Wer als Asylbewerber angibt, unter 18 Jahren zu sein, erhält sehr großzügige Vergünstigungen. Von der exklusiven Unterbringung mit Betreuung angefangen bis hin zum Verzicht auf Asylverfahren und drastisch verbesserter Bleibechancen.“
Für solche und andere Meinungsäußerungen wird dem Grünen-Politiker von seinen Parteifreunden regelmäßig vorgeschlagen, er solle doch besser zur AfD wechseln. Nun ja, was ist daran „unmenschlich“ und „rassistisch“, wenn ein Staat auf seinem Hoheitsgebiet wissen will, wer hier sein Gastrecht und einen geldwerten Sonderstatus einfordert?
Palmer, hatte schon längere Zeit auf die sich veränderte Sicherheitslage durch Zuwanderer in Tübingen aufmerksam gemacht:
„In Tübingen gab es in jüngerer Zeit eine auffällige Häufung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ein Asylbewerber aus Syrien hat versucht, ein 10jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Ein Gruppe Schwarzer – die Wahrscheinlichkeit, dass es keine Asylbewerber waren, halte ich für kleiner als 5% – hat Frauen auf einem Fest, angegrabscht, bespuckt, gezogen und bedroht.“
Aber Boris Palmer wurde durch eine neue Studie bestätigt. Demnach haben Asylbewerber bei gefährlicher Körperverletzung, Mord, Totschlag, Vergewaltigung und sexueller Nötigung einen beachtlichen Anteil von rund 13 Prozent. Anerkannte Asylbewerber noch gar nicht eingerechnet. Aber ausgerechnet die für Tübingen zuständige polizeiliche Pressestelle ist anderer Auffassung. Für sie ist und bleibt Tübingen ein Refugium der Unveränderbarkeit. Dessen Leiter verkündet:
„Die Tübinger Zahlen bei den Sexualdelikten sind in keiner Richtung auffällig oder gar alarmierend oder begründen gar eine erhöhte Gefährdungslage“. Vielmehr liegen die Zahlen bei den Sexualdelikten in den Jahren 2015 und 2016 in der Stadt Tübingen bei je 55 Straftaten. 2008 waren es 72 Fälle. Auch die Zahl der Vergewaltigungen, so Reusch, habe mit 12 Fällen im Vergleich zum Vorjahr nicht zugenommen. „Im Bereich der exhibitionistischen Handlungen und der Erregung öffentlichen Ärgernisses haben wir 2016 einen Rückgang um 4 auf 16 Fälle zu verzeichnen.“
Ob nun der Leiter der Pressestelle oder aber der Tübinger OB richtig liegt, ich ahne es.
Natürlich begehen auch Deutsche Mord und Totschlag, trotzdem macht es für mich einen Unterschied, ob wir die Täter selbst „produziert“ haben, oder ob Zugereiste ihr Gastrecht missbrauchen und töten.
Bürger gegen Bürger
Aber Gefahr gibt es auch an ganz anderer Front zu vermelden. Der „Kampf gegen rechts“ sei jetzt noch wichtiger geworden. Aufgeregt berichtet der Focus, dass es in Kandeln zu einem Gedenkmarsch von 400 Bürgern gekommen sei. Als man zum Tatort, einer Drogerie, zurückkehrte, hatten dort andere Personen mit „bunten Regenschirmen“ eine Mahnwache für ein „buntes und tolerantes Deutschland“ abgehalten. Dabei hätten sich Teilnehmer des Schweigemarsches provoziert gefühlt und versucht, einen Gegendemonstranten einen „bunten Regenschirm“ zu entreißen. Alle Teilnehmer des Gedenkmarsches werden daraufhin im Focus mit nur zwei Hinweisen diffamiert, „Rechte“ hätte sich unter den Marschierenden befunden, das Deutschlandlied wäre gesungen worden und man habe gerufen „Wir sind das Volk“. Ein Spruch mit dem die Ostdeutschen 1989 das Politbüro hinwegfegten. Somit macht sich jeder verdächtig, der in guter Absicht des ermordeten Mädchens aus der eigenen Stadt gedenken wollte. Eine bunte Ideologie scheint demnach immer noch wichtiger als das Leben eines 15-jährigen Mädchens zu sein. Was die Focus-Journalisten in ihrem Artikel verschweigen, für die angemeldeten Veranstaltungen waren weder Plakate noch „bunte Schirme“ genehmigt. Das berichtete jedenfalls Thomas Sommerrock, Sprecher der Polizeidirektion Landau.