Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist qua Amt zugleich Verfassungsministerin und damit (eigentlich!) oberste exekutive Hüterin des Grundgesetzes. Aber als „Amtierende“ ist sie das nur auf dem Papier, denn in ihrem politischen Handeln schrammt Faeser immer häufiger an den Grenzen der Legalität dahin. (aktualisierter Stand 11.30)
Skandal über Skandal
Knapp drei Jahre im Amt, produziert Faeser immer neue Entscheidungen, Pläne und Vorgaben, mit denen unveräußerliche Grundrechte eingeschränkt werden. TE hat permanent darüber berichtet.
Meinungs- und Pressefreiheit definiert Faeser „al gusto“. Das Bundesverwaltungsgericht hat Faeser nun vier Wochen nach dem von ihr verfügten Verbot des Magazins „Compact“ die Leviten gelesen und dieses Verbot im Eilverfahren erst einmal für vermutlich einige Jahre aufgehoben.
Zugleich will Faeser mit einem „Demokratiefördergesetz“, an dem sie zusammen mit der „grünen“ Schwester im Geiste, Lisa Paus, seit zwei Jahren arbeitet, möglichst alles „Rechte“ delegitimieren und Antifa-NGOs mit noch mehr Millionen mästen. Mit ihrem willigen Helfer, dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang, reitet sie wider Grundgesetz Artikel 5 (2) auf dem „Phänomen der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ als Bespitzelungsanlass herum.
Auch Artikel 33 des Grundgesetzes scheint für sie kein hohes Gut zu sein. Gegen den Grundsatz, dass „Eignung, Befähigung und Leistung“ bei der Besetzung eines Beamtenpostens entscheidend sind, will sie Quotierungen zum Zwecke von mehr „Diversität“ einführen. Dem Treiben der „grünen“ Außenministerin Baerbock bei der sehr lockeren Aushebelung der Visa-Bestimmungen zugunsten von (Schein-)Afghanen schaut sie tatenlos zu. Ganz nebenbei meint Faeser, mit einer Begrenzung der Klingenlänge von Messern auf 6 Zentimeter wäre – vor allem archaisch motivierte – Messerkriminalität gebannt.
Eklatant versagt Faeser beim Schutz der deutschen Grenzen, bei der Eindämmung vor allem migrantisch geprägter Kriminalität, bei der Abschiebung von Straftätern, bei der Verbesserung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes, und so weiter und so fort. Für ein Verbot des Islam Zentrum Hamburg (IZH) braucht sie Jahre, bis sie es exekutiert. Zugleich steht Faeser für katastrophale Wahlschlappen ihrer SPD: Als „Spitzenkandidatin“ der hessischen SPD fuhr sie bei der Landtagswahl vom 8. Oktober 2023 im vormals roten Hessen nicht einmal halb so viele Prozente wie die siegreiche CDU (34,6), sondern gerade einmal 15,1 Prozent und Platz 3 ein: 3,3 Prozent hinter der AfD (Platz 2) und knappe 0,3 Prozent vor den „Grünen“ (Platz 4).
Ganz nebenbei betreibt Faeser eine willkürliche Personalpolitik der Gutherrenart: Weil ihr der Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, nicht nach der Nase war, versetzte sie ihn auf ein Abstellgleis, zahlte ihm Schweigegeld (sic!) und war sich bei all dem nicht zu schade, schmuddelige Recherchen des ZDF-Schwätzers Jan Böhmermann zu nutzen. Im September 2024 könnte Faeser hier indirekt die nächste gerichtliche Klatsche drohen, wenn ein Münchner Landgericht das ZDF womöglich zu einem erheblichen Schmerzensgeld für Arne Schönbohm verdonnert.
Nun will Faeser an die Unverletzlichkeit der Wohnung heran
Faeser will dem Bundeskriminalamt (BKA) die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Begründet wird das mit den Gefahren des internationalen Terrorismus. Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasst „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones) sowie die Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“.
Gewiss kennt das Grundgesetz in Artikel 13 Passagen, die die Unverletzlichkeit der Wohnung durch erlaubte Durchsuchungen einschränken: richterliche Anordnung, Befristung, Nachweis einer „Gefahr im Verzuge“ usw. Über allem aber steht Absatz 1: „Die Wohnung ist unverletzlich.“
Man vergesse auch nicht, dass es seit 2017 ein „Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG)“ gibt. Dort ist vor allem in den §§ 45, 46 und 61 alles geregelt, was polizeiliche Maßnahmen in Wohnungen betrifft. Und zwar so geregelt, dass es der Gefahrenabwehr dient. Warum es hier einer Verschärfung bedarf, bleibt Faesers Geheimnis.
Vielleicht hat sich Faeser doch zu sehr in die Stasi-Richtlinie Nr. 1/76 vertieft. Oder sie hat den preisgekrönten Film „Das Leben der Anderen“ von 2006 mit dem großartigen Ulrich Mühe (verstorben im Jahr 2007) als Stasi-Hauptmann als Vorlage genommen.
Interessant bleibt allerdings, warum die beiden „Ampel“-Koalitionspartner Grüne und FDP, die sich doch so gern als Bürgerrechtsparteien verstehen, Faesers Durchsuchungspläne offenbar stillschweigend mitmachen. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte zwar: „Es sind ernste Zeiten. Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel. Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann.“ Aber das darf man getrost als Sprechblase für die eigene Wählerschaft werten.
Faeser als Skandalspitzenkraft des Scholz-Kabinetts
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU-Mitglied, von Merkel Ende 2018 anstelle des willkürlich geschassten Hans-Georg Maaßen eingesetzt), würde er seinen Job wirklich und neutral ernstnehmen, müsste seine Dienstherrin Faeser eigentlich längst zum Beobachtungsfall gemacht haben. Denn was die „Verfassungsministerin“ Faeser „leistet“, hat oft genug wenig mit Rechtsstaat und mit ihrem Amtseid (… das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen …) zu tun.
Wer Faesers Treiben Einhalt gebieten bzw. beenden könnte, ist SPD-Kanzler Olaf Scholz. Er müsste dabei keine Rücksicht auf die beiden anderen Koalitionspartner nehmen. Scholz würde übrigens damit auch Schaden von der SPD abwenden, die im September aus dem einen oder anderen mitteldeutschen Landtag fliegen könnte, weil sie an der 5-Prozent-Hürde scheitert. Was Faeser nämlich tut, ist in mehrfacher Hinsicht eine Werbeaktion für die AfD. Aber womöglich will sie die AfD sogar noch gestärkt sehen, um dann noch mehr auf DDR 2.0 machen zu können.
Wenigstens aber sollte sich die „Volljuristin“ Faeser mal autodidaktisch und schweigend für einige Tage zurückziehen und statt des Besuchs von 8 Spielen der Fußball-EM Urteile des Bundesverfassungsgerichts studieren: zum Beispiel das Urteil zur Meinungsfreiheit vom 28. November 2011 (Absatz 18). Oder das Urteil vom 3. März 2004 zum „Großen Lauschangriff“, das in Sachen Wohnung eindeutige Vorgaben macht.
Wir geben die Hoffnung nicht auf – vor allem mit Blick auf Kanzler Scholz. Er will ja Führung bieten, wenn sie bestellt wird. Faeser hat solche Führung nun mehrfach bestellt.
Der FDP geht das Vorhaben offenbar zu weit. Justizminister Buschmann zu BILD: „Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben. Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch. Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab. Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.“ Neuer Ampel-Krach also – oder nur ein Schaukampf, weil Olaf Scholz an Faeser festhalten muss, wenn die FDP ihren Kopf fordert?
Mal schauen, ob die FDP diese Position durchhält oder wieder umfällt – oder Faeser fällt.