Tichys Einblick
Vorstellung Antidiskriminierungsbericht

Beauftragte der Bundesregierung wollen Migrationsdebatte abwürgen

Papier ist geduldig, könnte man sagen; sollen die Beauftragten doch herumschwadronieren, wie sie wollen. Das Problem: Dahinter steht ein handfester, immer expansiverer Macht- und Durchherrschungsanspruch. Das wird auch im Diskriminierungsbericht deutlich, und zwar in Form zahlreicher Forderungen.

Dr. Mehmet Daimagüler, Sven Lehmann, Reem Alabali-Radovan, Ferda Ataman, Jürgen Dusel, Dr. Felix Klein, Berlin, 10.09.2024

picture alliance / Metodi Popow | M. Popow

Der Terminus „Beauftragter“ kann eine besondere Sachbezogenheit suggerieren: Beauftragte sollten schließlich damit beauftragt sein, ein bestimmtes Sachthema zu bearbeiten und Lösungen zu finden. Die immer zahlreicher werdenden Beauftragten der Bundesregierung sind allerdings gerade keine Sachbearbeiter im guten Sinne. Vielmehr agieren einige von ihnen als ideologische Speerspitzen einer Politik, die versuchen, den Debattenraum in Deutschland zugunsten linksgrüner Positionen einzuschränken.

Erneut erleben konnte man das am Dienstag. Da stellten in Berlin diverse Beauftragte der Bundesregierung ihren gemeinsamen Bericht zu „Diskriminierung in Deutschland“ vor. Mit dabei unter anderem: Ferda Ataman, die „Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung“, Reem Alabali-Radovan, die „Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ sowie „Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus“, Sven Lehmann, der „Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“, und Mehmet Daimagüler, der „Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma“.

Anstatt sich auf das Thema der Diskriminierung zu beschränken (der anwesende Behindertenbeauftragte hatte da durchaus valide Punkte), mischten sich gleich mehrere der Beauftragten vor versammelter Presse in die laufende Migrationsdebatte ein. So erklärte Ataman, sie finde es „falsch, dass Migration gerade für alles mögliche verantwortlich gemacht wird“. Der Fokus darauf und auf mehr Abschiebungen habe den Effekt, dass Migranten in Deutschland pauschal erlebten, als Problem wahrgenommen zu werden: „Überall im Alltag kann es passieren, dass die eigene Existenz infrage gestellt wird.“

Ähnlich ließ sich Alabali-Radovan ein, die ein SPD-Parteibuch hat und auch Staatsministerin beim Bundeskanzler ist: In der Debatte werde „die Migration als Mutter aller Probleme dargestellt“. Es gebe „einen Überbietungswettbewerb, in dem auch rassistische Vorurteile geschürt werden“. Sie appellierte an alle, „da auch verbal abzurüsten“. Ein deutlicher Wink an die Union, in der Migrationsfrage wieder auf den Kurs der Regierung einzuschwenken – so als sei das eine Frage der Menschlichkeit und von „Antirassismus“.

Auf die Spitze trieb es derweil Daimagüler. Er beklagte „den Aufstieg von rechtsextremen Parteien“ und die angebliche „Akzeptanz von rechtsextremen Parolen bis hin in die demokratische Mitte hinein“. Meinte er Union und FDP? Jedenfalls behauptete er, es seien „die gleichen Parolen zu hören, die schon zum ersten Völkermord, zum Völkermord der Nazis, geführt haben“. Daimagüler nahm speziell auf Sinti und Roma Bezug, erweckte aber zumindest den Eindruck, auch die Migrationsdebatte insgesamt in einen genozidalen Kontext zu setzen.

Auch im mehr als 400 Seiten umfassenden Diskriminierungbericht wird deutlich, wie die Beauftragten versuchen, ihre Posten und das Thema Antidiskriminierung als ideologisches Vehikel zur Durchsetzung linker Politik zu instrumentalisieren. In dem Papier heißt es zum Beispiel, das Sicherheitsgefühl vieler Menschen sei beschädigt, unter anderem „durch die Enthüllung einer Zusammenkunft von Rechtsextremisten im Januar 2024, auf der menschenfeindliche Vertreibungspläne besprochen wurden“. Eine klare Lüge. Bejubelt wird derweil, „dass seit Anfang des Jahres 2024 Millionen Menschen für die Verteidigung der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaats demonstrieren“.

Die Rassismusbeauftragte nennt als Erfolg der Bundesregierung unter anderem das „Gesetz zur Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts“ („Spurwechsel“) und fordert die Erleichterung des Familiennachzugs für Fachkräfte. Was das in einem Bericht zur Antidiskriminierung zu suchen hat, bleibt ihr Geheimnis. Selbiges gilt für die Antidiskriminierungsbeauftragte, die unter anderem die Beschleunigung der Einbürgerungen bejubelt.

Der Queerbeauftragte wiederum wütet unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung gegen alles und jeden, der nicht bereit ist, seine bunte Gender- und sonstige Agenda mitzutragen. Im Bericht geraten Menschen, die „gegen reproduktive Rechte mobilisieren“ (also für mehr Lebensschutz) genauso ins Visier wie „transfeindliche Kampagnen“ gegen das „Selbstbestimmungsgesetz“, Eltern, die ihre Kinder nicht an „LSBTIQ*-Schulaufklärungsprojekten“ teilnehmen ließen, und Leute, die von „Gender-Ideologie“ sprächen.

Auf der anderen Seite lässt uns der Beauftragte wissen, dass es „transgeschlechtliche Männer“ gebe, „die Kinder gebären“, und genauso „transgeschlechtliche Frauen, die ein Kind zeugen können“. Und dass „eine zunehmende Liberalisierung in den Einstellungen zu LSBTIQ* keineswegs garantiert“ sei – als könne man Antidiskriminierung und Menschenrechte mit einer Liberalisierung der Gesellschaft gleichsetzen, die qua Grundgesetz zwangsweise zu exekutieren wäre.

Papier ist geduldig, könnte man nun sagen; sollen die Beauftragten doch herumschwadronieren, wie sie wollen. Das Problem: Dahinter steht ein handfester, immer expansiverer Macht- und Durchherrschungsanspruch. Das wird auch im Diskriminierungsbericht deutlich, und zwar in Form zahlreicher Forderungen: Mehr Meldestellen soll es geben, mehr Beauftragte, mehr Diskriminierungstatbestände, mehr Rechte für Ataman, mehr Geld für „zivilgesellschaftliche Organisationen“ (also das linke Vorfeld) und das Recht für Verbände, im Namen von Einzelpersonen Klage wegen Diskriminierung einzureichen. Alles Dinge, die in der Realität massive Auswirkungen auf den politischen Diskurs und die Handlungsfreiheit von Privaten haben können.

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