Tichys Einblick
Merkel-Jahr brachte Vervielfachung

Wie Asylländer seit 2015 von deutschem Geld profitieren

Die Grünen mauern noch gegen Einzelheiten, doch die Bezahlkarte für Asyleinwanderer wird wohl kommen. Zahlen von Bundesbank und Weltbank zeigen, wie viel Geld wirklich in Asylländer abfließt. Besonders interessant: Schon zwei Jahre nach 2015 hatten sich die Zahlungen nach Syrien verachtfacht.

IMAGO / Steinach

Die bundesweite Bezahlkarte für Asylbewerber soll – nach Vorreitermodellen in Thüringen und anderswo – kommen. Die Einzelheiten werden auch weiterhin den Bundesländern, teils wohl sogar Städten und Kreisen überlassen bleiben. Im Gesetzentwurf, der vor zehn Tagen über den Kabinettstisch ging, nachdem die Grünen ihren Widerstand auf Sparflamme herunterregelten, ist aber noch immer von der Möglichkeit von Geldleistungen die Rede, wo Sachleistungen „nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich“ sind. Daneben werden Bezahlkarten und Wertgutscheine ermöglicht.

Die Grünen hatten sich auch gegen diese Neuregelung gewehrt, reagieren – wie auch die FAZ weiß – „besonders sensibel“, wo „es um Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz geht“. Und trotz Einlenken haben sich die Grünen auch diesmal wieder in einigen Punkten durchgesetzt. So soll jedes volljährige Mitglied eines Haushalts eine Karte bekommen. Außerdem soll geprüft werden, ob man Erwerbstätige, Auszubildende und Studenten ganz von der Regelung ausnehmen kann. Es sind Bonbons für die Parteiseele, für die es noch immer nicht genug Asylzuwanderung nach Deutschland gibt. Die Grünen wollen sich ihren Sogfaktor „Bargeld vom Staat“ nicht ganz nehmen lassen oder zumindest erbitterten Widerstand gegen jede Änderung leisten. Daneben wandte sich auch der SPD-Abgeordnete Helge Lindh gegen Ideen, „die Bezahlkarte, ob landesgesetzlich oder bundesgesetzlich, für den Kauf von Alkohol, Tabak oder Glücksspiel zu sperren“. Lindh, sonst um keine Maßregel verlegen, lehnt „erzieherische, bevormundende Vorgaben“ in diesem Fall ab.

Daneben ahnte der grüne EU-Abgeordnete und „Migrationsexperte“ Erik Marquardt noch vor kurzem, dass viele Empfänger die Bezahlkarte vermutlich verlieren könnten (oder das behaupten werden) und dass dies wiederum Verwaltungsaufwand auslösen würde. Für Marquardt, Gründer mehrerer NGOs zum Menschenimport, darunter der in Islamabad tätigen „Kabul Luftbrücke“, sind die Zahlungen ins Ausland gar ein „wichtiger Teil der Entwicklungszusammenarbeit“. Das sagt der Grüne nach so vielen Milliarden Euro, die Deutschland ohnehin in alle Welt für oftmals absurde Projekte – etwa auch im Raumfahrt betreibenden Indien oder im Exportmeister China – zahlt. Der grüne Politiker versucht so, den Parteikampf an zwei Fronten gleichzeitig zu führen, ähnlich wie die Außenministerin, die bei Caren Miosga ganz nebenbei die Tätigkeit eines deutschen „Startups“ erwähnte, das – wohl auch mit deutschen Steuergeldern – Gutes im Ausland tue.

Bargeld im Ausland mit der „Social Card“ aus Hannover

Laut dem Koalitionspartner FDP und Bundesfinanzminister Christian Lindner war aber ein Hauptgrund für die Einführung der Bezahlkarte genau die Verhinderung von Überweisungen ins Ausland, die Grünen wie Marquardt offenbar so lieb sind. Nun ist die Ampel nach zwei Jahren eben nicht mehr maximal geschlossen. Das ist nichts Neues. Gespalten ist daneben auch das Land in Länder, Kreise und Städte, die vor allem „diskriminierungsfrei“ und „stigmatisierungsfrei“ sein wollen, und solchen, denen der Verbleib und die Verwendung von Steuergeldern noch wichtig ist.

Tatsächlich unterscheiden sich die bisher gewählten Vorreitermodelle drastisch. In den thüringischen Landkreisen, die die Karte zuerst einführten, gibt es die Beschränkung auf Läden im eigenen Kreis. Davon ist vielerorts gar nicht die Rede. Vielmehr soll die „Social Card“ aus Hannover sogar im Ausland einsetzbar sein. Die Stadt will dadurch einen „diskriminierungsfreien Zugang zur bargeldlosen Zahlung“ schaffen. Wenn dann noch Einkaufsmöglichkeiten im Internet dazukommen, ist dem Missbrauch keine Grenze mehr gesetzt.

Laut Anbieter ist es mit der Social Card „grundsätzlich möglich, Bargeld abzuheben, Einkäufe im Handel oder im Internet zu bezahlen“. Und laut Bild können die Hannoveraner Asylbewerber damit „so viel Bargeld an Bankautomaten abheben, wie auf der Karte ist“, sogar im Ausland. Keine Grenze auch hier, so will es der grüne Oberbürgermeister Belit Onay. Und das wirft ein Licht auf die generelle Kultur der Erlaubnis, von der Zuwanderer in einem solchen System profitieren.

Im rot-grün regierten Hamburg wurde eben diese „Social Card“ bereits eingeführt. Dort sollen monatlich 185 Euro als Guthaben auf der Visa-Karte ohne verbundenes Konto landen. 50 Euro können die Migranten in bar abheben. Das ähnelt den Barzahlungen in anderen EU-Ländern, etwa in Österreich, wo es 40 Euro Bargeld pro Monat gibt. Die Hamburger AfD kritisiert das Verfahren dennoch als „Etikettenschwindel“ und befürchtet eine „Sogwirkung zulasten von Hamburg“ wegen der großzügigeren Lösung. Welcher Sog wird dann erst von Hannover ausgehen, das ohnehin schon Spitze in der Aufnahme von Asylzuwanderern ist.

Schätzungen von Bundesbank und Weltbank

Wie sieht es nun wirklich mit den Geldflüssen ins Ausland aus? Weiß man etwas davon? Es gibt zumindest Schätzungen. Die Bundesbank besitzt ein Instrument, um die jährlichen Überweisungen ins Ausland zu messen. Für jede Auslandsüberweisung ab 12.500 Euro besteht nämlich eine Meldepflicht. Es bleibt damit bei vielen unerfassten Auslandsüberweisungen, etwa wenn diese geringer als 12.500 Euro ausfallen oder über informelle Hawala-Banken vorgenommen werden. Aber die Daten sind ein Ansatzpunkt, um die Überweisungen und die Verteilung auf verschiedene Länder zu schätzen. Laut Bundesbank steigen die jährlichen Überweisungen aus Deutschland in andere Länder seit 15 Jahren kontinuierlich an, von knapp drei Milliarden Euro im Jahr 2009 auf rund sieben Milliarden Euro in den letzten beiden Jahren. 2022 waren es 7,2 Milliarden, im vergangenen Jahr noch 6,8 Milliarden Euro. Der Abfluss mag noch kein Problem für die deutsche Wirtschaft sein, aber der Trend ist durchaus da und hat auch seine Gründe, wie zu sehen sein wird.

Die Weltbank hat noch sehr viel höhere Schätzungen vorgelegt, nämlich 18 Milliarden Dollar im Jahr 2018 (das wären heute etwa 16,5 Milliarden Euro) und 17 Milliarden Dollar für 2022 (rund 16 Milliarden Euro). Man spricht hier von „personal remittances“, also Rücküberweisungen in andere Länder, die zu allermeist von Migranten und Ausländern vorgenommen werden und häufig in ärmere oder Entwicklungsländer fließen, etwa als Unterstützung für Familienmitglieder oder um sich eine Zweitexistenz aufzubauen.

Laut Bundesbank ging 2023 knapp die Hälfte der Zahlungen, rund drei Milliarden Euro, in die EU. Aber auch in außereuropäische und Flucht- oder Asylherkunftsländer flossen laut Schätzung der Bundesbank hohe Beträge, so etwa 834 Millionen Euro in die Türkei. In die Ukraine wurden 451 Millionen Euro überwiesen, nach Syrien 360 Millionen und nach Afghanistan immerhin 139 Millionen. In den Irak gingen 109 Millionen Euro. Nimmt man die Schätzung der Weltbank als Maßstab, müssten alle diese Zahlen gut doppelt so hoch sein. Fast zehn Prozent der Geldflüsse gehen so bereits in die Top-Asylherkunftsländer Syrien, Afghanistan und den Irak.

Im Vergleich zu 2015 fließt heute zwanzigmal so viel Geld nach Syrien

Nun entbehrt es nicht jeder Logik anzunehmen, dass Überweisungen ins Heimatland leichter fallen, wenn ein Zuwanderer Arbeit gefunden hat. Aber auch ohne Arbeit scheinen sie durchaus möglich. Dazu genügt ein kurzer Blick auf die Statistik. Schaut man nur ein paar Jahre zurück, dann sieht man, dass die Zahlungen nach 2015 in kürzester Zeit sehr stark, teils exponentiell wuchsen. So schrieb die Rheinische Post 2018 von einer dramatischen Zunahme der Zahlungen nach Syrien von 18 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 152 Millionen im Jahr 2017 (das heißt: mal den Faktor 8,4).

Dass in dem Artikel von „syrischen Arbeitnehmern“ die Rede war, gehört mit Sicherheit zu den Pressemythen jener Merkel-Jahre. Denn so schnell kam dann doch kein Syrer in Arbeit. Weiter hieß es: „Bei den Afghanen betrug der Sprung im gleichen Zeitraum von 24 Millionen Euro auf 47 Millionen, bei Irakern von 36 auf 56 Millionen Euro und bei den Iranern von 27 auf 36 Millionen Euro.“ Auch bei den Überweisungen nach Afrika ergab sich binnen zweier Jahre fast eine Verdoppelung (von 88 auf 140 Millionen Euro).

Wenn das nicht ein Argument für den Nutzen von Asylbewerberleistungen für die Herkunftsländer ist. Inzwischen haben sich die Zahlungen nach Syrien noch einmal gut verdoppelt, gegenüber 2015 entspricht das genau einer Multiplikation mit dem Faktor 20 – eine Verzwanzigfachung der Auslandsabflüsse. Und noch immer ist fraglich, ob die Überweisungen vor allem aus Arbeitseinkommen stammen. Ein Großteil der Syrer bezieht ja weiterhin Bürgergeld. Bei Afghanen waren die von der Bundesbank geschätzten Zahlungen schon 2015 relativ hoch und haben sich seither fast versechsfacht. Es dürfte also durchaus etwas dran sein an den Abflüssen aus Sozialleistungen in die Heimatländer. Und das fällt auch nicht schwer zu glauben, wenn man bedenkt, welche Einkommen sich durch Kinderreichtum im deutschen System generieren lassen. Einen Kinderreichtum, von dem man in deutschen Familien kaum noch sprechen kann, der aber für Zuwanderer oftmals normal ist.

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