Dass Karl Lauterbach bei seiner Kontinuität an „Nebeneinküften“ welche vergessen haben soll zu melden, ist nicht sehr glaubwürdig. Daher bringen wir hier einen Auszug aus dem Beitrag vor einem Jahr.
Karl Lauterbach war vom 18. Juli 2001 bis zum 4. Juni 2013 Mitglied im Aufsichtsrat der Rhön-Kliniken AG. Das ist eine börsennotierte Betreibergesellschaft von Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren mit einem jährlichen Umsatzerlös von zuletzt 1,3 Mrd. Euro, im Jahr des Ausscheidens von Lauterbach 2013 von recht exakt 3 Mrd. Euro. Der Rhön-Konzern ist u.a. der erste private Betreiber in Deutschland, der ein Universitätsklinikum übernommen hat. Seit 2006 gehört das Universitätsklinikum Gießen-Marburg deshalb nicht mehr den Universitäten von Gießen und Marburg und damit der öffentlichen Hand, sondern der Bank of America, einem Vermögensverwalter namens Fidelity Investments, der Investmentgesellschaft Franklin Templeton Investments und einigen anderen Rhön-Aktionären. Von 1996 bis 2002 übrigens war Karl-Theodor zu Guttenberg (CDU-MdB von 2002 – 2011; Wirtschaftsminister 2009, Verteidigungsminister 2009 – 2011) Mitglied im Aufsichtsrat. Seine Familie hielt 26,5 Prozent der Stammaktien der Rhön-Kliniken AG. Im März 2002 wurden die Aktien für damals 260 Millionen Euro an die HypoVereinsbank verkauft.
Fakt ist: Laut Geschäftsberichten der Rhön-Kliniken hat Lauterbach von 2001 bis 2013 für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied jährlich zwischen 25.000 und 64.000 Euro erhalten. In der Summe sind dies 567.000 Euro. Im Jahr 2002 kamen dazu 77.000 für „Beratungsleistungen“. Alles in allem also 644.000 Euro. In den offiziellen Veröffentlichungen des Bundestages kommt diese Summe nicht zum Tragen. Lauterbach hat seine Nebeneinkünfte dort unter „Stufe 3“ der Richtlinien für Nebeneinkünfte von Abgeordneten angegeben. „Stufe 3“ bedeutet, dass die Einkünfte zwischen 7.000 und 15.000 Euro liegen.
Aber auch sonst ist Lauterbach kein Kostverächter. Der Bundestag weist bei ihm für die Legislaturperiode 2005 bis 2009 siebenmal „Entgeltliche Tätigkeiten“ zwischen 7.000 und 15.000 Euro aus, nämlich für wissenschaftliche Beratung. Seit 2013 kamen zum Beispiel mindestens zweimal „Entgeltliche Tätigkeiten“ der Stufe 4 (15.000 bis 30.000 Euro) hinzu, ebenfalls für „wissenschaftliche Beratung.“ Diese „Beratung“ ließ Lauterbach zum Beispiel Krankenkassen, Kliniken oder Gesundheitsbehörden von Dubai oder Katar angedeihen.