Augsburg ist mit knapp über 300.000 Einwohnern nach München und Nürnberg Bayerns drittgrößte Stadt. Politisch, eigentlich ideologisch gerät sie mehr und mehr in Schieflage, obwohl Augsburg eine CSU-Oberbürgermeisterin namens Eva Weber (*1977) hat. Obwohl? Nein, sondern weil Augsburg eine CSU-OB an der Spitze einer schwarz-grünen (grün-grünen?) Stadtratskoalition hat. Die grün-grünen Koalitionen der CDU-Ministerpräsidenten Wüst (NRW) und Günther (Schleswig-Holstein) lassen grüßen.
Geschmeidig und „woke“ ist man jedenfalls in Augsburgs Stadtregierung. Das hat eine Menge mit Eva Weber zu tun. Und mit einer geräuschlos funktionierenden Koalition aus CSU und „Grünen“. Die CSU stellt von den 60 Stadträten seit der Kommunalwahl vom 15. März 2020 nur noch 20, die Grünen 14. Für die CSU hatten die 2020er Wahlen mit OB-Kandidatin Eva Weber alles andere als ein Spitzenergebnis erbracht. Gegenüber 2014 verlor die CSU 5,5 Prozent (von 37,7 auf 32,2) und 3 Stadtratssitze; die Grünen gewannen gegenüber 2014 satte 11,0 Prozent (von 12,4 auf 23,4) und 7 Stadtratsmandate.
Eva Webers Augsburger CSU-Ticket hin oder her: Wenn sie auf ihrer Website postet, die CSU sei ihre „politische DNA“, so sagt das mittlerweile (siehe auch Söders Wendigkeiten) nicht viel aus. Ob Weber eines Tages höhere CSU-Parteiweihen bekommt? Im Moment hat es nur zu einem der fünf Stellvertreterposten im Bezirksvorstand der Augsburger CSU gereicht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Ihre Politik und ihr Schmusekurs zu den „Grünen“ sind jedenfalls „woke“ genug für eine „moderne“ CSU. Nachfolgend drei Augsburger Beispiele:
1) Friedensflaggen statt Israelflaggen
Nach dem 7. Oktober 2023, also nach dem Hamas-Überfall auf Israel mit der Abschlachtung (so muss man es nennen) von mehr als tausend Juden, zieht man am Augsburger Rathaus Israel-Flaggen auf. Diese Flaggen werden noch im Oktober zweimal mutwillig heruntergerissen und zerstört. Folge: Augsburg ersetzt die Israel-Flaggen am 19. November 2023 durch Friedensflaggen. Als „Zeichen der Solidarität“ heißt es offiziell. Der Haupttäter ist flüchtig. Ein 19-jähriger „Mann“ wird im Januar 2024 vom Amtsgericht Augsburg der Beihilfe schuldig gesprochen. Das Urteil umfasst Sozialstunden, eine Geldstrafe und Beratungsgespräche. Der „Mann“ ist ein zur Tatzeit 18 Jahre alter syrischer Flüchtling, der das Herunterreißen der israelischen Flagge gefilmt hatte.
Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber weiß die Sache nichtssagend wie folgt zu kommentieren: In einer Pressemitteilung verweist sie auf „Antisemitismus, Antiislamismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Darauf wolle die Stadt reagieren und sich „auf konkrete Maßnahmen für den Frieden in unserer Stadt“ konzentrieren. „Symbole für die Solidarität mit Betroffenen von Hass und Hetze“ seien wichtig. Solidarität werde aber „erst durch Taten zum Leben erweckt“, so Weber. Welche Taten sie meint, ist auch Monate später noch nicht bekannt.
2) OB-Kampf gegen Rechts
Eva Weber ist eine engagierte Kämpferin „gegen Rechts“. Am 3. Februar 2024 führte sie als ranghöchste Rednerin eine dieser regierungstreuen Demonstrationen an. TE hatte darüber berichtet.
Juristisch hat das nun ein Nachspiel. Denn OB Eva Weber hatte die etwa 6.500 Bediensteten der Stadt Augsburg zur Teilnahme an dieser Demonstration gedrängt. In einem dienstlichen Schreiben hatte sie am 29. Januar 2024 Folgendes verfasst:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie heute auf einen Termin aufmerksam machen, der mir persönlich sehr am Herzen liegt. Am 3. Februar veranstaltet ein breites Bündnis in Augsburg unter dem Dach des Bündnisses für Menschenwürde e.V. eine Demonstration gegen Rechtsextremismus und für Demokratie und Vielfalt. Unsere Demokratie war noch nie so unter Druck wie zurzeit. Gerade in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen des Recherchenetzwerks Correctiv über demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen in unserem Land wird deutlich, wie wichtig es ist, sich zu positionieren. Als Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere auch als Mitarbeitende einer öffentlichen Verwaltung. Als Stadtverwaltung sind wir eine wichtige Säule der Demokratie. Wir setzen uns tagtäglich für ein funktionierendes Gemeinwohl ein. Mehr denn je sind auch wir gefragt, sie aktiv zu verteidigen und zu stärken. Deshalb rufe ich Sie alle dazu auf, sich an der Demonstration für unsere Demokratie am 3. Februar am Rathausplatz zu beteiligen.
Unsere Präsenz bei dieser Veranstaltung sendet ein starkes Signal, dass wir uns aktiv gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Diskriminierung und jegliche gruppenbezogene Menschen Feindlichkeit stellen. Zeigen wir gemeinsam, dass wir als Verwaltung für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft einstehen!
Herzliche Grüße – Eva Weber“
Zwei Tage nach der Demonstration hatten Bürger bei der Regierung von Schwaben deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Weber eingereicht. Die Regierung von Schwaben hat am 4. Februar 2024 diese Beschwerde in juristisch höchst fragwürdiger Weise zurückgewiesen. Die Regierung von Schwaben ist auch nicht auf die Vorhaltung eingegangen, dass der Anmelder der Demonstration, die ja von OB Weber in Personalunion zugleich beworben und genehmigt wurde, nämlich der Verein „Bündnis für Menschenrechte e.V.“, eine politische Vorfeldorganisation der Grünen, ist. Vereinsvorsitzender ist Matthias Lorentzen, Mitarbeiter der grünen MdB und Staatsministerin Claudia Roth.
Mittlerweile hat ein Beschwerdeführer auch beim Bayerischen Staatsministerium des Innern Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Weber und gegen den in der Regierung von Schwaben zuständigen Leitenden Regierungsdirektor eingelegt. In dieser Beschwerde heißt es unter anderem: „Es ist offenkundig, dass eine Oberbürgermeisterin, die als Dienstvorgesetze ihre Mitarbeiter der Augsburger Stadtverwaltung zur Teilnahme an einer von linken und linksextremen Gruppierungen geprägten, gegen Andersdenkende gerichtete Demonstration aufruft, in gravierender Weise gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht und das Mäßigungsgebot verstoßen hat. Dies gilt umso mehr, als Frau Weber und Herr … jeweils auch Dienstvorgesetzte bzw. Rechtsaufsichtsführende über die staatlichen Ausländerbehörden sind, die tagtäglich über aufenthaltsbeendigende Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz (z.B. § 58 AufenthG) zu entscheiden haben.“ Man darf gespannt sein, wie das Ministerium von Joachim Herrmann (CSU) mit dieser Dienstaufsichtsbeschwerde umgeht.
3) Mehr Habeck als das Original
Da Augsburg aber nicht nur „woke“, sondern auch energetisch „grün“ sein will, überrascht es nicht, dass die Augsburger Stadtwerke nun angekündigt haben, das Heizgesetz von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) sogar vorzeitig umzusetzen. Bereits in zehn Jahren sollen viele Haushalte kein Gas mehr erhalten. Ein Stadtwerke-Sprecher bestätigte BILD, man habe eine entsprechende Ankündigung an hunderte Firmen verschickt. Betroffen: auch große Wohngesellschaften. Das Ganze ab 2035 – also zehn Jahre früher als das Heizgesetz vorsieht.
Nachdem die Pläne bekannt wurden, beeilen sich die Stadtwerke zu beruhigen: Man stelle ja auf Fernwärme um. Wörtlich schreiben die Stadtwerke Augsburg (swa) allerdings kleinlaut: „Wann oder in welchen Mengen alternative Gase wie Wasserstoff oder Biogas für die breite Wärmeversorgung zur Verfügung stehen, lässt sich derzeit nicht absehen. Dennoch bereiten auch die swa ihr Gasnetz in Teilen auf mögliche alternative Gase vor. Es wird jedoch bezweifelt, dass sich damit in absehbarer Zeit der allgemeine Wärmebedarf decken lässt. Ein wichtiges Standbein der künftigen Wärmeversorgung wird deshalb auch in Augsburg Fern- und Nahwärme sein, neben anderen Möglichkeiten, wie Wärmepumpen oder Pellet-Heizungen. Rund eine Milliarde Euro werden die swa bis 2040 in den Ausbau der Fern- und Nahwärme in Augsburg investieren, in die Erweiterung des Netzes, aber auch in neue regenerative Erzeugungsanlagen oder die Nutzung von Abwärme.“ Fast schon überflüssig zu erwähnen: OB Eva Weber ist Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Augsburg Holding GmbH.