Tichys Einblick
Deutschlands „Staatsräson“

Antisemitischer Rapper Abu Shaqra eingebürgert – so wird islamistische Gewalt verharmlost

Warum bekam der aus Syrien stammende islamistische Hass- und Gewalt-Rapper Abu Shaqra den deutschen Pass? Theoretisch könnte er wieder ausgebürgert werden. Theoretisch, aber dieser Staat unterwirft sich dem Islamismus. Der Mordanschlag von Mannheim zeigt doch, dass auf Worte Messermorde folgen.

picture alliance/dpa | Fernando Gutierrez-Juarez

Es gehört zu den absurden Dialektiken deutscher Politik: Einerseits klammert sie sich an die besondere Verantwortung gegenüber Juden und dem Staat Israel. Andererseits ermöglicht sie eine massenhafte Einwanderung aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis und senkt sogar die Hürden für Einbürgerungen ab. Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass beides in einem Widerspruch zueinander steht.

Die Politik darf, will oder kann das aber nicht zugeben. Und so versucht sie, eben diesen Widerspruch krampfhaft aufzulösen. Konkret: Nach einer kürzlichen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sollen sich Bewerber um die Staatsbürgerschaft nun explizit zur „historischen Verantwortung Deutschlands“ im Hinblick auf den Schutz jüdischen Lebens bekennen.

In Sachsen-Anhalt hatte die dortige Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) schon im November 2023 in einem „Hinweis“ an die Landkreise zu den Paragraphen 11 und 12 a des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Ausschluss von Einbürgerungen) erklärt, Bewerber hätten „unmittelbar vor der Einbürgerung schriftlich zu bestätigen, dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen“. So solle verhindert werden, „dass Ausländer mit einer antisemitischen Einstellung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten“.

Die Vorstellung, dies könnte funktionieren, ist einigermaßen absurd, schließlich kann sich jeder oberflächlich zu allen möglichen Sachen bekennen, auch wenn er in Wahrheit völlig anders tickt. Wie sehr die Regelung ins Leere läuft, zeigt nun ein konkreter Fall aus Halle: Dort erhielt im Februar laut Bild-Zeitung der aus Syrien stammende Rapper Mohammed H. (Abu Shaqra) seine Einbürgerungsurkunde überreicht.

Nun wurde bekannt, dass er zuvor in einem auch bei Instagram veröffentlichten Song das Hamas-Massaker in Israel vom 7. Oktober verherrlicht haben soll. Wie das Bündnis gegen Antisemitismus Halle in einer Pressemitteilung berichtet, trat Abu Schaqra Mitte November bei einer Rap-Party im Jugend- und Begegnungszentrum Passage 13 in Halle-Neustadt auf. In diesem gibt es laut Selbstbeschreibung auf der Webseite natürlich „keinen Platz“ für Antisemitismus.

Trotzdem setzte Abu Shaqra dort offenbar zu einer Jubelarie auf die Hamas-Taten an: „Brennt den Panzer nieder und öffnet das Tor“, soll er dort vorgetragen haben: „Wir haben gesehen, dass der Samstag langweilig war und haben die Routine geändert. […] Wie Dschenin. […] Lass sie weinen wie Babys ohne Waffen.“ Außerdem heißt es laut Bild in dem Text: „Mein Volk, es schreibt Geschichte.“ Die „Jerusalem-Flut“ komme blitzschnell.

Die Anspielungen scheinen klar: Die geöffneten Tore, die die Terroristen am 7. Oktober durchstießen, einem Samstag; der Verweis auf Dschenin, die Terror-Hochburg im nördlichen Westjordanland. Abu Shaqra veröffentlichte das Video dann auch unter dem Titel „Jerusalem Flut“ bei Instagram – als „Al-Aqsa-Flut“ bezeichnet die Hamas ihre Terroroperation gegen Israel.

Trotzdem erhielt er etwa anderthalb Monate später seine Einbürgerungsurkunde überreicht. Kurz zuvor hatte er laut Bild die Aufnahme des Raps noch von seinem Social-Media-Profil gelöscht. Es war allerdings nicht der einzige Vorfall dieser Art: Laut dem Bündnis gegen Antisemitismus Halle bekannte sich Abu Shaqra in den sozialen Medien etwa auch zu einem salafistischen Prediger aus Kuwait.

Die große Frage lautet: Wie kann es sein, dass so jemand überhaupt eingebürgert wird? Abu Shaqra hat damit nicht nur den Staat insgesamt, sondern auch konkret Politiker wie Nancy Faser oder die Innenministerin von Sachsen-Anhalt vorgeführt, die den Bürgern verkaufen wollen, durch das Verlangen irgendwelcher Bekenntnisse ließen sich Feinde unserer Grundordnung vor der Einbürgerung aussieben.

Es wird interessant sein zu sehen, ob der Fall Konsequenzen nach sich zieht: Sollten sich die Vorwürfe im Einzelnen bestätigen, könnte Abu Shaqras Staatsbürgerschaft wenigstens im Nachhinein wieder entzogen werden. Jedenfalls hatte Sachsen-Anhalts Innenministerin im November in ihrem Hinweis an die Landkreise erklärt, die Rücknahme der Einbürgerung sei zu prüfen, wenn im Nachhinein festgestellt wird, „dass der Eingebürgerte das Bekenntnis unter arglistiger Täuschung abgegeben hat“.

Tatsächlich ließ sie dann auch am Freitagnachmittag auf Nachfrage von Tichys Einblick zum konkreten Fall mitteilen, sie erwarte von der Stadt Halle, „dass unverzüglich das Verfahren zur Rücknahme der Einbürgerung Abu Shaqras eingeleitet wird. Die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, das nicht arglistig erschlichen werden darf.“ Aus dem Innenministerium hieß es, es obliege der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde zu prüfen, ob die Einbürgerung nach Paragraph 35 des Staatsangehörigkeitsgesetztes zurückgenommen werden kann.

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