Wenn Ideologie in Gesetze gegossen wird, wird Ideologie nicht dadurch zu Recht, sondern Ideologie bleibt Ideologie, nur wird Recht zu Unrecht. Vor unseren Augen werden die Gesetze umgebaut, immer neue Regelungen und immer neue Straftatbestände werden geschaffen. So hatte der Paragraph 130 Strafgesetzbuch, der Paragraph über die „Volksverhetzung“, bei Gründung des Deutschen Reiches 1871 einen Absatz, nach der Überarbeitung 1960 bereits drei Absätze, 1994 erstreckte sich der Paragraph 130 schon über fünf Absätze und heute umfasst dieses Gesetz acht Absätze. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde ein Denunziationsförderungsgesetz verabschiedet. Nach dem geplanten Gesetz zur sexuellen Selbstbestimmung kann ein Bürger, der die simple Wahrheit ausspricht, dass es biologisch nur zwei Geschlechter gibt, in bestimmten Zusammenhängen mit einer Geldbuße von 10.000 Euro bestraft werden. In Pionierleiter-Vorfreude hat die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von den Linken in Stalins Geist schon einmal eine Strafe in diesem Sinne verhängt.
Arnd Diringer schrieb über das Gesetz, das die Ampel durchpauken will: „Wer also beispielsweise offenlegt, dass ein Mann mit weiblichem Geschlechtseintrag auf einem Listenplatz für Frauen kandidiert oder sich in einen Schutzraum für Frauen begibt, muss sich nicht sorgen, wenn er seine Begeisterung darüber zum Ausdruck bringt. Ist die Darlegung dagegen mit Kritik verbunden, kann das bis zu 10.000 Euro kosten.“
Mit einer empfindlichen Geldstrafe soll nach der geplanten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auch belegt werden, wer andere mit seiner Meinung belästigt, wenn bspw. „Abtreibungswillige“ mit Tatsachen konfrontiert werden, die „geeignet sind“, sie „stark zu verwirren oder stark zu beunruhigen“. Ministerin Paus spricht über „zukünftige Ordnungswidrigkeiten“, wenn Abtreibungswillige „belästigt werden mit Meinungsäußerungen, die sie klar erkennbar nicht wollen“.
Aber die Transformation des Rechtsstaates in den Gesinnungsstaat ist erst dann vollzogen, wenn er vollständig erfolgt ist. Zum Übergang in den Gesinnungsstaat gehört die Auflösung der Gewaltentrennung. Zu diesem Zwecke hat Nancy Faeser nun auch den „Entwurf eines Gesetzes über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ vorgelegt. Faeser hatte ja schon nach Mitteln und Wegen gesucht, widerspenstige, eigensinnige oder dem Grundgesetz im eigentlichen Sinne und verstocktem Maße treue Beamte zu entlassen, indem sie eine Beweisumkehr anstrebte. Nicht der Bund, sondern der Beamte sollte beweisen, dass er nichts rechts oder rechtsextrem sei. Links- oder grünextrem ist in der Welt der Nancy Faeser wohl nicht nur in Ordnung, sondern auch regierungstauglich.
Mit dem Polizeibeauftragten schafft sich Faeser in der Art eines Großinquisitors einen Ermittlungsbeamten eigner Machtvollkommenheit, der weitestgehend außerhalb der Jurisdiktion handeln kann, heißt, er ist im Extremfall nicht abhängig von der Staatsanwaltschaft, kann eigene Ermittlungen anstellen aufgrund anonymer Eingaben, auch wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil ergangen ist. Doch der Polizeibeauftragte ist nicht von Eingaben abhängig, er kann auch tätig werden wenn ihm „auf sonstige Weise Umstände aus ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich bekannt werden, die auf mögliche strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten im Einzelfall hindeuten.“ „Sonstige Weise“? Durch Correktiv? Durch Greenpeace? Durch die Vulkangruppe? Denn es geht auch darum „mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes im Einzelfall, insbesondere solches, das auf eine Verletzung von Grundrechten, insbesondere Artikel 3 des Grundgesetzes, schließen lässt, zu bewerten und zu untersuchen.“
Im Artikel 3 handelt es sich im Absatz 3 um folgendes: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Eigentlich in Ordnung, aber selbst der Entwurf der Ampel-Leute gesteht ein, dass „der bestehende Rechtsrahmen bereits jetzt Beschwerde- und Untersuchungsmöglichkeiten“ vorsieht. Wozu also ein neues Instrumentarium. Ein wenig gleißnerisch heißt es weiter: „Diese untersuchen jedoch allein die Rechtmäßigkeit des Einzelfalles und haben nicht das Ziel, darüber hinaus eventuell bestehende strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen in den Blick zu nehmen.“ Mit anderen Worten, man kann die Untersuchungen nicht benutzen, um die Polizei umzubauen, um Beamte einzuschüchtern, weil sie immer konkret den Einzelfall im Blick haben.
Und Ostermann stellt fest: „Aus Polizeibeamten, die ideologiefrei nach geltendem Recht und Gesetz ermitteln und handeln, können politische Polizeibeamte gemacht werden. Und das darf nie wieder passieren. Ganz egal, unter welcher Regierung.“ Auch wenn ein Gericht in einer Causa entschieden und den Beamten freigesprochen hat, kann der Polizeibeauftragte nach Gutdünken weiterermitteln oder die Ermittlungen neu aufnehmen. Ostermann kommt zu der Einschätzung: Sollte der Polizeibeauftragte dann der Meinung sein, dass der Beamte zu Unrecht freigesprochen wurde, könnte er die Ergebnisse seiner Ermittlungen der Innenministerin Faeser mitteilen, die dann den Beamten „in Kombination mit dem neuen Bundesdisziplinargesetz mit einem Federstrich entlassen“ könnte. So würden Staatsanwaltschaft und Gerichte ausgehebelt werden – und das bedeutet, dass die Judikative der Exekutive untergeordnet und die Gewaltenteilung durch dieses Gesetz aufgehoben wird. Zuständig wäre der Polizeibeauftragte für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt.
Was also würde passieren, wenn ein Mitglied der Vulkangruppe Beschwerde beim Polizeibeauftragten einlegt, weil er sich rassistisch oder als Frau oder als Transperson beleidigt fühlt? Würde ein Polizeibeauftragter dann im Sinne der herrschenden Ideologie handeln und würde der ermittelnde Polizeibeamte dann Ärger bekommen und wenn der Polizeibeamte Ärger bekäme, wie würden in Zukunft die Ermittlungen bei linksextremen oder grünextremen Straftaten verlaufen? Im Sande? Ist das der neue Rechtsstaat nach Faeser? Ein Staat mit zweierlei Recht?
In der Orwellschen Umkehr von Wahrheit und Propaganda begründen die Ampel-Leute den Entwurf damit, Vertrauen in die Polizei zu erhöhen. Das Gegenteil wird der Fall sein.
Eine Polizei, die nach politischen Vorgaben, unter Ansehung von Ethnie und politischen Vorstellungen agiert, verliert das Vertrauen in der Bevölkerung, die wird nur noch als Knüppelgarde der Regierung wahrgenommen, wie auch ein Rechtsstaat sich selbst delegitimiert, wenn er nicht mehr neutral, nicht mehr unparteiisch ist, sondern nach zweierlei Recht handelt. Der Schaden, denn die Regierung anrichtet, ist weitaus größer, als sie ihn in ihrem Machtrausch wahrnimmt, denn das Instrumentarium, das sie jetzt einführt, kann, wenn es eine konservative Regierung gibt, auch benutzt werden, um dann grüne Beamte nach den gleichen Methoden aus dem Dienst zu entfernen – und auf keinerlei Neutralität und auf keinerlei Unparteilichkeit könnten sich die Parteien der Ampel dann mehr berufen, wenn sie beides selbst liquidiert haben.
Schon Augustinus mahnte im Gottesstaat: „Was sind Staaten anderes als große Räuberbanden, wenn das Recht fehlt.“