Am Mittwoch, dem 16. Dezember, kündigte sich die Krankheit an: Mattigkeit, Husten und Fieber (38 ͦ). Erkältung oder Corona? Am Donnerstag – das Fieber steigt auf 39 ͦ – vormittags Corona PCR-Test bei der Hausärztin. Freitag abends liegt das Ergebnis vor: Meine Frau war corona-positiv und infektiös.
Gesundheitsamt
Am Samstag meldete sich ein „containement scout“ des Gesundheitsamtes wg. Kontaktverfolgung. Ergebnis: Null. Die kurzen und mit Maske (FFP2) stattgefundenen Kontakte der Vortage ließen sich an zwei Händen abzählen; keine der Kontaktpersonen war oder wurde infiziert. Blieb der Samstagsmarkt vom 12. Dezember, auf dem meine Frau einkaufte und beim Metzger Fleischwaren für Weihnachten vorbestellte. Aber der Markt findet im Freien statt, und es gab kein Gedränge.
Unmittelbar nach dem Telefonat übersandte das Gesundheitsamt per E-Mail eine „Vorläufige schriftliche Anordnung einer häuslichen Quarantäne für positiv getestete und enge Kontaktpersonen“; Kernsatz:
„Sie wurden als positiv auf SARS-CoV-2 getestete Indexperson ermittelt, weswegen für Sie und ihren Mann als enge Kontaktpersonen (KP1) Quarantäne angeordnet wird.“
Unter Quarantäne
Weihnachten
Am Heiligen Abend begann das Fieber zu sinken: 39 ͦ ; an den Weihnachtsfeiertagen pendelte es zwischen 37,0 und 37,9 ͦ . Meine Frau bekam wieder Appetit, und wir verspeisten am 25. Dezember räumlich getrennt, aber gemeinsam die von ihr am 12.12. auf dem Markt bestellte, dann von einer Freundin abgeholte und vor die Haustür gebrachte „Entenbrust“. Mittags hatte das Gesundheitsamt mitgeteilt, dass die Quarantäne für meine Frau ab dem 26. Dezember aufgehoben sei.
Trotz alledem
Für mich selbst als „KP1“ galt die Quarantäne noch bis 29. Dezember. Gesundheitsamtlich. Ich frage mich allerdings, mit welchem Recht der Staat gesunde Personen für 14 Tage total wegsperrt. Strafgefangenen wird immerhin täglich ein 1-2-stündiger „Hofgang“ im Freien gewährt. Haben normale Bürger, die zuhause einen Corona-Kranken pflegen (und damit die Krankenhäuser entlasten), keinen Anspruch auf einen Spaziergang?
An Silvester erhielt ich schließlich vom Gesundheitsamt ein auf den 30. Dezember datiertes fünfseitiges Schreiben mit folgender „Anordnung“:
„Für Herrn Dr. Helmut Berschin […] wird ab 16.12.2020 bis 29.12.2020 häusliche Absonderung für 14 Tage angeordnet.“
Zu spät, aber was soll’s? Für Ursula und mich beginnt das Neue Jahr coronabefreit – trotz alledem und alledem.