Tichys Einblick
Wahlaufruf der deutschen Bischöfe

„Akt der politischen Exkommunizierung Andersdenkender“

Die politische Einmischung der Kirchen erinnere an konfessionelle Sittengemälde der Kaiserzeit, mahnt der frühere Diplomat Uwe Schramm. Er wirft den Kirchen Pluralitätsverlust und Einschwörung auf einen grün-roten Kurs vor.

imago images / Michael Westermann

Die beiden obersten Kirchenvertreter in Deutschland, Kardinal Marx für die Katholiken und Bischof Bedford-Strohm für die Evangelische Kirche, haben sich pünktlich zur EU-Wahl am vergangenen Sonntag mit einer politischen Erklärung zu Wort gemeldet, die nach – dem Echo in den Leserzuschriften zu urteilen – vielen nicht gefallen hat. Nicht dass es die beiden Kirchenoberen besonders beeindruckt haben dürfte. Sie sind es gewohnt, dass ihren Erklärungen der Ruf einseitiger Parteinahme und fehlenden Augenmaßes vorausgeht. So auch hier, und das nicht ohne Grund.

Die Erklärung ergeht sich wie schon ihre Vorgängererklärung “Vertrauen in die Demokratie stärken“ vom April dieses Jahres zwar in milden und abgewogenen Formulierungen zu mancherlei Themen. Der Stich wird dann aber energisch und zielbewusst gegen die „rechtspopulistischen Parteien Europas“ gesetzt, von denen keine „konstruktive Antworten“ zu erwarten seien. Das mag so sein oder auch nicht. Aber man fragt sich, was die beiden Kirchen denn zu diesem Akt der politischen Exkommunizierung Andersdenkender veranlasst hat und berechtigt.

Das Vorgehen hat seine Vorläufer. Die gemeinsame politische Erklärung von Kardinal Marx und des evangelischen EKD-Ratsvorsitzenden Bischof Bedford-Strohm zur Europawahl erinnert an die Bemerkung von Otto von Bismarck in seinen „Gedanken und Erinnerungen“ über den in der Kaiserzeit einflusseichen, politisch denkbar reaktionären Berliner Dom- und Hofprediger Alfred Stöcker. Bismarck schrieb über ihn, er sei „zu sehr Politiker, um ein guter Prediger zu sein, und zu sehr Prediger, um ein guter Politiker zu sein“. In anderen Worten: man kann nicht guter Politiker und guter Seelenhirte zugleich sein. Das gilt natürlich auch für Kardinal Marx und seinen evangelischen Amtsbruder, Bischof Bedford-Strohm. Es wäre schön, wenn ihnen das einmal jemand sagen würde, denn so, wie es ist, gibt es Probleme:

Das erste Problem ist der Pluralitätsverlust der beiden großen Kirchen, die auf einen einseitig linksgrünen Kurs (kräftig grün, und dazu noch ein kleines bisschen links) eingeschworen sind und Andersdenkende, wie mit der Erklärung gerade wieder geschehen, gerne mit kruden Worten ins Abseits drängen. Eine dezidierte politische Meinung zu haben und diese nach außen hin mit kräftigen Worten zu vertreten, ist zwar nicht illegitim, auch nicht für einen kirchlichen Amtsträger. Aber das Problem ist der Missbrauch der geistlichen Amtsautorität. Die Leute kommen ja nicht in die Kirche oder auf den Kirchentag, um sich ihre politischen Instruktionen abzuholen, sondern aus Gründen ihrer religiösen Überzeugung.

Die jetzige Situation erinnert an die konfessionellen Sittengemälde aus der Kaiserzeit, aus Bayern und dem Rheinland, erst recht noch im Münsterland, als der Pfarrer am Wahlsonntag von der Kanzel herab der Gemeinde angeblich sagte, wen sie zu wählen hätten; das war bei den Katholiken damals natürlich das Zentrum. In der Adenauerära war es dann die CDU, während es bei den Evangelischen anfangs nicht selten konfuse ständestaatliche Vorstellungen waren, so bei Hofprediger Stöcker. Im alten Simplicissimus finden sich zum Thema der politisierenden Pfarrer manche schöne Karikaturen.

Nun hat der Zeitkreis sich wieder geschlossen, nur mit dem Unterschied, dass der Pfarrer nicht mehr das Zentrum oder ständestaatliche Hirngespinste empfiehlt, sondern die Partei, die sich vor allem für Gottes Schöpfung verantwortlich fühlt, am besten also die Grünen, und vor allen anderen warnt, die das nicht so drauf haben. Dazu zählen, wie es in der Erklärung der beiden Kirchenoberen heißt, „nationalistische Angstmacher“ und andere Finsterlingen wie „Leugner des Klimawandels“ oder etwa auch Kritiker der organisierten Seenotrettung im Mittelmeer, wobei von einer „moralischen Bankrotterklärung“ Europas die Rede ist, „die Leben und Vertrauen zerstört“. Das ist tatsächlich starker Tobak, und man fragt sich, ob die Regierungen und der überwiegende Teil der Öffentlichkeit der beteiligten EU-Staaten tatsächlich aus moralischen Bankrotteuren und Lebenszerstörern bestehen oder ob sich die beiden bischöflichen Erklärungsverfasser nicht eher im Ton vergriffen haben.

Das zweite Stein des Anstoßes ist das Legitimitätsproblem. Es rührt zunächst daher, dass es in Deutschland keine klare Trennung von Staat und Kirche gibt wie etwa in Frankreich, sondern ein Mischsystem, bei dem sich der Staat der finanziellen Belange der Kirchen annimmt, ohne sich aber im Detail in die inneren Angelegenheiten der Kirchen einzumischen. Beide großen Kirchen, ob katholisch oder evangelisch, werden auf diese Weise in erheblichem Umfang vom Staat, also vom Steuerzahler, finanziell alimentiert. Das reicht mit gewissen regionalen Unterschieden von Pfarrers- und Professorengehältern bis zur weitest gehenden oder sogar vollständigen Kostenübernahme bei sozialen Einrichtungen, Schulen und theologischen Fakultäten.

Das geht ins Geld, denn die beiden Kirchen sind die größten Arbeitgeber in Deutschland. Nicht zu verachten aus Sicht der Kirchen ist es auch, daß der Staat ihnen die Einziehung der Kirchensteuer abnimmt.

Dem kritischen Steuerzahler sei dazu gesagt, dass er ruhig aus der Kirche austreten mag, wenn er sich von den politischen Auftritten seiner Kirchenoberen verletzt fühlt und beiseitegeschoben vorkommt. Damit erledigt sich zwar seine persönliche Kirchensteuerpflicht, aber auch nicht mehr. Als Steuerzahler zahlt er ansonsten weiter in den Staatssäckel ein und finanziert mit allen anderen Steuerzahlern die staatlichen Leistungen an die Kirchen mit, ob ihm das nun passt oder nicht. Das ist das Problem.

Zusätzlich erhalten die Kirchen rund eine halbe Milliarde Überweisungen pro Jahr. Grundlage ist ein wenig bekannter Artikel des Grundgesetzes, nämlich Art 140, der seinerseits die sogenannten Glaubensbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung für weiter anwendbar erklärt. Dazu zählt Art. 138 der WRV, in dem es ganz harmlos heißt: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst“. Nur: ein solches Ablösegesetz hat es in Deutschland damals wie heute nie gegeben; offenbar deshalb, weil weder Geber noch Nehmer Interesse daran hatten und der Steuerzahler ohnehin nicht gefragt wurde.

Dies hat dazu geführt, dass der Staat heute noch für im Einzelfall Jahrhunderte zurückliegenden Vermögenserwerb aus kirchlichem Besitz bezahlt, und zwar für Erwerbsvorgänge seit der Reformationszeit im 16. Jahrhundert bis in das frühe 19. Jahrhundert. Man könnte das als eine Pfründe des Staates an die Kirchen bezeichnen, was ebenfalls die Frage aufwirft, warum sich Steuerzahler an der Finanzierung beteiligen müssen, die aus der Kirche ausgetreten sind, oder die als Kirchenmitglieder aus politischen Gründen nicht nur getadelt, sondern – siehe die Erklärung von Kardinal Marx und Bischof Bedford-Strohm – als zweifelhafte Demokraten und gefährliche Zeitgenossen von ihren Kirchenoberen diskriminiert und angegriffen werden.

Das Legitimitätsproblem hat noch eine weitere Facette. Die beiden großen Kirchen vereinen heute zusammen genommen nur noch etwa die Hälfte der Bevölkerung, nehmen aber unverändert Plätze und Stimmrechte in einer Vielzahl von Institutionen im quasi-staatlichen Regelungsbereich von der Freiwilligen Selbstkontrolle bis zu den politisch einflussreichen Gremien wie den Rundfunk- und Fernsehräten ein, so wie vor sechzig Jahren, als sie noch über Dreiviertel der Bevölkerung repräsentierten. Ergebnis ist eine Repräsentationslücke, die von den Kirchen nur dann im Sinne eines vernünftigen Sachwalters ausgefüllt werden kann, wenn sie sie sich im politischen Kampf mäßigen. Das aber tun sie nicht, und sie wollen es auch nicht tun.

Kurzum: Es ist das gute Recht eines jeden Kirchenmanns, politische Ansichten zu haben und zu vertreten. Problematisch wird es, wenn er dazu seine kirchliche Amtsautorität einsetzt. Ein noch größeres Problem entsteht dann, wenn der Staat wie in Deutschland mit dem Geld der Steuerzahler die Kirchen weitgehend alimentiert. Will man den politischen Äußerungsbedürfnissen der Kirchenoberen freien Lauf lassen, so muss man den anders denkenden Steuerzahlern das Recht einräumen, diese Verhaltensweisen nicht auch noch finanziell unterstützen zu müssen.

Die saubere Lösung wäre eine Trennung von Kirche und Staat nach französischem Vorbild. Soweit die Kirche weiterhin öffentliche Aufgaben wahrnimmt, so im sozialen und karitativen Bereich, in der Wissenschaft und Denkmalspflege, was ohne Zweifel wichtig ist und bleibt, müssen diese Kosten abgerechnet und vom Staat erstattet werden. Im Übrigen aber gibt es kein Mandat kirchlicher Amtsträger, Andersdenkende von oben herab kritisieren und sie wegen ihrer politischen Ansichten tadeln zu dürfen – jedenfalls dann nicht, wenn man die derart Kritisierten als Steuerzahler gerne in Anspruch nimmt.

Das Thema ist zu ernst, als dass es sich zur Satire eignen könnte. Dennoch: Wir müssen wohl nicht befürchten, dass die Parteivorsitzenden von CDU und SPD, Annegret Kramp-Karrenbauer und Andrea Nahles, angesichts des nahenden Pfingstfestes auf die Idee kommen könnten, den beiden Bischöfen auf deren EU-Erklärung mit einem Manifest ihrer Parteien zur Ausgießung des Heiligen Geistes zu antworten, was aus theologischer Sicht ja der Grund des Pfingstfestes ist. Natürlich wäre es aber nicht schlecht, wenn der Heilige Geist bei der Gelegenheit sich auch einmal der beiden kirchlichen Oberhirten annehmen würde.


Uwe Schramm ist ein deutscher Diplomat und war Botschafter in Ruanda, den Vereinten Arabischen Emiraten, Bangladesch und Georgien. Nach seiner Pensionierung war der studierte Rechts- und Staatswissenschaftler 2008/2009 Mitglied der EU-Berichtskommission zum Konflikt 2008 zwischen Georgien und Russland; 2014/2015 arbeitete er als politischer Berater der OZE-Sonderbeauftragten für den Ukraine-Konflikt in der Trilateralen Kontaktgruppe mit Russland und der Ukraine in Kiew. Er lebt in Berlin.

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