Tichys Einblick
Zurück in vordemokratische Zeiten

Koalition will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen und Meinungszensur einführen

Die Koalition demonstriert Einigkeit bei der Einengung der verbliebenen Freiräume und den noch verblieben Handlungsspielräumen für Medien. Die Rampel plant einen beispiellosen Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit und die Freiheit jedes Einzelnen - und will stattdessen SPD-Zeitungen mit Steuergeld fördern.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | ODD ANDERSEN

In den Koalitionsverhandlungen der zukünftigen Ampel wird alles in immer kleiner werdenden Einheiten zerteilt. Die Verhandler machen das, weil sie sich nicht über den Weg trauen. Beide schließen von sich auf den Anderen und misstrauen einander deshalb zu Recht. Ironischerweise gibt es aber keine Unterschiede mehr zwischen CDU und SPD. Beide Parteien wollen, wie die Grüne und die Linke, mehr Staat, mehr Vorschriften, mehr Regulierung, mehr Bürokratie und mehr Gängelung und wollen deshalb konsequenterweise die letzten verbliebenen Freiräume abschaffen. Sie, die seit Jahrzehnten, in unterschiedlich zusammengesetzten Regierungen das Land ruinierten und an allem scheiternten, wollen jetzt, großmäulig Deutschland retten.

Ein besonders brisanter Punkt ist die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetz. Die CDU will es abschaffen, die SPD sagt, sie wolle es behalten, nutzt es aber nur als Verhandlungsmasse. Die SPD fordert Geld als Gegenleistung. Das braucht sie für ihren darbenden Zeitungskonzern. Nebenbei kann sie sich als Hüter der Freiheit aufspielen, und am Schluss hat sie das Geld und das ihr genauso lästige Gesetz ist auch noch abgeräumt. Man könnte das unter anderen Umständen als Verhandlungsgeschick loben, nicht jedoch, wenn der Verhandlungspartner die CDU des Friedrich Merz ist. Die CDU kann keine Position räumen, denn sie hat keine mehr und ist auch seit langem nicht mehr in der Lage, irgendetwas inhaltliches zu formulieren.

Durch das Informationsfreiheitsgesetz wurden allein im letzten Jahr wichtige Information, gegen den expliziten Willen der Regierenden, freigeklagt. Das abenteuerliche Verhalten von Habeck und seinem Ministerium beim Atomausstieg durch Cicero und die Freigabe der Protokolle des Robert-Koch-Instituts, die das Magazin Multipolar erstritt. Ein der Mitkläger, Paul Schreyer, schreibt: “Die mehrere tausend Seiten langen internen Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs, die der Autor dieses Textes als Mitherausgeber des Magazins Multipolar freigeklagt hat, zeichnen allerdings ein anderes Bild. Hinter den Kulissen, so wird jetzt klar, haben die Wissenschaftler des RKI immer wieder Zweifel und Warnungen gegenüber der Regierungslinie geäußert, die aber von der Behördenleitung nie öffentlich gemacht wurden – offenbar, um die Regierung nicht zu kompromittieren. Dass das RKI kein unabhängiges Institut ist, sondern als nachgeordnete Behörde den Weisungen des Gesundheitsministers zu folgen hat, war zwar nie ein Geheimnis, doch das Ausmaß der politischen Steuerung in der Corona-Zeit wird erst durch die Protokolle sichtbar”.

Das Informationsfreiheitsgesetz, IFG, war am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hatte, im internationalen Vergleich, damit einen erheblichen Entwicklungsrückstand bei der Verwaltungstransparenz aufgeholt. In den USA, in Frankreich, in den skandinavischen Ländern und in weiteren mehr als 50 Staaten gab es bereits Informationsfreiheitsgesetze. Derartige Gesetze räumen einer jeden Person ohne besondere Voraussetzungen (wie etwa ein „berechtigtes“ oder „rechtliches Interesse“) einen Anspruch gegen Behörden auf Zugang zu amtlichen Informationen ein. Das können Auskünfte, Akteneinsicht oder Informationszugang sein.

Das IFG gilt natürlich nicht unbegrenzt. Geheimnisse des Staates und schützenswerte Interessen Dritter, etwa personenbezogene Daten, geistiges Eigentum oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind vom Informationszugang grundsätzlich ausgenommen. Die EU erließ 2001 die Transparenzverordnung. Es regelt und ermöglicht den Zugang zu Informationen und Akten der Behörden, der EU-Kommission und amtliche Informationen des Rates und des Europäischen Parlaments.

Prof. Dr. Friedrich Schoch schreibt dazu in der legal-tribune-online, lto.de. “Das IFG zielt darauf, die Transparenz des Handelns von Behörden des Bundes zu verbessern. Die Gesetzesbegründung bezeichnet die Transparenz als eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten, die Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die Kontrolle staatlichen Handelns, aber auch die Unterstützung der europäischen Integration”.
“Die Rechtsprechung hat die Gesetzesziele mehrfach gewürdigt und betont die Stärkung demokratischer Rechte durch das IFG, darunter Teilhabe an der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung, effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten, und die Verbesserung der Kontrolle der Staatstätigkeit, beispielsweise Verwaltungskontrolle und Korruptionsbekämpfung. Die Gerichte heben zudem die Förderung der Akzeptanz staatlichen Handelns als guten Grund für das IFG hervor. Befürchtungen, das IFG werde die Verwaltung „lahmlegen“, haben sich nachweislich nicht bewahrheitet”.

“Die Legitimität der Herstellung von Verwaltungstransparenz erschließt sich unmittelbar bei einem Blick auf die Praxis”, schreibt Prof. Schoch weiter.
Durch das IFG sind viele bedeutende Themen an die Öffentlichkeit gelangt.

• Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramts über die “Rote Armee Fraktion” (RAF)
• Zugang zu den Afghanistan-Papieren
• Einsichtnahme in Protokolle des Bund-Länder-Konferenzen zur Corona-Pandemie
• Zugang zum “Glyphosat-Gutachten”
• Zugang zu Reisekostenabrechnungen von Bundestagsabgeordneten
• Offenlegung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags für Abgeordnete
Geheime Besprechungen beim UN-Migrationspakt: Auswärtiges Amt räumt nichtöffentliche Sitzungen ein.

In all diesen Fällen wurde durch das IFG Transparenz hergestellt, die das Parlament nicht bewerkstelligen konnte oder wollte.

Das IFG steht auch in keinem Gegensatz zu Kontrolle des Parlaments von Regierung und Verwaltung. In einem parlamentarischen System wird die Kontrolle ohnehin hauptsächlich von der jeweiligen Opposition übernommen.

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Prof. Schoch: “Bereits 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass parlamentarische Kontrolle und Öffentlichkeitskontrolle nicht in einem Gegensatz zueinander stehen, sondern sich, im Gegenteil, ergänzen: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung stelle den demokratischen Verantwortlichkeitszusammenhang gegenüber dem Repräsentativorgan her, schließe eine Kontrolle durch die öffentliche Meinung, die auf fundierte Informationen angewiesen sei, jedoch nicht aus; gerade der Bereich des Regierungshandelns solle zwecks Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger vom IFG erfasst werden, denn das Recht der Bürger auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußere sich nicht nur in Wahlen, und die parlamentarische Kontrolle der Regierung werde durch die Inanspruchnahme des IFG in keiner Weise beeinträchtigt”. Es ist ein Signal, dass ausgerechnet Gregor Gysi, Ex-Funktionär der DDR, der SED und ihrer Nachfolgeorganisation DIE LINKE den Bundestag als herbeimanilulierter „dienstältester Abgeordneter“ eröffnen durfte – und die DDR versuchte gesundzubeten.

Da stellt sich die Frage: Warum wollen CDU und SPD unbedingt zurück in vordemokratische Zeiten? Warum wollen also beide Parteien in der neuen Regierung unbedingt so weitermachen, wie unter Merkel oder der Ampel?

Pikant ist auch, dass der Verhandlungsführer der CDU Philipp Amthor wegen seiner umstrittenen Nebentätigkeiten bei Augustus-Intelligence, selbst unter IFG-Anfragen zu leiden hatte.

Die Abschaffung dieses IFG reiht sich in eine hochgefährliche, die Freiheit massiv bedrohende Reihe früher Gesetze ein. Zunächst wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas 2017 eingeführt. Dem Heiko Maas, der nur noch wegen seines unrühmlichen Auftrittes in der UNO zusammen mit dem damaligen deutschen UN-Botschafters Christoph Heusgen, bei dem die beiden meinten, Trump wegen Bemerkungen präpotent verlachen zu müssen, die sich kurz darauf allesamt als zutreffend erwiesen haben.

Hier die Gedanken des Medienrecht Professors Wolfgang Schulz, die er in einem Interview in der sz äußerte:
SZ: “Sie nennen das NetzDG einen „Exportschlager“.
Prof. Schulz: “Aber wirklich nur in Anführungszeichen. Denn die Entwicklung scheint mir mehr als bedenklich. Es gibt viele Länder, die das Gesetz – in Teilen – kopiert haben, darunter Weißrussland, Indien, Malaysia und andere. Zu den Ersten, die das Gesetz umsetzten, gehörte Russland, das auch explizit auf Deutschland verwiesen hat. Man darf nicht unterschätzen, welchen Einfluss es hat, wenn sich Regierungen darauf beziehen können, dass es ein solches Gesetz auch in Deutschland gibt. Deutschland hat international einen exzellenten Ruf in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Befolgung der Menschenrechte. Dabei fällt unter den Tisch, dass in den genannten Ländern die Gerichte nicht so frei sind wie hier und die Regierungen repressiver vorgehen”.

Dieses Gesetz wurde dann 2024 vom Digital Service Act, DSA, der EU abgelöst. Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel bewertet den DSA in Tichys Einblick: “Die Freiheit der politischen Debatte im Internet in der Europäischen Union und in Deutschland“  sei in akuter Gefahr. Durch den Digital Services Act (DSA) werde „der machttrunkenen EU die Befugnis eingeräumt, in Krisenzeiten Plattformen wie Facebook und Youtube abzuschalten. Er ist ein Dokument der Panik, der Angst, der Missachtung elementarer Grundrechte und entspringt dem Geist eines restlos übergriffigen Staates“, kritisiert Steinhöfel. Der DSA sei „mit verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringen“.

Zu der ganzen Freiheitsfeindlichen Richtung der beiden Möchtegernkoalitionäre passt das Vorhaben, Meinungsäußerungen noch schärfer strafrechtlich zu sanktionieren. Dieses Begehren von CDU und SPD fügt sich nahtlos in das bisherige Vorgehen von Regierung und Staat ein, auch zulässige regierungskritische Meinungsäußerungen mehr und mehr zu kriminalisieren.

Nach den Vorstellungen der beiden Parteien Deutschland reichen bei Deutschen zwei Vergehen, nach den neuen angedachten verschärften Gesetz zur “Volksverhetzung” aus, um das passive Wahlrecht zu verlieren. Wer aber Asyl beansprucht und Recht bricht, soll laut Koa-Vertragsentwurf erst bei „schweren Straftaten“ abgeschoben werden.

Selten war die Freiheit so sehr bedroht wie jetzt.

 

 

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