Tatsächlich gibt es eine derartige Einrichtung wie den Verfassungsschutz in keinem anderen demokratischen Land. In Deutschland hat sich der VS zum Büttel des Staates entwickelt. Erst recht unter der Ägide von Thomas Haldenwang, der mit der Einführung des Beobachtungsobjekts „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit gestartet hat – ein Skandal, der erstaunlicherweise für wenig Aufregung gesorgt hat. Denn auch verfassungsfeindliches Denken ist vom Grundgesetz gedeckt, es darf nur nicht zu einem Handeln gegen das Grundgesetz führen.
Dass der Verfassungsschutz sich parteipolitisch engagiert, was ihm nicht zusteht, ist mittlerweile offenkundig. Thomas Haldenwang bekannte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022 öffentlich, es sei nicht allein seine Aufgabe, die Umfragewerte der AfD zu drücken, dazu müssten schon alle Bürger nach Kräften beitragen.
Seine Aufgabe? Mitnichten. Der Verfassungsschutz ist nicht dazu da, die parteipolitische Konkurrenz abzuräumen. Er hat auch nicht die Bürger zu irgendetwas aufzufordern.
Doch wer das jüngst erschienene Buch von Mathias Brodkorb liest, erfährt darüber hinaus, wie unbedarft eine Behörde agiert, die als öffentlicher Pranger geeignet ist, bürgerliche Existenzen zu zerstören. Da wird behauptet, statt bewiesen – locker nach der Devise, die Tat sei dem Verdächtigten zuzutrauen, was soll man sich also mit klarer Beweisführung mühen. Kein Wunder, dass den meisten öffentlich Angeprangerten keine Akteneinsicht gewährt wird – sie wären erstaunt über die magere Ausbeute an Erkenntnissen. Die Akte von Hans-Georg Maaßen enthielt nichts anderes als eine Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Quellen.
Man stellt sich nach der Lektüre des Buchs den Dienst wie eine Ansammlung von Büromännchen mit Ärmelschonern vor, die eifrig kopieren, was ihnen irgendwie verdächtig vorkommt. Von klarer Begrifflichkeit kann nicht die Rede sein. Das argumentative Gerüst wackelt – und die Mitarbeiter scheinen immer mal wieder intellektuell überfordert zu sein, Texte und Aussagen logisch zu interpretieren.
Zwischen Radikalismus und Extremismus wird nicht sauber unterschieden. Dadurch kann jeder, der am Stammtisch mal laut wird, zum angeblichen Extremisten aufsteigen. Auch was „Verschwörungstheorie“ sein soll, ist nicht definiert, es gibt keine verbindliche Arbeitsdefinition dieses Begriffs.
Das gilt auch für den Begriff „Volk“, der den Schützern als irgendwie anstößig, ja sogar als rassistisch gilt. Merke: „Ethnokulturelle Identität“, die etwa schützenswert wäre, gibt es nur bei anderen, ähm, „Völkern“. Dabei bekennt sich das Bundesinnenministerium in einer Broschüre zur regelrechten Förderung der „ethnokulturellen Identität“ – von Auslandsdeutschen. Im Ausland also darf der Deutsche Volk sein.
Und manchmal wird beim VS halt irgendetwas in freier Assoziation behauptet, wir wissen ja zu gut, wie das funktioniert. Der Amoklauf eines psychisch Gestörten in Hanau wird immer wieder als rechtsextremistischer Anschlag geframt – und so wird das Jahr für Jahr wiederholt. Das Gleiche gilt für die berüchtigten „Verfolgungsjagden in Chemnitz“, die es nicht gegeben hat, was Hans-Georg Maaßen wahrheitsgemäß bestätigte, weshalb er gehen musste. Doch das Gerücht wird so oft wiederholt, bis es jedermann glaubt.
Ähnliches wird mit dem angeblichen Geheimtreffen in Potsdam geschehen. Nichts von alledem, was „Correctiv“ insinuiert hat, ist auf diesem privaten Treffen vorgefallen, an dem übrigens auch CDU-Mitglieder teilgenommen haben. Aber nun ist es einmal in der Welt, dass „Rechtsextreme“ angeblich die massenhafte Deportation auch deutscher Staatsbürger besprochen hätten – und so wird es vielen im Gedächtnis bleiben. Der Kanzler selbst spricht noch heute von „Berichten über rassistische Deportationspläne Rechtsextremer“, die es selbst Correctiv zufolge nicht gegeben hat.
Auch, dass das Wort „Remigration“ allein bereits die Menschenwürde verletze, ist Unsinn. Es gibt keine verfassungsmäßige Pflicht, Ausländer einreisen zu lassen, und es ist zulässig, eine multikulturelle Gesellschaft abzulehnen.
Dass ein Geheimdienst sich in den parteipolitischen Wettbewerb einmischt, ist typisch für Autokratien. Doch es geht immer weiter. In Brandenburg wurde jüngst von der Regierung aus CDU, SPD und Grünen das Verfassungsschutzgesetz geändert. Bisher konnte der Verfassungsschutz die Geldströme von Extremisten nur dann verfolgen, wenn zu Gewalt oder „zu Hass und Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung“ aufgerufen wird. In Zukunft soll in Brandenburg ausschlaggebend sein, ob die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht sein könnte, beispielsweise durch Fehlinformationen, kämpferisch aggressives Verhalten oder Einschüchterung.
Könnte. Das sind nun wirklich „Hass und Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung“. Lieber Verfassungsschutz, kappen Sie bitte die Finanzströme dieser Regierung!